Stalking, Staatsanwaltschaft, Haft ????

4. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Twilight83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 8x hilfreich)
Stalking, Staatsanwaltschaft, Haft ????

Hallöchen ihr lieben , also im Moment kommt ein Problem nach dem anderen und zwar folgendes:

Ich habe seit fast 3 Jahren den Kontakt zu meiner Mutter komplett abgebrochen aufgrund ihrer Intrigen, Lügen usw.

Bis Jnli 2009 war funktstille. Dann bekam ich eine E-Mail von ihr wo sie den Kontakt zu mir suchte. Ich habe diese Mail erst 4 Wochen später gelesen, habe dann natürlich geantwortet aber in den Mails von mir hat sie gemerkt das ich nicht mehr will , sie fragte mich das und ich sagte , ja ich will nur noch meine Ruhe.

Der Kontakt brach also wieder. Im Januar 2010 meldete sie sich über eine Dritte Person , weil sie mit bekommen hat das meine Kinder im KH liegen und so kamen wir wieder ins Gespräch. Also es kam immer von ihr aus.
Ich habe gedacht okay, sie macht sich sorgen vlt. hat sie sich geändert, wir versuchen es. Nach ein paar Tagen kamen dann wiederihre Lügen raus so das ich sofort gesagt habe es macht keinen Sinn mehr , der Kontakt zu Mutter soll für immer unterbrochen sein.

Im Juni 2010 meldete sie sich telefonisch bei mir um mir zusagen das ihr Mann tot sei, ich bin darauf nicht eingegangen und legte auf.

Nun bekam ich heute ein Anwaltsschreiben von ihr wo folgendes drin steht:

quote:<hr size=1 noshade>Sehr geehrte Frau .......

ich habe die Interessenvertreteung von Frau ..... etc bla bla bla


Meine Mandantin schildert jahrelanges Stalking u.a. von ihnen ausgehend.

Nachdem nicht nur Sie, sondern auch andere Familienangehörige gegenüber meiner Mandantin und des Ehemannes ..... massive Drohungen ausgestoßen haben und isnbesondere Sie offenbar immer noch keine Ruhe geben und nicht akzeptieren, dass Frau ... , im übrigen ihre Mutter, keinen Kontakt mehr zu ihnen wünscht, habe ich Sie aufzufordern, ab sofort jeden Kontakt , persönlich, telefonisch oder brieflich, zu meiner Mandantin einzustellen, anderenfalls werde ich die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten , da ihr Vorgehen die Straftatbestände der Nötigung, Körperverletzung etc. erfüllen dürften und zivilrechtlich eine unerlaubte Handlung nach §823 Abs.1, Abs.2 BGB vorliegt.
Sollten Sie folglich dieses stalking nicht unterlassen , würde ich die Staatsanwaltschaft auch empfehlen, über eine Unterbringung ihrerseits in einer Einrichtung nachzudenken und diese vieleicht zu veranlassen.

Gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern wollen Sie offenbar das Leben ihrer Mutter zerstören, was ihnen allerdings nicht gelingen wird, da sie in einer gefestigten Beziehung lebt und nur von ihnen in Ruhe gelassen werden will.

Da ihr Verhalten strafrechtlich und zivilrechtlich relevant ist, so dass wir im Wege einer Unterlassungsklage gegen sie vorgehen können, fordere ich Sie auf, die beiligende Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen.Da ihr Verhalten weiter eine unerlaubte Handlung darstellt sind auch die hier enstandenenen Gebühren von ihnen zu tragen.
Meine Kostennote ist beigefügt mit der bitte diese fristgerecht auszugleichen

Sollte meine Mandantin erneut eine Belästigung schildern , werde ich umgehend polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen, Sie müssen sich ggf. darauf einstellen, dass sie vorübergehend festgenommen werden, da Sie mit ihrem Verhalten Leben und Gesundheit meiner Mandantin gefährden

Mit freundlichen Grüßen
RA ...... <hr size=1 noshade>


Das stimmt gar nicht, meine Mutter hat den Kontakt ständig zu mir gesucht, ich habe E-Mails die das belegen können. Ich habe Zeugen die ich bennen kann das sie den Kontakt im Januar wieder zu mir gesucht hat. Sie ist die jenige die Telefon Terror bei anderen macht. Wir sind insgesamt mit mir 7 Leute die von ihr fertig gemacht werden ...

Übrigens diese Unterlassungserklärung soll ich ja unterscheiben , weil wenn ich das nochmal tue, sich dann bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 5000€ nach sich zieht. Dabei habe ich doch gar nichts getan und ich unterschreibe dieses natürlich auch nicht.

Was kann jetzt passieren ?
Geht das evtl. vor Gericht wenn ich Zeugen bennen kann ?
E-Mails hab ich natürlich von ihr wo man sehen kann das sie den kontakt suchte !

Ich bin so fertig ... ich weiß nicht was diese Frau von mir will ! Ich will doch einfach meine Ruhe mehr nicht .... ich hab schon richtige Herzschmerzen und könnte heulen !

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar !

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wenn sich die Sache so verhält wie Du schilderst, solltest Du ebenfalls zum Anwalt gehen (schnellstens) und ihr "ihre eigene Medizin zu schlucken geben", sprich Deinerseits eine Unterlassungsverpflichtung von ihr verlangen.

Selbst wenn Deine Mutter keine Strafanzeige (über den Anwalt) erstattet und die Unterlassungsverpflichtung (die, die Du abgeben/unterschreiben sollst) nicht gerichtlich durchgezogen wird, wird der Anwalt aller Voraussicht nach auf dem Ausgleich seiner Honorarrechnung durch Dich bestehen, und dies ggf. gerichtlich durchziehen (bzw. per gerichtlichem Mahnverfahren). Schon alleine deswegen solltest Du selbst ebenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Twilight83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke Streetworker für deine Antwort !

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Kann ich denn irgendwie Anzeige erstatten wegen Verleumdung oder sowas ?

-- Editiert am 04.08.2010 19:01

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Kann man nicht bei der Gelegenheit gegenseitige Unterlassung des Kontaktes unterschreiben, wäre Dir doch selbst ganz lieb ;-)

Es muß nur klar sein, daß Deine Mutter immer begonnen hat und sie die Kostennoten der Anwälte zahlen sollte....

Viel Glück, Fitta

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Twilight83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 8x hilfreich)

@Fitta

quote:
Kann man nicht bei der Gelegenheit gegenseitige Unterlassung des Kontaktes unterschreiben, wäre Dir doch selbst ganz lieb ;-)



Es wäre mir lieb wenn sie dies unterschreiben würde, ganz klar. Aber ich werde diese Erklärung nicht unterschreiben, denn was ist wenn meine Mutter so einfach mir nichts dir nichts sich aus den Fingern saugt ich hätte sie angeblich wieder belästigt ? Woher ich das weiß ? Ich kenn sie zu gut und ich traue ihr die Nummer zu da es in der Hinsicht um viel Geld dann geht . Davor habe ich Angst !!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Hallo!

Also wenn ich so eine Unterlassungserklärung von einem Anwalt bekäme, würde ich mal herzhaft lachen !!

Erstens;
es gibt kein "Stalking", wenn, dann ist das der § 238 StGB und heisst "Nachstellung" !

Zweitens;

wird der gar nicht genannt.

Und drittens;

auf gar keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben !!!!!

Dies stellt ein Schuldanerkenntnis dar und hat eine Verhährungsfrist von 30 Jahren !!!!

Vorausgesetzt die Story stimmt genauso, wie du sie beschrieben hast;

kann dir gar nicht passieren!

Soll deine Mutter das doch anzeigen, die StA MUSS dir erstmal beweisen dass das wahr ist und nicht DU deine Unschuld!

Auch die Gebühr des Anwalts brauchst du nicht bezahlen.....wenn der behauptet dein "Verhalten weiter eine unerlaubte Handlung darstellt sind auch die hier enstandenenen Gebühren von ihnen zu tragen." ist eine reine Drohgebärde!

Seit wann entscheidet denn ein Anwalt was unerlaubt ist oder nicht ?!! Das würde wenn überhaupt der Richter!



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