Stalking/Beleidigung

1. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Noreia83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Stalking/Beleidigung

Hallo,
ich muss leider etwas weiter ausholen.
Mein Ehemann war bereits einmal verheiratet und hat sich 2011 scheiden lassen. Seine damalige Frau und die Schwiegermutter haben ihm das sehr übel genommen. Schwierige Scheidung, irgendwann gab die Frau aber Ruhe.

Die Schwiegermutter jedoch nicht. Seit 2011 versucht sie immer wieder, Kontakt zu uns herzustellen.
Anrufe auf meiner Arbeit, seiner Arbeit, seiner Mutter, den Nachbarn seiner Mutter usw usw.

Bei den Anrufen ist es entweder so, dass sie vorwurfsvoll erklärt, mein Mann habe sein Kind im Stich gelassen oder sie ist beleidigend und bezeichnet mich als "fettes Mast*******" und ähnliche, sehr krasse Beleidigungen.

2013 hatte ich bereits Strafanzeige gegen sie gestellt, das Verfahren wurde mangels öffentlichem Interesse eingestellt, auf eine Privatklage habe ich damals verzichtet.

Dann war ein Jahr lang Ruhe. Im September ging der ganze Spaß wieder von vorne los. Anrufe bei der Arbeit meines Mannes, mein Handy, die Mutter meines Mannes. Um an die Nummern zu kommen telefoniert sie überall rum und gibt sich als alte Schulkameradin aus oder wahlweise auch als meine Mutter.
Die Frau ist geisteskrank und man sollte ihr das Telefon wegnehmen.

Ich habe nun wieder Anzeige erstattet, wegen der Beleidigungen und andauernden Anrufe.
Ich war beim Amtsgericht um eine einstweilige Anordnung zu erwirken. Ich habe eine Stellungname geschrieben, sie hat eine Stellungnahme gschrieben, 8 Seiten voller Lügen und wirres Zeug.
Ich habe wieder eine Stellungnahme dazu geschrieben, konnte sogar nachweisen das sie lügt. (Beispiel: Sie hätte meinen Mann nie angezeigt, ich konnte 3 Tagebuchnummern nennen wo sie ihn angezeigt hatte)
Ich weiß nicht, wie ich mich vor ihr schützen kann. Die Kriminalkommissarin die meine wiederholte Anzeige aufgenommen hatte, wollte versuchen den sozialpsychiatrischen Dienst zu aktivieren, aber ich schätze mal dafür ist sie noch "zu normal".
Wir können auch gar nicht alle Nummern ändern, da sie ja unser gesamtes Umfeld belästigt. Ich möche einfach nur meine Ruhe!

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
mein Mann habe sein Kind im Stich gelassen

Und, hat er das?
Als Vater ist er dem Kind gegenüber zu Unterhalt und Umgang verpflichtet.
Kommt er nur einer dieser Verpflichtungen nicht nach, sind regelmäßige Kontaktaufnahmen zumindest in Richtung des Vaters selber von Gesetz gedeckt, wenn nicht sogar gefordert.

Jedenfalls können Sie nicht mehr machen, als Sie getan haben.
Verstoße gegen Untetlassungsverfügungen können ordentlich Geld kosten. Geld bringt die meisten Menschen dann doch zur Vernunft. Und bei so hartnäckigem Verstoß gegen das deutsche Strafrecht schreitet die Staatsanwaltschaft irgendwann auch beibso kleinen Delikten ein. Sie sollten weiterhin jeden Vorfall dokumentieren und in krassen oder anhaltenden Fällen Strafanzeige erstatten. Auch solche Kleinstdelikte können bei Unbelehrbarkeit irgendwann zu Haftstrafen führen.

Sollte das mit der Verfügung nichts werden, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Für den sollte das kein Problem und schnell/professionell erledigt sein. Ich verstehe zum Beispiel nicht, warum Sie vor dem AG überhaultbdarum streiten, wie oft sie Anzeigen erstattet hat. Das sollte eigentlich ziemlich unrelevant sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Noreia83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben zu dem Sohn aus erster Ehe regelmäßig Kontakt, alle 14 Tage und in den Ferien und mein Mann zahlt immer den Unterhalt. Das Verhältnis zur Exfrau ist mittlerweile entspannt, ein normaler Umgang.

Ich muss wohl doch einmal einen Rechtsanwalt befragen, ich hoffe die einstweilige Anordnung bleibt bestehen.
Das mit den gegenseitigen Anzeigen liegt auch schon Jahre zurück, als die Schwiegermutter noch bei meinem Mann zur Miete wohnte und beim Auszug die komplette Küche erlegt hat. Es gab einen Vergleich, sie musste damals 3000 Euro zahlen. Warum sie das wieder hervorholt ist mir auch unklar.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
Das Verhältnis zur Exfrau ist mittlerweile entspannt, ein normaler Umgang.

Eventuell wäre es einen Versuch wert, sie zu bitten, eindringlich mit ihrer Mutter zu reden. Die Exfrau dürfte sicherlich ein Interesse daran haben, dass ihre Mutter keine rechtlichen Probleme bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120207 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich verstehe zum Beispiel nicht, warum Sie vor dem AG überhaultbdarum streiten, wie oft sie Anzeigen erstattet hat. Das sollte eigentlich ziemlich unrelevant sein. <hr size=1 noshade>

Ist es natürlich nicht, wnen es umnachstellung/Stalking geht ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.048 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen