Steht dies im Führungszeugnis?

25. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb511544-67
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steht dies im Führungszeugnis?

Zuallererst ich bin 19 (werde dieses Jahr noch 20) ich habe in meiner Jugend viele Dinge getan worauf ich nicht stolz bin und auch schäme, nun ist es so das ich bald anfangen möchte wieder zu arbeiten ( Casino) nun wurde mir aber gesagt das ich ein Führungszeugnis benötige, wann wird was gelöscht? Was wird aufgelistet und was nicht?

Mit 14: 1x Beleidigung (fallen gelassen wegen erster Straftat) mit 15: 1x schwerer Ladendiebstahl (verurteilt zu Sozialstunden ) mit 16 1x schwarz fahren und Urkundenfälschung (verurteilt zu sozialstunden) : 1x Beleidigung (verurteilt zu sozialstunden und ein Wochenende Jugendknast) mit 16 1x Raubüberfall (Urteil kam allerdings erst als ich 17 wurde (mai 2017) 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung zu 2 Jahren )
Allerdings bekam ich wieder eine Einladung 2016 wegen Körperverletzung allerdings kam es nie zu einem Gerichtstermin und 2017 wegen Besitzes und Handelns flüssiger Amphetamine ( allerdings kam der Brief nur weil jemand zur Polizei ging und dann das gesagt hat, gab weder Durchsuchung, Drogentests noch sonst etwas, stimmte auch nicht) davon gabs auch nie irgendetwas allerdings bin ich mir nicht sicher ob noch etwas kommen könnte oder nicht. Jetzt ist wie gesagt die Frage wie lange dies alles aufgelistet ist im führungszeugnis?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Davon steht nichts im Führungszeugnis. Nur eine Jugendfreiheitsstrafe ohne Bewährung käme dort hinein.

Die Bewährungsstrafe steht im Bundeszentralregister. Bis 2022.

Zitat:
Zuallererst ich bin 19 (werde dieses Jahr noch 20) ich habe in meiner Jugend viele Dinge getan worauf ich nicht stolz bin


Das ist gut (nicht stolz darauf zu sein). Nur so als Tipp für die Zukunft... Bald ist Schluss mit Jugendrecht. Und im Erwachsenenrecht gelten andere Kaliber. Für einen Raubüberfall (schwere räuberische Erpressung) gibt's dann mindestens 5 Jahre. Ohne der Möglichkeit der Bewährung natürlich...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 25.03.2019 09:19

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