Steht irgendetwas im Führungszeugnis

10. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Troyster
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)
Steht irgendetwas im Führungszeugnis

hey, ich würde gerne eine ausbildung bei der bundespolizei machen.
ich wurde letztes jahr im februar vom amtsgericht verurteilt zu 80 sozialstunden + einen zwei seitigen aufsatz zu schreiben nach jugendstrafrecht. ich war 19 als ich verurteilt wurde.
1. steht das irgendwo drin?
2. wird die bundespolizei das erfahren?
3. ich wurde in bayern verurteilt die ausbildung würde ich allerdings bei einer bundespolizei in baden-württemberg machen, ändert das was?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116173 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Troyster):
1. steht das irgendwo drin?

Merkwürdige Frage ... wie kommt man darauf, dass das schon überall gelöscht wäre?



Zitat (von Troyster):
2. wird die bundespolizei das erfahren?

Aufgrund der Vielfalt der möglichen Quellen ... in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Troyster
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Merkwürdige Frage ... wie kommt man darauf, dass das schon überall gelöscht wäre?

Merkwürdige Antwort ... wie kommt man darauf, dass ich davon ausgegangen bin das es gelöscht wurde? Die Frage war ob es irgendwo drin steht, und wenn ja wo?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

1. Es steht im Erziehungsregister sowie in den bundesweiten Datenbanken der Polizei und Staatsanwaltschaften.

2. Das kommt darauf an, ob Sie dies der Bundespolizei mitteilen und welche Ausbildung genau Sie dort machen möchten.

3. Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116173 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Troyster):
wie kommt man darauf, dass ich davon ausgegangen bin das es gelöscht wurde?

Weil sonst die Frage, ob es irgendwo drin steht keinen Sinn ergibt.
Denn das das Gericht und die Staatsanwaltschaft das Verfahren abgespeichert haben ist ja nicht nur logisch, sondern durchaus unter Allgemeinwissen fallend.


Außer in den abgespeicherten Verfahrensakten kann es noch lokale Speicherungen geben - und natürlich auch noch das Gedächtnis der Beteiligten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32395 Beiträge, 17071x hilfreich)

wird die bundespolizei das erfahren? Im Falle einer Sicherheitsüberprüfung wird sie das definitiv, denn da werden auch das Erziehungsregister und Polizeidateien wie INPOL/POLAS abgefragt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Troyster):
steht das irgendwo drin?
Ja.
Zitat (von Troyster):
wird die bundespolizei das erfahren?
Ja.
Zitat (von Troyster):
ich wurde in bayern verurteilt die ausbildung würde ich allerdings bei einer bundespolizei in baden-württemberg machen, ändert das was?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15815 Beiträge, 9081x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Zitat (von Troyster):
wird die bundespolizei das erfahren?
Ja.

Naja, es kommt eventuell darauf an, ob man eine Ausbildung zum Polizisten macht oder eine Ausbildung zum Koch in der Kantine der Bundespolizei (das geht auch).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Interessierter_Laie_1
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 1. Oktober 2023 23:56

0x Hilfreiche Antwort

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