Stellungnahme zum Vorwurf der Hehlerei (Fahrradkauf)

17. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
A.A.L.S
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellungnahme zum Vorwurf der Hehlerei (Fahrradkauf)

Guten Tag ,
​ich wende mich an Sie, um den Sachverhalt bezüglich des Fahrradkaufes vom vergangenen Samstag schriftlich darzulegen, da mich die aktuelle Situation psychisch sehr belastet.
​Am vergangenen Samstag habe ich auf einem Flohmarkt in Hannover ein gebraucht aussehendes Fahrrad für 200 Euro gekauft. Der Verkäufer versicherte mir, dass der Neupreis des Fahrrads bei 600 Euro lag. Da das Fahrrad alt aussah und der hintere Reifen defekt war, erschien mir der Preis von 200 Euro plausibel. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt den Verdacht, dass es sich um Diebesgut handeln könnte.
​Ich habe das Fahrrad nach dem Kauf abgestellt. Am darauf folgenden Donnerstag wollte ich im Internet nach einem passenden Ersatzreifen suchen. Dabei stellte ich fest, dass der tatsächliche Wert dieses Fahrradmodells gebraucht zwischen 800 und 1.000 Euro liegt. Erst durch diese Diskrepanz kam mir der Verdacht, dass das Fahrrad gestohlen sein könnte.
​Aus diesem Grund und im Bestreben, das Richtige zu tun, habe ich am Freitag selbstständig und freiwillig die Polizei kontaktiert, um überprüfen zu lassen, ob das Fahrrad als gestohlen gemeldet ist, damit es dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden kann. Es stellte sich heraus, dass das Fahrrad tatsächlich gestohlen war.
​Nachdem mir mitgeteilt wurde, dass das Fahrrad abgeholt wird, und ich später gebeten wurde, es selbst vorbeizubringen, bin ich dem unverzüglich nachgekommen und habe das Fahrrad kooperativ übergeben.
​Die Eröffnung eines Verfahrens wegen Hehlerei und die Aufnahme einer Niederschrift haben mich zutiefst schockiert. Ich habe in bestem Wissen und Gewissen gehandelt, um der Gerechtigkeit zu helfen, und fühle mich nun wie ein Krimineller behandelt, was mir seither den Schlaf raubt. Ich hatte keinerlei Vorsatz (Vorsatz) oder Wissen über die illegale Herkunft des Rades.
​mein Frage ist : was solte ich jetzt machen
​Viele Grüße




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von A.A.L.S):
Ich habe in bestem Wissen und Gewissen gehandelt, um der Gerechtigkeit zu helfen

Was nichts daran ändert, das die Reihenfolge (erst kaufen, dann prüfen ob gestohlen) schlicht falsch war. Warum ha man keine Diebstahlprüfung vor dem Kauf gemacht?



Zitat (von A.A.L.S):
​Die Eröffnung eines Verfahrens wegen Hehlerei und die Aufnahme einer Niederschrift haben mich zutiefst schockiert.

Warum? Das ist das Standardverfahren, da der erste Teil (§ 259 Hehlerei (Strafgesetzbuch (StGB))
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft ...) dem ersten Anschein nach erfüllt ist. Die Aufnahme der Niederschrift ist auch üblich, es muss ja eine Akte angelegt und Beweissicherung betrieben werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

mein Frage ist : was solte ich jetzt machen Auf den Brief warten, in dem man Ihnen die Einstellung des Verfahrens mitteilt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Auf den Brief warten, in dem man Ihnen die Einstellung des Verfahrens mitteilt.

Oder eine anderen Brief, weil man den Verkäufer / Dieb etc. ermitteln konnte. Wobei diese Variante bei den chronisch überlasteten Ermittlern eher unwahrscheinlich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Noch ein Hinweis: die Zuordnung eines Einzelfalles ist natürlich wesentlich einfacher, wenn ein Name als Beschuldigter erfasst ist. Die Ermittler nicht alle UJS Akten durchforsten müssen. Das sind Az für Ermittlungen gegen Unbekannt, die in der Regel sofort eingestellt werden und in den Ablagekeller marschieren. Und - je mehr Ermittlungsakten mit einem Js-Aktenzeichen, also ohne das U davor, desto größer ist die Option, mehr Planstellen für die Ermittlungsbeamten bewilligt zu bekommen. Bitte auch das nicht vergessen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von A.A.L.S):
​Die Eröffnung eines Verfahrens wegen Hehlerei und die Aufnahme einer Niederschrift haben mich zutiefst schockiert.


Keine Bange. Es ist aber auch noch nichts passiert....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

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