Hallo,
weiss jemand, was passiert wenn ich als Selbstständiger über mehrere Monate meine Bareinnahmen von ca. 700,- Euro mtl. nicht gemeldet habe und das Finanzamt dahinterkommt?
Wie siehrt das aus mit Selbstanzeige?.
Danke für Eure Antworten.
Steuerhinterziehung - Wie sieht das aus mit Selbstanzeige?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hi,
warum willst Du eine Selbstanzeige machen??Läßt Du dich gerade scheiden und
Dein Mann erpreßt Dich?Oder gibt es sonstige Gründe die
Dich nachts nicht schlafen lassen.Bei vielleicht € 3.000.- Einnahmen und einer
maximalen Steuerlast von
€ vielleicht € 1.500.- freut sich das Finanzamt über eine Nachzahlung.Bei
einer derart läppischen Summe scheidet die
Todesstrafe schon einmal aus.
Gruß
Ben
Strafrechtlich gesehen, handelt es sich um die Steuerhinterziehung nach § 370 AO
. Das Strafmaß bewegt sich zwischen Geldstrafe und 5 Jahren Haft. In Ihrem Fall würde ich eher auf eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldstrafe tippen.
Sofern Sie wirksam eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO
stellen, müssten Sie lediglich die hinterzogenen Steuern nachzahlen. Damit wären Sie besser gestellt, als wenn Sie sich erwischen lassen hätten.
Bedenken Sie aber, dass Sie dem Finanzamt alle Tatsachen offenlegen müssen, die für die Besteuerung wichtig sind. Sollten Sie dabei etwas vergessen, kommt eine Straffreiheit nicht in Betracht.
Wie auch immer Sie sich entscheiden, ich zolle jedem Respekt, der seine Fehler korrigieren will - unabhängig von der Art und Schwere der Verfehlung.
-- Editiert von Louis Cypher am 16.01.2007 06:34:32
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Vielen Dank für Ezre Antwoprten. Habe noch keine Selbstanzeige gemacht. Was passiert aber, wenn mir jemand zuvorkommt und mich beim FA anschwärzt und ich die SA nicht vorher gemacht habe. Mit welcher Strafe müsste ich rechnen?
--- editiert vom Admin
Bareinnahmen von 700 Euro/p.m.? Sie hatten doch auch sicher Ausgaben für Ihr Geschäft? Haben Sie auf Ihre Umsätze UST berechnet? Mit Ihren Angaben läßt sich nur schwer etwas konkretes sagen.
Ob bei derart geringen Umsätzen/Einnahmen überhaupt Steuern anfallen, ist fraglich. Warum gehen Sie nicht einfach zu einem Steuerberater und informieren sich? Kostet irgendetwas zwischen 50 und 100 Euro.
Gruß
Sparafucile
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Zitat: Das ganze ist Kinderkram, ich würde es darauf ankommen lassen. Wenn es zu einem Steuerstrafverfahren kommen sollte, denke ich, daß dieses nach 153 StPO eingestellt wird (oder Auflage Steuernn nachzuzahlen, 153A StPO).
Diese Aussage von Karl May ist so nicht ganz korrekt.
Das Besteuerungsverfahren ist unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz. Auch wenn das Strafverfahren nach 153 eingestellt wird, wovon ich bei diesem Betrag auch ausgehe, sind die Steuern in jedem Fall nachzuzahlen. Eine Auflage, die Steuern als Strafe nachzuzahlen, wird es definitiv nicht geben.
Zitat: Was passiert aber, wenn mir jemand zuvorkommt und mich beim FA anschwärzt und ich die SA nicht vorher gemacht habe.
In diesem Fall scheidet eine Strafbefreiung zwingend aus. Es ist, resultierend aus dem Legalitätsprinzip, ein Strafverfahren einzuleiten.
Wenn Sie sich ständig Gedanken machen, was passiert wenn Sie erwischt werden, könnte Ihnen die Selbstanzeige helfen, etwas ruhiger zu schlafen. Aber dies ist letztlich Ihre Entscheidung.
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