Stinkefinger

31. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
bagalut88
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Stinkefinger

Hallo an alle
Hab ne kurze Frage,
mir ist vor einiger Zeit fast jemand ins Auto reingefahren.
Klar hab ich mich aufgeregt und auch mit den Armen rumgefuchtelt, und zu guter letzt mit dem Zeigefinger gedroht, das war aber belehrend gemeint. Nun heisst es plötzlich ich hätte Ihr den Mittelfinger gezeigt (ihre Tochter wäre Zeuge (12 Jahre alt), das hab ich aber nie getan.
Mein Problem ist das ich vorbestraft bin und noch auf Bewährung. Muss ich jetzt ins Gefängnis?
Ich hab noch nicht ausgesagt bisher..was soll ich tun?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

schwierig! Wenn die Tochter Sie mit belastet und Sie umgekehrt keine Zeugen haben, dann sieht das übel aus.
Sie riskieren nicht nur eine Verurteilung wegen Beleidigung, sondern auch Ihren Führerschein.

Von daher macht es vielleicht Sinn, einen Anwalt einzuschalten.

Gruß Justice

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#2
 Von 
bagalut88
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber es kann doch nicht sein das ich bestraft werde für etwas was so nicht war?
Und wie sieht es mit meiner Bewährung aus?
Wird das hinzu gezogen?
danke für alle Antworten...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Es kommt auf die Überzeugung des Gerichts/der StA an nach Würdigung aller Einzelheiten. Ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ist auch nach einer Verurteilung bzw Einstellung des Verfahrens nicht zwingend.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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