Stinkefinger "nicht im Straßenverkehr" gezeigt

3. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
dine4420
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 43x hilfreich)
Stinkefinger "nicht im Straßenverkehr" gezeigt

Hallo liebe Gemeinde,

Heute ist mir was komisches passiert ich war auf dem Parkplatz vom Lidl als ich da stand sah mich eien Frau die ganze Zeit komisch an und ich fragte sie dann ob sie ein Foto bräuchte, danah rastete die Frau total aus und wurde hysterisch schrie herum was mit einfalle und ich sei so aroggant usw. ich bin einfach weiter gelaufen und in den Lidl gegangen, als ich wieder raus kam stand die Polizei da ich hätte der Frau angeblich den Stinkeinger gezeicgt, was definitiv aber nicht der Wahrheit entspricht, nun die Frage was könnte passieren wenn die Frau mit einer Aneige durch kommt ?

gruß Nadine

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dine4420
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 43x hilfreich)

und was heisst das bzw. was für Kosten kommen da auf mich zu ? ich habs ja wirklich nicht gemacht, werde wenn sie wirklich Anzeige erstattet auch zu nem Anwalt gehen, weil was ich nicht gemacht habe dafür will ich nicht bestraft werden.

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#3
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Wahrscheinlich ist eine Einstellung des Verfahrens unter Verweisung auf den Privatklageweg.

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte Nadine,
eine Straftat muss Ihnen nachgewiesen werden. Dieses wird im Rahmen des Ermittlungsverfahrens geklärt. Vom Ausgang dieses Ermittlungsverfahrens hängt das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft ab.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#5
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

@ Rönner:

eine Straftat muss Ihnen nachgewiesen werden. Dieses wird im Rahmen des Ermittlungsverfahrens geklärt. Vom Ausgang dieses Ermittlungsverfahrens hängt das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft ab.

Das ist wohl in allen Ermittlungsverfahren so.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Weisen Sie den Vorwurf als unzutreffend zurück.

Das Verfahren wird dann ohnehin auf den Privatklageweg verwiesen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Das habe ich bereits vor 4 Postings gesagt!!!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nopaypal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 16x hilfreich)

Lustig, dass sich deswegen die Polizei auf den Weg macht. Gibt wohl Wichtigeres als nen Stinkefinger. Da du ja eh nichts gemacht hast, vergiss es. Solche Leute sind es nicht wert. Die werden das einstellen und gut ist.

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#10
 Von 
Blackjesuz
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

also weil du oben als überschrift ""Stinkefinger "nicht im Straßenverkehr" gezeigt"" geschrieben hast. Jedes wort das du sagst oder jede unfältige geste gegen eine person gelten als beileidigung gegen diese person und können zur anzeige gebracht werden habe das oft genug erlebt werd bestimmt drei mal im monat von der polzei gefragt ob ich gegen den oder den ne anzeige machen will wegen beleidigung. Meistens is das dann der stinkfinger der mir gezeigt wird.

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