Strafantrag /Anzeige

20. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
smart12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafantrag /Anzeige

Hallo,

ich habe ziemlich großen Mist gebaut. Ich habe meinen Exfreund angezeigt obwohl dies garnicht berechtigt war.
Ich habe bei der Polizei angegeben, dass er mir meine Kontokarte gestohlen hätte und damit Geld abgehoben hat, was aber nicht stimmt.

Ich habe Ihn die Kontokarte von mir aus selbst gegeben.

Nun muss ich morgen zur Polizeidienststelle und meine Aussage dort machen. Ist es noch möglich den Polizisten die Wahrheit zu sagen und die Anzeige zurück zu ziehen.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Klar ist es das - Sie selbst müssen aber mit einem Verfahren wegen falscher Verdächtigung rechnen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

So siehts aus. Sie haben sich bereits der falschen Verdächtigung strafbar gemacht. Trotzdem sollten Sie jetzt bei der Polizei dringend die Wahrheit sagen. Dann wird das Verfahren gegen Ihren Freund wegen Unschuld (§ 170 II StPO ) eingestellt.

Wenn Sie selbst aufrichtige Reue zeigen und der Polizei glaubhaft versichern, dass es Ihnen leid tut, wird ihr eigenes Verfahren eventuelle wegen Geringfügigkeit (§ 153 StGB ) eingestellt.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

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