Strafantrag - Bedrohung, Diebstahl etc.

24. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.06.2012 15:17:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafantrag - Bedrohung, Diebstahl etc.

Hallo,

vor 3 Wochen ist bei mir ein furchtbarer Vorfall passiert. Ich war mit meinem Freund zu Hause in meiner alten Wohnung. Die Wohnung teile ich mit einem Mitbewohner (war früher mein bester Freund). Er war auf Urlaub und wir hatten die Wohnung für uns. Er kam jedoch früher nach Hause und ist dann total ausgerastet als er bemerkt hat, dass ein Mann bei mir im Zimmer ist. Ich bin dann zu ihm rausgegangen und hab ihn gefragt und alles und er sagte mir, er zahlt für die Wohnung und er bestimmt, wer hier rein- und rausgeht und hat mir gedroht, mich umzubringen und meinen Freund auch. In der Küche lag ein Messer "bereit". Mein Freund war im Schlafzimmer und hörte das mit und rief dann die Polizei. Ich habe dann das alles der Polizei erzählt etc. und die haben gesagt, ich soll am besten einen Strafantrag stellen. Was passiert dann, wenn ich den gestellt hab? Ich weiß, dass es dann verfolgt wird, aber kommt es dann zur GErichtsverhandlung? Er hat mich danach bei facebook fertig gemacht beziehungsweise hat meinen Ruf verletzt und hat Sachen gepostet, die mich bzw. meinen Ruf geschädigt haben. Zudem hat er mir in meiner Abwesenheit, die Wohungsschlüssel vom Schlüsselbund entfernt. Das darf er nicht??!!! Kann ich ihn wegen Diebstahl auch anzeigen? Er hat schon sehr viel auf dem Kerbholz, also seine Akte ist dick. Zusätzlich besitzt er illegal eine Waffe. Das muss ich der Polizei ebenfalls melden. Bei ihm laufen noch mehrere Verfahren, auch unter anderem mit Gewalt und Anabolika. Er war noch nie im GEfängnis und noch nie auf Bewährung. Was kann jetzt alles mit ihm passieren? Kann ich ihn wegen Diebstahl (wegen dem schlüssel) und Rufmord anzeigen? Ich habe alles ausgedruckt und gebe das der Polizei. Kann ich wegen der Bedrohung und dem Rufmord Schadensersatz klagen und Geld einfordern, da ich ja Angst vor ihm habe und damit rechnen muss, dass er mich umbringen kann?


Ps. Ist es notwendig wegen Rufmord dann eine Unterlassungsklage zu stellen?

Ich bitte um Hilfe...

Vilen Dank

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-- Editiert vereny22 am 24.06.2012 20:38

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9 Antworten
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#2
 Von 
guest-12325.06.2012 15:17:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, mein Vater ist bei der Kripo und es wird was passieren, da der Tatbestand vorliegt und er mir mit Mord gedroht hat, ganz einfach. Und ich stehe in der Wohnung noch als zweiter Mieter drin, nix da, ich durfte nicht in die Wohnung. Ich bin zweiter Mieter, ich habe unterschrieben, ob er die Wohnung bezahlt is bums. Ich habe um Hilfe gebeten und nicht um dumme Kommentare!

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#3
 Von 
guest-12325.06.2012 15:17:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zudem hat er gestanden, was er gesagt hat, der Beweis ist bestätigt und das Messer lag vorher nicht da! Und das hat er auch zugegeben.

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0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12325.06.2012 15:17:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat gedroht mich umzubringen und das hat er der Polizei schon gestanden, in der Nacht, als es passiert ist. Was denn für ein Hausfriedensbruch? Es ist unsere Wohnung!!! Ich wohne da immer noch drin!!!! Und er kann mir nicht einach den Schlüssel wegnehmen. Ah ja er fordert das Geld ein? Das wird aber schwierig, weil ich schriftlich mit ihm vereinbart habe, dass er, wenn ich nur noch am Wochenende da bin, die Miete bezahlt. Ich weiß, dass das nicht mein Vater macht, das ist mir schon klar. Ich brauche keinen Anwalt, ich wollte mich nur erkundigen nachfragen, am Freitag geht's sowieso zur Polizei und da wird der Strafantrag gestellt. Rufmord ist es durchaus, weil er Dinge gepostet hat, die nicht wahr sind, ehrverletzende Behauptung, fertig! und das auch noch öffentlich! Wir haben eine offene Küche und das Messer lag zwischen Wohnzimmer und Küche auf einer Ablage. Auf einer Ablage wird eigentlich nicht Essen zubereitet. Als die Polizei kam, war das Messer auch noch da. Zudem lag daneben ein Schweizer Taschenmesser, das er vorher in der Schublade liegen hatte. Und wenn es vorher schon einige Gewaltverbrechen gab, dann wird sich das auf die Bedrohung auswirken. Zudem war er nüchtern und das wird für ihn dann noch härter! Alkoholkontrolle wurde nämlich auch gemacht.

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#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Naja, lassen wir mal die Kirche im Dorf. Was da passiert ist, ist zwar nicht gerade the state of art, aber auch kein Kapitaldelikt. Eine mittlere Geldstrafe, gut verteidigt vielleicht ein § 153a. Wahrscheinlich also nicht die Strafe, die Sie sich vor Ihrem geistigen Auge ausmalen....

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich finde es vor allem innteressant, was er denn wohl macht wenn sie das nächste mal dort schläft?

Der Schilderung nach müssten wir das Ergebnis dann ja irgenwo im BundesBildungblatt lesen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#9
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wahrscheinlich also nicht die Strafe, die Sie sich vor Ihrem geistigen Auge ausmalen.... <hr size=1 noshade>

Ich sehe schon das schmucklose Schreiben an die TE vor meinem geistigen Auge:

"das gegen Herrn ... eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde § 153a II StPO gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt. Mit freundlichen Grüßen, Amtsanwalt"

-- Editiert Lari-Fari am 25.06.2012 12:05

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