Strafantrag Sachbeschädigung an Kfz

28. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Gyver
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafantrag Sachbeschädigung an Kfz

Hallo Leute,
Mein Auto wurde absichtlich zerkratzt, als ich es auf der Straße geparkt habe, von einer Person, die ich kenne. Ich habe die Aufzeichnung von der Dashcam und es zeigt die Person, die das Auto mehrmals umkreist. Auf dem Video ist aufgrund des Winkels nicht direkt zu sehen, wie die Hände bzw. der Schlüssel das Fahrzeug zerkratzen.
Ich bin zur Polizeiwache gegangen, um Anzeige zu erstatten, sie haben einen USB-Stick mit dem Video angefordert, heute habe ich einen Brief bekommen, in dem ich nach den Reparaturkosten gefragt werde und auch, ob ich einen Strafantrag stellen möchte. Da ich nicht fließend Deutsch spreche, würde ich gerne wissen, ob ich die Frage nach dem Strafantrag mit ja oder nein beantworten soll?


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Wenn Du möchtest, dass der mutmaßliche Täter bestraft wird, dann musst Du einen Strafantrag stellen. Machst Du das nicht, dann kann er nicht bestraft werden. Der Strafantrag garantiert aber nicht dafür, dass er tatsächlich bestraft wird. Und der Strafantrag hat auch keinen Einfluss auf Deine zivilrechtlichen Forderungen. Wenn Du also Schadenersatz fordern möchtest, dann musst Du das außerhalb des Strafverfahrens zivilrechtlich machen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gyver
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Ihnen. Ich werde dann mit "Ja" antworten.

Für die zivilrechtlichen Forderungen sollte ich das Formular K600 einreichen und bei einer Polizeidienststelle abgeben, richtig? Oder sollte ich es mit dem Brief zusammen mit dieser Antwort schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Gyver):
Für die zivilrechtlichen Forderungen sollte ich das Formular K600 einreichen und bei einer Polizeidienststelle abgeben, richtig?
Nein, das ist nicht richtig. Die Polizei wird bei der zivilrechtlichen Forderung nicht behilflich sein. Das ist eine ganz andere Geschichte. Die Polizei fragt nur nach der Höhe des entstandenen Schadens, weil das für die Frage ob, und wenn ja wie der mutmaßliche Täter zu bestrafen ist.

Den Schadenersatz muss man selbst beim Verursacher geltend machen. Wenn man sich das alleine nicht zutarut, dann kann man sich dabei von einem Anwalt helfen lassen. Aber das ist dann mit dem Risiko verbunden, dass man auf den Kosten für den sitzen bleibt.

Das Problem ist ja, dass auf dem Video die Sachbeschädigung nicht einwandfrei erkennbar ist. Der Beschuldigte könnte nun ja auch behaupten, dass er nur einmal um das Auto rumgegangen ist, weil ihm der Wagen so gut gefällt, er mit der Verusachung des Schadens aber nichts zu tun hat. Dann kann es unter Umständen schwierig werden die Schadenersatzforderung durchzusetzen.

Selbst wenn kein Zweifel an der Schuld des Täters bestehen, kann es passieren, dass man kein Geld bekommt. Das könnte z.B. dann der Fall sein wenn er mittellos ist und einfach nicht für die Kosten aufkommen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von Gyver):
Oder sollte ich es mit dem Brief zusammen mit dieser Antwort schicken.


Generell macht's meist wenig Sinn, jedes Blatt einzeln zu verschicken...


Bzw. meinte man eventuell das Adhäsionsverfahren?

Ansonsten muss man wie geschrieben wurde, den zivilrechtlichen Weg (vermutlich mittels Anwalt) gehen. Und dann darauf hoffen, dass was zu holen ist.
So ein Titel gilt allerdings 30 Jahre, somit sind die Chancen vor allem bei jüngeren Tätern doch ganz gut, dass die irgendwann mal zu Geld kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Es besteht aktuell aber kein Grund zur Eile.
Man kann durchaus auch das Ergebnis des Strafverfahrens abwarten und dann erst seine Ansprüche zivilrechtlich geltend machen.
Grade in Fällen, wo die Beweislage nicht glasklar ist, kann eine strafrechtliche Verurteilung der Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüchen durchaus dienlich sein.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Gyver):
Mein Auto wurde absichtlich zerkratzt, als ich es auf der Straße geparkt habe, von einer Person, die ich kenne

Jetzt müsste man das nur noch beweisen können ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gyver
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spade chopper):
But there is currently no reason to rush.
You can also wait for the result of the criminal proceedings and only then assert your claims under civil law.
Especially in cases where the evidence is not crystal clear, a criminal conviction can be very helpful in enforcing civil claims.


Hilfreiche Informationen. Ich dachte, ich hätte 3 Monate Zeit, um eine Entschädigung zu beantragen.
Ich hoffe nur, dass die Polizei mich über das Ergebnis informiert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Gyver):
Ich dachte, ich hätte 3 Monate Zeit,


It's 3 years, not months ;)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Die Polizei wird Dich nicht über den Ausgang des Verfahrens informieren.

Unter Umständen wird das aber die Staatsanwaltschft machen. Nämlich dann, wenn sie das Verfahren eingestellt hat.

Wenn das geschehen sollte, dann hilft Dir der Tipp auf den Ausgang des Verfahrens zu warten nicht weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gyver
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind 3 Monate vergangen, seit ich die Strafanzeige erstattet habe, und 2 Monate, seit ich auf das Erklarungsschreiben geantwortet habe ( Antwort auf den Strafantrag: Ja). Ich habe bei der Polizeistation nachgefragt, aber sie haben mir keine Auskunft gegeben. Sie sagten mir nur, dass sie mit viel Arbeit beschäftigt sind.
Soll ich weiter warten?
3 Jahre zu warten erscheint mir sehr lang, und ich möchte keine Frist verpassen, um den Zivilprozess zu beginnen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Gyver):
Soll ich weiter warten?

Wäre sinnvoll ...



Zitat (von Gyver):
3 Jahre zu warten erscheint mir sehr lang

Von "lange warten" kann man mal nach 18-24 Monaten sprechen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist doch nicht vom Strafverfahren bzw. dessen Dauer abhängig. Das kannst Du doch unabhängig davon anschubsen. Im übrigen ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens, nicht die Polizei. Dort kann man Standanfrage halten, evtl. Akteneinsicht nehmen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Gyver):
Mein Auto wurde absichtlich zerkratzt, als ich es auf der Straße geparkt habe, von einer Person, die ich kenne. Ich habe die Aufzeichnung von der Dashcam und es zeigt die Person, die das Auto mehrmals umkreist.

Mit anderen Worten: die Dashcam hat öffentlichen Verkehrsraum aufgezeichnet, aus einem geparkten Auto heraus?

Viel Spaß mit dem Bußgeldbescheid der zuständigen Landesdatenschutzbehörde. Und vor Gericht werden die Aufnahmen einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, da sie widerrechtlich erlangt wurden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
da sie widerrechtlich erlangt wurden.
Das glaube ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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