Strafantrag - an?

25. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)
Strafantrag - an?

Hallo,

an welche Adresse stellt man praktikablerweise nen Strafantrag? Polizei, LKA, Staatsanwaltschaft? Und an welchen Standort? An meinen oder den des Beschuldigten (schließlich müssen die ja vor Ort dort aktiv werden etc.)

Wie läuft das genau?

danke!
Susanne

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54 Antworten
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#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Polizei, LKA, Staatsanwaltschaft?


Nun alle diese Dienstestellen sind zur entgegennahme einer Strafanzeige, bzw. eines Strafantrages (letzteres nur bei Antragsdelikten) berechtigt.

Sinnvollerweise gehen Sie zur nächsten Polizeidienstelle und zeigen den Vorgang an, von dort wird dann automatisch das weitere veranlasst.

Sie brauchen Sich dafür weder an das LKA noch an die StA zu wenden, in der Regel sind Beamte des Polizeivollzugdienstes in der Lage den Sachverhalt zu würdigen, und entsprechende Maßnahmen zu treffen.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#2
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

danke!

aber ich halte so einen Strafantrag ja bereits ausführlich schriftlich fest, gebe nichts zu Protokoll oder so. Machts da micht mehr Sinn das gleich an die StA zu geben? Leiten Polizei oder LKA das nicht ohnehin an die StA weiter?

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#3
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Machts da micht mehr Sinn das gleich an die StA zu geben?

Nein.

quote:
Leiten Polizei oder LKA das nicht ohnehin an die StA weiter?

Nein und nochmals nein. Die StA interessiert sich dafür zunächst nicht, sondern leitet das einfach an die Polizei weiter.

Erst wenn die dann ausermittelt hat, schickt die Polizei die gesamte Akte an die StA, die dann die wiederum Abschlussentscheidung trifft.

Warum wollen Sie denn unbedingt zur StA und gehen nicht zur Polizei, wie jeder normale Mensch auch? Kann es sein, dass Sie glauben, Ihrer Sache so einen ganz besonderen "Nachdruck" verleihen zu können?

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""

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#4
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Wieso wollen Sie eigentlich einen Strafantrag stellen. Wenn es doch nur um eine solch keine Sache geht lacht sich das LKA doch eh kaputt.

Vielleicht beschreiben Sie mal etwas genauer worum es geht, dann kann Ihnen sicher geholfen werden.

Letztlich ist Idybell völlig zuzustimmen.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#5
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

solch kleine Sache? Kennen Sie die neuerdings?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

nein, aber er weiß, welche Delikte antragspflichtig sind - und das sind nun mal eher die kleinen Sachen wie Beleidigung, Sachbeschädigung usw. Nicht gerade Fälle für das LKA...

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

muß die Justiz nicht auch von einem Offizialdelikt erstmal Wind bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

gewiß doch - da stellt man aber keinen Strafantrag, sondern erstattet nur Anzeige. Dann hätte Ihre Frage lauten müssen, wo man Anzeige erstattet. Und das tun Sie am besten bei der für den Tatort zuständigen Polizeiwache. Die Staatsanwaltschaft nimmt auch Anzeigen entgegen, schickt sie dann aber an die Polizei weiter.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

hm? Wieso sollte ich nicht Strafantrag statt bloß Anzeige stellen, ich kenn den Täter ja.

Gibts da nicht eine Art Buch für völlig Ahnungslose wie mich? "ratgeber strafrecht für dummies" sozusagen

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

Strafanzeige - ich teile eine Straftat mit. Ich muß dabei nicht selbst betroffen sein.
Strafantrag - ich bin Opfer einer antragspflichtigen Straftat und erstatte neben der Strafanzeige auch noch Strafantrag, das heißt, ich möchte eine Strafverfolgung des Täters. Jetzt verstanden?

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

ich denke schon, vielen Dank. Ich hab das ja schon geschrieben, gebe ich das dann einfach im Wachzimmer ab oder wie? Ich hab auch keine Lust da irgendwas noch mündlich zu Protokoll zu geben...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

ob die Polizei Sie in der Sache vernehmen will, entscheidet die Polizei. Sie können die Anzeige natürlich auch einfach mit der Post schicken, aber es kann trotzdem später eine Vorladung als Zeuge geben.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

achja, das würd mich auch mal interessieren - hab so ne Vorladung schon mal bekommen weil irgendein Spinner bei ebay mir "Betrug" in die Schuhe schieben wollte. Zur Polizei gedackelt und brav ausgesagt, später eingestellt worden.

Was wäre passiert wenn ich die Ladung einfach ignoriert hätte? Hat immerhin einige Stunden Lebenszeit gekostet, nur weil mir einer ans Bein pinkeln wollte...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,
grundsätzlich muß niemand zu einer Polizeivorladung gehen - weder Zeugen noch Angeklagte. Aber was passiert wäre, wenn Sie nicht hingegangen wären - wer soll das wissen? Wenn Sie zu Unrecht angezeigt werden, macht es allemal Sinn, Ihre Seite der Geschichte vorzutragen - sonst kennt die Polizei nämlich nur die Version des Anzeigenden.

Gruß vom mümmel

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#15
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

klar, aber welche Folgen hätte die Ignoranz? Ich war ja schließlich Beschuldigte.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

es handelt sich um ein erlaubtes Verhalten, ist aber möglicherweise nicht ratsam - genau so, wie ich es schon geschrieben habe.

Gruß vom mümmel

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Man kann trefflich diskutieren, ob man eine Anzeige bei der Polizei oder bei der StA erstattet.

Ich persönlich (aber das ist nur meine persönliche Meinung) würde, wenn es jemanden anzeigen wollte, eine Strafanzeige bzw. einen Strafantrag per Briefform erstatten und diesen Brief zur Staatsanwaltschaft schicken.

Der Vorteil ist, dass die Staatsanwaltschaft dann die Polizei mit den Ermittlungen beauftragt und die Polizei dementsprechend gezwungen ist, sich um die Sache zu kümmern. Diese Vorgehensweise minimiert die durchaus realistische Gefahr, dass die Polizei den Anzeigeerstatter abwimmelt oder die sache sonstwie unter den Tisch fallen lässt.

Wenn Sie eine konkrete Person anzeigen wollen, schreiben Sie "Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen XY (Adresse usw) und stelle Strafantrag. Begründung.... ")

Achten Sie aber darauf, dass Sie wirklich nur das schreiben, was sie tatsächlich wissen. Wenn Sie irgendetwas nur vermuten, dann müssen Sie diese Vermutung auch deutlich machen. Ansonsten kann man Ihnen eine falsche Verdächtigung unterstellen.


Sollte Ihre Anzeige nicht ausreichen, dann wird die polizei Sie ggf. zu einer ergänzenden Zeugenaussage vorladen. Dem müssen Sie zwar nicht Folge leisten, aber es hat eben zur Folge dass über den sachverhalt ohne Ihre Aussage entschieden werden muss.

Im Falle eines Belastungszeugen, der fehlt, könnte das eine Einstellung des Verfahrens bedeuten, weil die Beweismittel nicht ausreichen.

Im Falle des Fehlens eines Entlastungszeugen könnte das zu einer Verurteilung führen...



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

wow, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Und wie beurteilen Sie Ignorierung einer Ladung als Beschuldigte im Ermittlungsverfahren? Was passiert?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wenn die Beschuldigte nicht zur Polizei hingeht, dann werden die Ermittlungen eben ohne Einlassung des Beschuldigten abgeschlossen. Dann schickt die Polizei die Akte zurück zur Staatsanwaltschaft, wo entschieden wird, was passiert. Wenn die Schilderung des Anzeigeerstatters oder anderer Zeugen glaubwürdig und einleuchtend ist und der Staatsanwalt der Ansicht ist, dass eine Straftat vorliegt, dann wird er entweder Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wenn er der Meinung ist, die Beschuldigungen reichen nicht aus, dann stellt er das Verfahren ein.

Wenn der Beschuldigte unschuldig ist, dann spricht im Grunde nichts dagegen, dass das auch gesagt wird. Ggf. kann man die Geschichte aus eigener Sicht so darstellen, dass der Staatsanwalt bei seiner Entscheidungsfindung eben dahingehend beeinflusst wird, dass er nicht sicher feststellen kann, was worklich war. Dann stellt er das Verfahren ein.

Es kann schon sinnig sein, bei der Polizei oder der StA die Vorwürfe zu bestreiten, wenn man sich unschuldig fühlt. Verpflichtet ist man dazu aber nicht.

Überlegen Sie sich einfach, was besser wäre: Wenn NUR die Vorwürfe des Anzeigeerstatters in der Akte drin sind, oder wenn auch Ihre - gegenteilige - Meinung in der Akte steht ???

Am besten ist es natürlich, wenn ein Anwalt vorher Akteneinsicht nimmt. Dann kann man zuerst mal lesen, was der Anzeigeerstatter so erzählt hat und kann dann dazu Stellung nehmen. Das ist die beste Variante (aber auch die teuerste...) ;)



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

ok, aber an welchem Punkt wird man im Ernstfall dann so richtig "abgeholt"? Ein Betrugsvorwurf ist ja an sich kein Kinkerlitzchen...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Nachfrage verstehe ich nicht. Man wird überhaupt nicht "abgeholt", denn man ist nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen, weder bei Beleidigung, noch bei Betrug und auch nicht bei Mord.

"Abgeholt" wird man ggf., wenn man einer Ladung der Staatsanwaltschaft nicht Folge leistet oder - und das ist der häufigste Anwendungsfall - wenn man trotz Ladung nicht zu einer Gerichtsverhandlung (in Strafsachen) erscheint.

Vielleicht sollten Sie einfach mal von vorne und zusammenhängend Ihre Geschichte erzählen, dann kann man auch sinnvoll zu dem konkreten Fall was sagen.






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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

wie geschildert: ich wurde wegen "Betrug" bei ebay angezeigt und bekam als Beschuldigte eine Ladung zwecks Einvernahme bei der Polizei. Bin da auch hin, ausgesagt, wurde später eingestellt.

Was, wenn ich das nicht gemacht und das Schreiben der Kriminalpolizei ignoriert hätte? Ich hab die Anzeige damals nicht gelesen, aber wenn das in den Ohren eines Staatsanwalts plausibel klingt, wird dann irgendwie "mit Nachdruck" ermittelt oder gleich mal Anklage erhoben?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
minimiert die durchaus realistische Gefahr, dass die Polizei den Anzeigeerstatter abwimmelt oder die sache sonstwie unter den Tisch fallen lässt.


Wie soll das denn gehen? Was kennen Sie den für Polizisten.

quote:
Was wäre passiert wenn ich die Ladung einfach ignoriert hätte? Hat immerhin einige Stunden Lebenszeit gekostet, nur weil mir einer ans Bein pinkeln wollte...


Nun, Ihre Lebenszeit hätten Sie sich durch einen Entschädigungsantrag nach dem JVEG ja versilbern lassen können. Jetzt ist es vermutlich zu spät, da Sie Ihren Anspruch binnen 3 Monaten anmelden müssen.




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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

Nun, Ihre Lebenszeit hätten Sie sich durch einen Entschädigungsantrag nach dem JVEG ja versilbern lassen können. Jetzt ist es vermutlich zu spät, da Sie Ihren Anspruch binnen 3 Monaten anmelden müssen.

oh? Wie gesagt, ich bin total ahnungslos in solchen Dingen. Ich hatte auch keinen Anwalt oder so eingeschaltet, ging einfach zur Polizei und schilderte dort einem Beamten die Geschichte zur Niederschrift. Einige Wochen später Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass alles eingestellt wurde...

Da gäbs echt was zu holen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ein Beschuldigter, der einer polizeilichen Vernehmung Folge leistet, hat keine Ansprüche nach dem JVEG, Sie haben also nichts verpasst. Wenn überhaupt, haben nur Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher u.ä. Personen Ansprüche. Aber selbst da würde ich bezweifeln, dass das schon bei der Polizei gilt. Vermutlich gilt das erst bei einer Ladung zur Gerichtsverhandlung.

quote:
Was, wenn ich das nicht gemacht und das Schreiben der Kriminalpolizei ignoriert hätte? Ich hab die Anzeige damals nicht gelesen, aber wenn das in den Ohren eines Staatsanwalts plausibel klingt, wird dann irgendwie "mit Nachdruck" ermittelt oder gleich mal Anklage erhoben?


Wie schon gesagt: Der Staatsanwalt liest nach Abschluss der Ermittlungen die ganze Akte von vorne nach hinten durch und beantwortet anschließend für sich selbst die Frage: Reichen die Beweismittel (z.B. die Zeugenaussagen) für eine Verurteilung oder nicht ?

Wenn zwei unterschiedliche Versionen der Geschichte in der Akte stehen ist das für den Beschuldigten immer besser als wenn nur die eine Version des Anzeigeerstatters drin steht.

Ich verstehe die Nachfrage immernoch nicht. Wenn irgendjemand behauptungen über mich aufstellt, die nicht wahr sind, dann habe ich doch ein Interesse daran, die sache richtig zu stellen. Ich kann das doch nicht einfach unkommentiert so stehen lassen, in der Hoffnung, dass es dem Staatsanwalt nicht ausreicht... :???:



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

Reichen die Beweismittel (z.B. die Zeugenaussagen) für eine Verurteilung oder nicht ?

Verurteilung? Bitte? Erstmal muß er sich mal entscheiden ob er Anklage erhebt oder nicht. Verfahren wirds ja wohl noch geben in Deutschland...


Ich kann das doch nicht einfach unkommentiert so stehen lassen, in der Hoffnung, dass es dem Staatsanwalt nicht ausreicht...

natürlich nicht, aber mich interessiert eben das "was wäre wenn"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Reichen die Beweismittel (z.B. die Zeugenaussagen) für eine Verurteilung oder nicht ?

Verurteilung? Bitte? Erstmal muß er sich mal entscheiden ob er Anklage erhebt oder nicht. Verfahren wirds ja wohl noch geben in Deutschland...


Das war von mir schon richtig ausgedrückt. Bei der Entscheidung, ob der Staatsanwalt Anklage erhebt oder nicht, muss er abwägen, wie wahrscheinlich eine Verurteilung ist. Der Staatsanwalt wird nur dann Anklage erheben, wenn eine Verurteilung aufgrund der Aktenlage wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.

Und wenn der Beschuldigte einen Sachverhalt darstellt, der sich auch durch Zeugen bzw. den Anzeigeerstatter nicht widerlegen lässt, dann wird der Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben.

Kennt der Staatsanwalt aber nur die Aussage des Anzeigeerstatters und findet er diese glaubwürdig, dann erhebt er vermutlich Anklage, weil er sich sagt, eine Verurteilung ist aufgrund der Aussage des Anzeigeerstatters wahrscheinlich.


Beispiel:

Person A (Anzeigeerstatter erzählt bei der Polizei): Ich erstatte Anzeige, ich habe bei Ebay etwas gekauft, ich habe dem B Geld überwiesen, aber keine Ware erhalten. Person B (Beschuldigter) sagt nichts dazu.

In dieser Situation ist eine Verurteilung wahrscheinlich, da der Beschuldigte nach Einschätzung des Staatsanwalts überführt werden kann. --> Anklage


Variante:

B geht zur Polizei und sagt: Zu der fraglichen Zeit, wo der Verkauf stattgefunden haben soll, lag ich im Koma. Als Zeuge benenne ich die Ärzte des Krankenhauses. Außerdem kann ich anhand meiner Kontoauszüge darlegen, dass ich keinerlei Geld von dem Anzeigeerstatter empfangen habe. Das Konto, worauf das Geld geflossen sein soll, gehört mir nicht.

Wenn jetzt der Staatsanwalt die Akte liest, dann wird er die Aussage des B überprüfen. Ist sie wahr, wird das Verfahren eingestellt. Ist sie nicht wahr, wird angeklagt.






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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Verurteilung? Bitte? Erstmal muß er sich mal entscheiden ob er Anklage erhebt oder nicht. Verfahren wirds ja wohl noch geben in Deutschland...


Klar, es gibt sogar schriftliche Verfahren.
Wie bereits geschrieben wurde, besteht seitens der Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit, anstelle der Anklageerhebung den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen. Sofern das Gericht den Strafbefehl erlässt, wäre das eine "Verurteilung" ohne Hauptverhandlung. Hiergegen ist Einspruch möglich.

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
SHSHSH
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

gut, angenommen es käme zur Anklage - was passiert da genau? Mir geht eine Anklageschrift mit Termin für Gerichtsverhandlung zu?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Klar, es gibt sogar schriftliche Verfahren.


Ja, aber nur im Zivilrecht. Im Strafrecht gibts höchstens eine schriftliches Urteil in Form eines Strafbefehls. Aber wer hiergegen Einspruch einlegt, bekommt genauso seine Hauptverhandlung (in erster Instanz!) wie als wenn Anklage erhoben worden wäre.




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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

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