Strafantrag bekommen! Hilfe!

13. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
2404blues
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafantrag bekommen! Hilfe!

Hallo mein Freund hat einen Strafantrag bekommen.
Er ist schonmal verurteilt wegen Betrug (30 Tagessätze a 30 Euro) und Sachbeschädigung (20 Tagessätze a 20 Euro).

Jetzt hat er eine Anzeige bekommen wegen 3-fache Betrug gesammtwert 4500 Euro (warenkreditbetrug)..
Einmal hat er unter falsche name bestellt (250 Euro) und einmal hat er was bestellt und nur die erste 2 Raten gezahlt. (2000 Euro)Er wollte das damals auch normal weiter zahlen aber konnte das wirklich nicht.

Beim Dritten Fall handelt es sich um eine Bestellung die er offenbar getätigt haben soll. Er hat das jedoch nicht gemacht, nur das Paket angenommen und auf der Flür abgestellt für eine Bewohner der grade ausgezogen war. Post und so kam noch für die Leute so der hat sich dabei nichts gedacht. Das Paket ist entweder abgeholt oder verschwunden aber er hat wirklich nichts damit zu tun und bekommt jetzt vielleicht eine Strafe? Nur weil er das Paket angenommen hat??

Frage, 1)
wenn er für diese 3 Sachen trotdem verurteilt wird, was erwartet Ihm? Gefängnis? Oder wäre eine Strafe auf Bewährung oder Geldstrafe möglich?
2) Kann er versuchen der Strafantrag einstellen zu lassen und z.B. versuchen eine Geldbuße zu bekommen? So das es nicht zum Hauptverhandlung kommt?

Der hat sich seit kurzem Selbständig gemacht und hat jetzt Angst daser im Knast muss und dadürch alles verliert!

Ilse

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10 Antworten
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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Der Beitrag meines Vorredners ist größtenteils falsch.

Stellt sich im 2. Fall raus, dass der Besteller bereits zum Bestellzeitpunkt wusste, dass er nicht zahlen konnte, so liegt ein Betrug vor, Ratenzahlung hin oder her.

Und im 3. Fall wäre ich auch vorsichtig - wie kommen denn die Ermittlungsbehörden überhaupt auf Ihren Freund, wenn er die Bestellung nicht getätigt hat? Hier kommt es mir so vor, als wird da oben nur die halbe Geschichte erzählt.

Wegen der einschlägigen Vorstrafen ist mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen, und das zurecht. Eine Verfahrenseinstellung kann man sich wohl aus dem Kopf schlagen. Genauere Prognosen sind nicht möglich.



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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 13.12.2008 14:48

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das 'falsch' bezieht sich auf den 2. Fall mit der Ratenzahlung. Da kann sehr wohl ein Betrug vorliegen.

Und im 3. Fall hat der Typ in jedem Fall etwas mit dem 'Erhalt' der Ware zu tun; er hat sie nämlich angenommen. Also ist er beteiligt. Die Story ist sowieso mehr als fadenscheinig:
Warum bestellen Leute Ware an eine Adresse, wo sie nicht mehr wohnen?
Warum nimmt der Freund Waren an, wenn er weiß, dass die da nicht mehr wohnen? Warum stellt der Freund die Ware (angeblich) einfach so im Flur ab? Vor allem im Hinblick auf die Vorstrafen und anderen Anzeigen ist diese Geschichte kaum glaubwürdig.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Offensichtlich war der Besteller schon bei Abgabe der Bestellung zahlungsunfähig, Ratenzahlung hin, Ratenzahlung her.
Wenn die Staatsanwaltschaft festgestellt hat, dass schon zum Zeitpunkt der Bestellung die eidesstattliche Versicherung abgegeben war, ist es sowieso klar, zumal unter falschem Namen bestellt wurde, um die Schufa-Abfrage positiv erscheinen zu lassen.
Und jetzt will er sich selbständig machen?

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#8
 Von 
2404blues
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Er war nicht Zahlungsunfähig zur Zeit von der Bestellung, seinen Arbeitgeber hat nach 2 Monate keinen Gehalt mehr gezahlt und Insolvenz angemeldet. Das wustte er ja auch nicht vorher!

Zur Paket: Er hat das angenommen, ist ein Mehrfamilienhaus. Alte Bewohner kamer mehrmals vorbei um Post ab zu holen.

Was würde passieren wenn er schnellstmöglich die Kosten von 2 Fälle (weil er das eine bestreitet!) zurückzahlt bevor der GV? Würde das für die Strafe von Bedeutung sein?

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#9
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Er war nicht Zahlungsunfähig zur Zeit von der Bestellung, seinen Arbeitgeber hat nach 2 Monate keinen Gehalt mehr gezahlt und Insolvenz angemeldet. Das wustte er ja auch nicht vorher!


Ahja, es sind immer die anderen Schuld. Das kennt man.

quote:
Was würde passieren wenn er schnellstmöglich die Kosten von 2 Fälle (weil er das eine bestreitet!) zurückzahlt bevor der GV? Würde das für die Strafe von Bedeutung sein?


Ja, das könnte u.U. strafmildernd wirken.



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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Also, wenn er unter falschem Namen bestellt, war er auf jeden Fall zahlungsunfähig. Einen anderen Grund hierfür gibt es nicht. Schadenswiedergutmachung wird sicherlich strafmildernd berücksichtigt. Die Hoffnung auf eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage sollte aber erst gar nicht entstehen.

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