Strafantrag wegen Verleumdung

15. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
TobiasCafe
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 7x hilfreich)
Strafantrag wegen Verleumdung

Hallöchen,

im Dezember 2017 hat jemand eine Email an eine öffentliche Behörde geschickt und darin -wie man so schön sagt- wissentlich die Unwahrheit über mich verbreitet um mich in der öffentlichen Wahrnehmung schlecht darzustellen. Ich habe Strafantrag wegen Verleumdung gestellt und ein paar Wochen später Post bekommen.

"...Wenn das Verfahren eingestellt wird, werden Sie darüber informiert..."

Nun gehe ich davon aus, das die Person verurteilt wird (da die Mail sich ja nicht in Luft auflöst). Bekomme ich denn darüber nicht bescheid? Kann das stattfinden ohne dass ich als "Opfer" erfahre was aus meinem Strafantrag geworden ist? Es wirkt nämlich so. Wäre doch doof wenn man jemanden anzeigt um Persönlichkeitsrechte zu schützen und dann das Resultat nicht erfährt.

Vielen Dank vorweg. Tobias

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
"...Wenn das Verfahren eingestellt wird, werden Sie darüber informiert..."


So aus dem Zusammenhang gerissen, kann man mit dem Satz wenig anfangen. Was steht denn da noch? Dass Anklage erhoben wurde?

Zitat:
Nun gehe ich davon aus, das die Person verurteilt wird


Dazu müsste wie gesagt erst mal Anklage erhoben werden.

Zitat:
Bekomme ich denn darüber nicht bescheid?


Doch, wenn Anklage erhoben wird, es also ein Gerichtsverfahren gibt, bekommen Sie auf Antrag auch mitgeteilt, wenn er verurteilt oder freigesprochen wurde. § 406d Abs. 1, Nr. 3 StPO

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TobiasCafe
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 7x hilfreich)

Ah ja. Vielen Dank ersteinmal. Ich müsste bitte noch wissen, WO ich WELCHEN Antrag stellen muss um zu erfahren wie es ausgegangen ist. Der genaue Wortlaut aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft lautet: " Sehr geehrter... Ihre Anzeige ist hier eingegangen und wird unter dem oben angegebenen AZ bearbeitet. Falls nicht Anklage erhoben wird, erhalten Sie weitere Nachricht."

Heißt für mich, dass Anklage erhoben wurde, da ich keine weitere Nachricht erhalten habe. Das Ergebnis würde mich eben interessieren. Muss ich das extra Beantragen?

Dankeschön Tobias

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Heißt für mich, dass Anklage erhoben wurde, da ich keine weitere Nachricht erhalten habe


Nein, dass heißt dass zu dem Zeitpunkt noch nicht über Anklageerhebung, oder nicht, entschieden war und mglw. auch heute noch nicht ist.

Zitat:
Ich müsste bitte noch wissen, WO ich WELCHEN Antrag stellen muss um zu erfahren wie es ausgegangen ist.


Zuständig für die Mitteilung ist das Gericht zu dem Anklage erhoben wurde. Wenn das (noch) nicht bekannt ist, kann man den Antrag auch an die Staatsanwaltschaft schicken.

0x Hilfreiche Antwort

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