Strafantrag wegen angäblicher Falschaussage

24. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go488940-92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafantrag wegen angäblicher Falschaussage

Hällöchen an alle,
Kann mir jemand helfen bitte... vor knapp einem Jahr war an der Schule meiner Tochter eine fremde Frau aggressiv und Wortlaut auf mein Auto zugekommen und hat rumgepöpelt und gegen mein Auto geschlagen da ich mich falsch geparkt hatte. Da ich hoch schwanger war habe ich versucht sie zu ignorierten. Als meine Tochter endlich einsteigen wollte hat diese Frau meine Tochter an der Schulter gepackt. Ich stieg aus und schrie „ sofort meine Tochter los lassen, sofort" dann stieg ich wieder in mein Auto und führ los. Meine Tochter sagte sie hätte schmerzen an der Schulter / arm. Wir führen auf die Polizei wo ich den Vorfall angezeigt habe am nächsten Tag waren wir im Krankenhaus und Liesen eine Zerrung diagnostizieren. Das habe ich auch gleich abgegeben. Die Frau hatte eine Dash Cam im Auto und stand hinter meinem Auto. Soll heißen sie stand vor meiner Tochter und somit kann man überhaupt nicht sehen ob sie meine Tochter fest hielt oder nicht !?
Einige Monate später kam dann heraus das die Staatsanwaltschaft entschieden habe das das Verfahren wegen Körperverletzung einzustellen.
Einige Wochen später erhielt ich Post das ein Ermittlungsverfahren gegen MICH eröffnet wurde wegen falscher Verdächtigung und falschen Angaben. Ich habe die warheit gesagt und sagte das meinem Anwalt wie die Geschichte war. Er hat jetzt ca 600 Euro eingenommen und meint das Mann da nichts machen kann da Mann nur sieht wie falsch ich geparkt hätte !? Und man das als Provokation sehen könnte?!
Ich habe das Video noch nicht gesehen weiß aber was passiert ist meine Tochter 11 Jahre versteht die Welt nicht mehr... und fragt ob sie jeder fremde da drausen grob anfassen darf ?.... es steht ein Strafantrag jetzt gegen mich wo ich 1.200,- bezahlen soll ... ich habe noch nie ne Anzeige oder etwas falsches getan ich bin Hausfrau mit 3 Kindern. Mein Mann sagt wir sollen aufgeben und uns beugen ... ich könnte kotzen wenn ich an das Unrecht denke was meiner Tochter und mir wieder fahren ist. Einen neuen Anwalt können wir uns nicht leisten ! Kann uns bitte jemand einen tip geben ?

-- Editiert von go488940-92 am 24.04.2018 18:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
es steht ein Strafantrag jetzt gegen mich wo ich 1.200,- bezahlen soll


Wohl eher ein Strafbefehl ?

Wenn der schon älter als 2 Wochen ist, kann man eh nichts mehr machen.

Zitat:
Kann uns bitte jemand einen tip geben ?


Schlecht, da niemand von uns dabei war, oder das Video kennt, oder die Ermittlungsakte ... oder weiß, was genau Sie damals bei der Polizei ausgesagt haben. Denn es ist auch eine falsche Verdächtigung, wenn man zwar im Kern die Wahrheit sagt, aber in der Darstellung völlig übertreibt (wie gesagt - ich war nicht dabei). Aber irgendwie kommen Polizei und Staatsanwalt ja darauf. Und wenn selbst der eigene Anwalt sagt, dass man die Verurteilung nicht verhindern kann, wird da schon was dran sein.

Grundsätzlich könnten Sie gegen den Strafbefehl innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Dann gibt es eine Gerichtsverhandlung. Dort kann es am Ende noch teurer werden, als es jetzt schon ist.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Und demnächst, wenn man schon Elterntaxi spielen muss, halt vorschriftsmäßig parken. Es schadet den lieben Kleinen nicht, wenn die mal 50 Meter zu Fuß gehen müssen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

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