Strafantrag wg. Beleidigung zurückziehen

25. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.04.2010 11:30:46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafantrag wg. Beleidigung zurückziehen

Hallo,

ich habe vor ca. einem Jahr einen Strafantrag wg. Beleidigung gestellt, ein anderer Autofahrer hatte mir während der Fahrt mehrmals den Stinkefinger gezeigt.

Ein Freund von mir war Zeuge. Nun kam vorgestern zu uns beiden eine Ladung zum Staatsanwalt.
Das ganze ist jetzt ein Jahr her, und besagter Freund möchte jetzt nicht aussagen, da er das alles für sinnlos erachtet, weil ich ja auch kein Geld bekomme, wenn der Beschuldigte verurteil wird, o.ä.

Ich hatte mich zwar damals unheimlich über diesen Autofahrer geärgert, aber muss nun, ein Jahr später auch sagen, dass mir jetzt nicht mehr so besonders viel daran liegt, dass er bestraft wird, irgendwo fänd ich es auch übertrieben, manchmal hätt ich im Auto schließlich auch gute Lust, jemandem sonstwas an den Kopf zu schmeißen. ;)

Falls ich nun aber den Strafantrag zurückziehen würde, würde ich doch auf den Verfahrenskosten sitzenbleiben? Wie hoch sind diese denn erfahrungsgemäß ungefähr? Und gibt es vielleicht eine Möglichkeit, mich aussergerichtlich mit dem Beschuldigten in der Hinsicht zu einigen, schließlich dürfte es ja in seinem Interesse liegen, dass ich den Antrag zurückziehe. Kann ich mir vom Staatsanwalt die Telnr des Rechtsanwalts des Beschuldigten geben lassen o.ä.? Oder ist sowas absolut unüblich?

Danke schonmal :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
und besagter Freund möchte jetzt nicht aussagen


Das interessiert nicht. Er muss aussagen, wenn er zur Staatsanwaltschaft geladen wird.

quote:
da er das alles für sinnlos erachtet


Sinnlos ist es höchstens, wenn man jetzt alles rückgängig macht. Normalerweise werden Beleidigungsdelikte ruck zuck eingestellt, das interessiert nämlich normalerweise kaum einen Staatsanwalt. Wenn es jetzt aber sogar zu einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung kommt, dann steckt da sicher was dahinter. Vielleicht ist der Täter erheblich einschlägig vorbestarft wegen Fehlverhalten im Straßenverkehr... kann ja sein...

quote:
Falls ich nun aber den Strafantrag zurückziehen würde, würde ich doch auf den Verfahrenskosten sitzenbleiben?


Nein, für den Anzeigeerstatter fallen keine Kosten an. Das wäre ja noch schöner, wenn man dafür bezahlen müsste, eine Straftat anzuzeigen... ;)

quote:
Und gibt es vielleicht eine Möglichkeit, mich aussergerichtlich mit dem Beschuldigten in der Hinsicht zu einigen, schließlich dürfte es ja in seinem Interesse liegen, dass ich den Antrag zurückziehe.


Was wollen Sie sich denn 'einigen' ? Wollen Sie ihn erpressen? Geldzahlung gegen Rücknahme Strafantrag ? Vorsicht !!!!!

quote:
Kann ich mir vom Staatsanwalt die Telnr des Rechtsanwalts des Beschuldigten geben lassen o.ä.?


Sie können Akteneinsicht beantragen. erden Sie verutlich aber nicht ohne Anwalt kriegen...

Letztendlich haben Sie mit der sache doch eh nichts zu tun. machen Sie einfach Ihre Aussage und fertig !. Ob der Täter dann tatsächlich besatrft wird oder nicht, kann Ihnen doch dann letztlich egal sein... Das beurteilt die StA und die beurteilen, ob eine Strafverfolgung sinnvoll ist oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nein, für den Anzeigeerstatter fallen keine Kosten an. Das wäre ja noch schöner, wenn man dafür bezahlen müsste, eine Straftat anzuzeigen
Es sei denn, das Verfahren kann nur auf Antrag betrieben und dann nicht fortgesetzt werden, weil der Antragsteller den Strafantrag zurücknimmt, § 470 StPO .
Insoweit würde ich mir die Rücknahme des Strafantrages überlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.04.2010 11:30:46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein nein, erpressen will ich ihn natürlich nicht! Ich dachte mehr an sowas wie er übernimmt die Verfahrenskosten, ich ziehe den Antrag zurück. Das sollte ja eigtl. auch in seinem Interesse sein.

Wie hoch sind denn diese Verfahrenskosten ungefähr? Also wenn das jetzt mit 30 Eur gegessen wär ist, wärs mir ja quasi relativ egal, nur wenn das so in die mehreren hundert geht, dann würd ichs mir halt doch nochmal überlegen...

0x Hilfreiche Antwort

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