Hallo,
als eigentlich eher harmoniebedürftiger Mensch habe ich mich entschlossen einer Beleidigung+Verleumdung zu entgegnen.
Den Fall schildere ich nicht weiter, es geht mir nur um verfahrenstechnisches, da ich keinen Anwalt beauftragen möchte.
Die Gegenseite ist eine Software-GmbH, die mich als Ergebnis eines Schriftwechsels als Idiot, Schmarotzer und Dieb bezeichnet hat. Die Anwürfe sind zwar auf unterstem Niveau formuliert, doch möchte ich das nicht auf mir sitzen lassen, zumal in diversen Foren, selbst Beiträgen in Fachzeitschriften hinreichend zu lesen ist über diese Firma und ihre Art mit Kunden umzugehen.
Nun meine Fragen:
Ich möchte, daß diese Firma, oder der Inhaber (gegen wen führe ich die Klage?) bestraft wird. Die Firma ist 500km von mir entfernt ansässig. Schreibe ich also eine Klage an das dortige Amtsgericht?
In einer Klage stellt man dar, führt Beweise an und beantragt. Was muß ich beantragen?
Wenn es zu einer Strafe
käme, wie würde die Firma denn bestraft werden?
Selbst bin ich nicht auf Geld aus, doch habe ich gelesen, es gibt bei diesen Vergehen Schmerzensgeld. Wenn dem so wäre, würde ich auch das versuchen, schon um der Firma zu zeigen, daß nicht jeder so mit sich umspringen läßt.
Übrigens "Dieb" wurde ich genannt weil ich mit einer Mailanfrage Zeit gestohlen hätte. Die Antwort war eine mehrere Jahre Standardmail mit Verweis auf das Handbuch!
Also nochmal: wenn Schmerzensgeld verlangt werden kann, ist eine weitere Klage, ein anders Verfahren notwendig?
Fände dieses Verfahren nach dem Strafverfahren statt?
Welche Forderung wäre da zu erheben?
Also es ist schon zu merken, ich bin nicht wirklich der Kenner der Materie, aber so kompliziert sollte es doch nicht sein die Regeln zu verstehen.
Vielen Dank im voraus,
slowhands