Strafantrag zurückziehen?

24. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
harina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafantrag zurückziehen?

Mein Problem ist folgendes:
Vor 3 Tagen habe ich einen Strafantrag wg. Körperverletzung gestellt, weil ein Bekannter von mir mich in alkoholisiertem Zustand zweimal tätlich angegriffen hat, wofür es auch einen Zeugen gibt. Ich gab in der Anzeige noch eine 2. Zeugin an, die sich zuerst bereiterklärte, für mich auszusagen, sich nun aber weigert, dies zu tun. Außerdem habe ich mich mit dem Beschuldigten über eine Abfindung geeinigt.
Nun meine Frage: Kann ich den Strafantrag zurückziehen? Wenn ja, wie mache ich das(muß ich begründen?)
Kann dieser Schritt noch Konsequenzen für mich haben, rechtlicher oder finanzieller Art?
Über eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Hubernatz
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Natürlich können sie den Srtafantrag zurückziehen. Ob die Staatsanwaltschaft dem folgt, ist was anderes.

Was ich davon halte von anzeigen und dann zurückziehen sage ich lieber nicht.

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