Strafantrag zurückziehen - Wie?

29. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Calystegia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafantrag zurückziehen - Wie?

Guten Morgen,

vor ca. 3 Wochen erstattete ich Anzeige wegen eines Hackingangriffs. Jedoch wurde mir mitgeteilt, dass der Täter nicht ausfindig gemacht worden konnte. Unter anderem wurde ich auch in einem Online Game gehackt, doch der Betreiber des Spiels kann aus Beweissicherungsgründen nicht weiterermitteln, solange dieser Strafantrag steht. Nun möchte ich wenigstens wieder Zugang zu diesem Spiel haben, also muss ich zusehen, dass der Betreiber weiter an diesem Fall arbeiten darf. Meine Frage:

- Kann ich dem Spielebetreiber die Weiterermittlungen freigeben indem ich den Strafantrag zurückziehe? (Bisher scheint kein öffentliches Interesse an dem Fall bekannt zu sein.)
- Falls ja, wie mache ich das genau? Schreibe ich einen Brief oder gehe ich persönlich zur Staatsanwaltschaft?
- Was genau muss in dem Brief enthalten sein, damit der Strafantrag zurückgezogen wird und der Spielebetreiber informiert wird?

- Falls es nichts nützt, den Strafantrag zurückzuziehen, was kann ich sonst machen?

Ich bin ein wenig ratlos, jedoch würde ich mich sehr freuen, falls mir jemand weiterhelfen könnte.

Viele Grüße,
Calystegia.

-- Editiert von Calystegia am 29.10.2007 08:17:57

-- Editiert von Calystegia am 29.10.2007 08:18:39

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wegen welchem Tatbestand laufen denn die Ermittlungen genau? § 202a StGB (Ausspähen von Daten)?

doch der Betreiber des Spiels kann aus Beweissicherungsgründen nicht weiterermitteln, solange dieser Strafantrag steht.

Ich wüßte nicht, was ihn daran hindern sollte, bzw. wie man nicht polizeiliche Ermittlungen und eigene unter einen Hut bekommt. Es scheint eher so, als wenn es ihm nur darum geht, die Polizei von den Hacken zu bekommen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Calystegia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Ermittlungen liefen wegen dem Tatbestand "Ausspähen von Daten (§ 202a StGB )". Jedoch wurden die Ermittlungen mittlerweile mit meiner Zustimmung abgebrochen, das es für die Polizei aussichtslos erschien.

Wenn das also gar nicht stimmt mit den Beweissicherrungsgründen, könnte ich nun zum Spielebetreiber gehen und ihn darum bitten sich weiterhin um mein Problem zu kümmern?

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