Strafantritt - Wieviel Zeit hat man zwischen der Zustellung der Einladung bis zum Haftantritt?

9. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
fidelcestro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafantritt - Wieviel Zeit hat man zwischen der Zustellung der Einladung bis zum Haftantritt?

Hallo,
es gibt zwar schon einige Themen dazu, aber überall kommen verschiedene Antworten, also wieviel Zeit hat man zwischen der zustellung der einladung zum Haftantritt und zum Haftantritt dann? Wenn es um die Verbüßung einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten geht? Meistens heißt es 14 Tage mindestens, stimmt das? Habe heute noch keine erhalten, ist damit gesichert, dass ich Weihnachten noch zuHause sein kann? Und steht auf der Einladung auch ob es offenen oder geschlossenen Vollzug gibt und welche JVA es wird?
Danke

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-- Editiert am 09.12.2010 20:01




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1783 Beiträge, 701x hilfreich)

Generell sind 1 bis 4 Wochen Zeitrahmen vorgegeben, aber m.E. sind viele Richter zu Weihnachten etwas gnädiger gestimmt, und lassen sich ggf. dazu bewegen, dass man Weihnachten noch zu Hause feiern darf.

Dies aber UNBEDINGT nicht auf eigene Faust (also einfach Fernbleiben) machen, sondern ggf. mit dem Rechtspfleger/Richter/StA vereinbaren (schriftlich, vor Ort etc.).


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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Richter haben mit der Ladung nichts zu tun. Strafvollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft (außer im Jugendrecht - dort ist Vollstreckungsleiter ein Jugendrichter). In vielen Bundesländern gibt es die sog. Weihnachtsamnestie, d.h. dass Gefangene die Entlassungsdatum zwischen dem X. Dez. und X. Januar haben, meist schon Anfang/Mitte Dezember entlassen werden. In aller Regel werden in dieser Zeit auch keine Ladungen zum Strafantritt verschickt.

Was die JVA angeht, wird man meist in eine Anstalt des offenen Vollzugs geladen. Ob man dann dort bleibt, entscheidet sich dort (und ist -auch- vom Vollstreckungsplan des Bundeslandes abhängig)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
fidelcestro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Hab Weihnachtsamnestie mal gegooglet und es scheint nur in Sachsen und Bayern gängig, wohne in NRW, aber egal, glaube nicht, dass ich noch vor Weihnachten einrücken muss.

Ein Problem habe ich aber noch.
Je nachdedm wie weit die JVA entfernt ist, in die Ich einrücken muss wäre es ziemlich teuer dort hinzugelangen. Kann Ich mich auch einfach an die mir am nähestenliegende JVA stellen und die fahren mich dann zur JVA wo ich hinsoll ?? Oder ist das nicht erlaubt und mein Selbststellerbonus wäre weg?

MfG

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> es scheint nur in Sachsen und Bayern gängig <hr size=1 noshade>


Nee, nee, das gibt es schon in eigentl. allen Bundesländern regelmäßig. Die Freistaaten Bayern und Sachsen hingegen entscheiden wohl jedes Jahr auf's Neue, ob oder ob nicht. Insofern ist die grundsätzliche Ausgangslage in den beiden Bundesländern eher am "schlechtesten".

Bei uns in Niedersachsen wurden vor 10 Tagen, am 01. Dezember 2010 diejenigen Gefangenen entlassen, die reguläres Entlassungsdatum zwischen dem 02.12.10 und dem 03.01.11 hatten und die übrigen Voraussetzungen erfüll(t)en:
quote:<hr size=1 noshade>
Die Weihnachtsamnestie in Niedersachsen wird Gefangenen auf Antrag gewährt. Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung ist, dass sich die Gefangenen seit August 2010 in Haft befinden. Sowohl die Unterkunft, also auch der Lebensunterhalt müssen sichergestellt sein. Von der Weihnachtsgnade ausgeschlossen sind Gefangene, die wegen eines Tötungs- oder Sexualdelikts in Haft sind, während des Vollzuges eine weitere Straftat begangen haben oder schuldhaft verspätet von einem Freigang zurückgekehrt sind. Die Staatsanwaltschaft prüft im Einzelfall, ob ein Gefangener geeignet sei.
PM des Nds. JM <hr size=1 noshade>


Auch das Bundesland NRW amnestiert regelmäßig zu Weihnachten. Für das Jahr 2010 hab ich aber auch keine konkrete Regelung im web gefunden. In z.B. 2005 war in NRW der Zeitraum 04. November 2005 bis 05. Januar 2006 betroffen. Auch in 2009 gab es definitiv eine Weihnachtsamnestie in NRW.

Das alles betrifft aber wie gesagt primär die vorzeitige Entlassung von Inhaftierten. Die "Nicht-Ladung" von Gefangenen und "Nicht-Vollstreckung" von (Vollstreckungs-)haftbefehlen ist nicht automatisch daran gekoppelt, wird aber meist so gehandhabt. Sicher weiß ich, dass die "Kopplung" gegeben ist, für Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Berlin. Aber auch hier dürfte es ebenfalls für die anderen BL gelten.

Im konkreten Fall würde Sie ein (ja auch anonym möglicher) Anruf in einer beliebigen JVA in NRW oder der Pressestelle des Justizministeriums von NRW sicherlich weiterbringen.

Ganz unabhängig von Weihnachten gibt es auch noch den Vollstreckungsaufschub nach § 456 StPO (Voraussetzungen beachten, die im § genannt sind)

quote:<hr size=1 noshade> Ein Problem habe ich aber noch.
Je nachdedm wie weit die JVA entfernt ist, in die Ich einrücken muss wäre es ziemlich teuer dort hinzugelangen. Kann Ich mich auch einfach an die mir am nähestenliegende JVA stellen und die fahren mich dann zur JVA wo ich hinsoll ?? <hr size=1 noshade>


Kann ich nur für Niedersachsen beantworten: Hier wird entweder (in aller Regel) in die dem Wohnort nächstgelegene Anstalt des (strafmaßabhängig: --> offenen oder geschlossenen) Vollzugs geladen, da diese ohnehin meist die zuständige Anstalt ist. Ist das nicht der Fall und man wird in einer weiter entfernt gelegene Anstalt geladen und man kann sich die Anreise nicht leisten, kann man sich in der nächstgelegenen JVA stellen und geht von dort aus auf Transport. In großen Bundesländern wie Niedersachsen oder halt auch NRW, sollte man jedoch versuchen, das möglichst zu vermeiden, da so ein Transport manchmal ganz schön lange dauern kann, da oft nicht der Transport von A nach B direkt stattfindet, sondern man auf den "Linienbus" gesetzt wird, der nach Fahrplan die verschiedenen JVAen des Bundeslandes anfährt. Da kann man selbst bundeslandintern 7-10 Tage unterwegs sein, mit "Zwischenübernachtungen" in 3 oder 4 verschiedenen JVAen. Ist nicht so toll. Ein Klient von mir wurde z.B. (vor 11 oder 12 Jahren) mal in Freiburg (im Breisgau), Baden-Württemberg, verhaftet und hatte seine 3monatige Freiheitsstrafe in der JVA Göttingen, Niedersachsen, zu verbüßen. Unterwegs auf Transport war er knapp 6(!!) Wochen, also ca. die Hälfte seiner Haftzeit, mit 8 oder 9(!!!) jeweils mehrtägigen Zwischenstopps in baden-württembergischen und hessischen JVAen, die für den Gefangenen immer recht unangenehm sind, da man als "Durchreisender" in den JVAen nicht "gerne gesehen" ist, da man jede Menge Arbeit verursacht für die 2-3-4 Tage, die man jeweils dort ist. Das lassen einen die Bediensteten teilweise auch durchaus spüren. Ich versuche mal seine Route noch zusammenzukriegen (er war der "Härtefall" bei uns, deswegen ist uns die "Reiseroute" auch nach dieser langen Zeit noch halbwegs im Gedächtnis): Los ging's in der JVA Freiburg. Dann: Offenburg -- Heimsheim (dort zusammen auf einer Zelle mit der "Rotlicht-Größe" und ehem. Boxeuropameister René Weller) -- Bruchsal -- Mannheim(?) --Übergang Hessen-- Weiterstadt -- Butzbach -- Schwalmstadt -- Kassel --Übergang Niedersachsen-- Göttingen (Ziel). Wobei er noch "Glück" hatte, dass das Ziel eine JVA südlich von Hannover war, denn sonst wäre auch noch eine Weile auf die sog. "Drehscheibe" in der JVA Hannover gekommen (Verteilungsdrehkreuz für den norddeutschen Strafvollzug)


Nennen Sie mir mal Ihren Wohnort in NRW (und -falls der Wohnort nicht im selben Gerichtsbezirk liegt, wie das Amts(?)gericht, von dem sie verurteilt wurden- auch den Ort des Gerichts). Dann kann ich Ihnen zieml. sicher sagen, welche JVA für sie zuständig ist.

Ich gehe dabei jetzt davon aus, dass Sie nicht wegen eines Sexualdelikts verurteilt sind, nicht abhängig von harten Drogen (v.a. Heroin) sind, deutscher Staatsbürger sind, 21 Jahre oder älter sind, und das erste Mal in Strafhaft sind. Sollte irgendwas davon nicht zutreffend sein, bitte berichtigen.

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-- Editiert am 10.12.2010 20:46

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#5
 Von 
fidelcestro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das is mal ne Antwort, danke ^^

wegen der Amnestie hab ich mal bisschen noch gesucht und die gibt es dieses Jahr tatsächlich in NRW, hier ein entsprechender Zeitungsartikel:

http://www.an-online.de/lokales/euregio-detail-an/1450991

Ob das auch Auswirkungen auf strafantritte hat kann ich nicht beurteilen, vielleicht Sie schon eher, aber anrufen werde ich mich glaube Ich nicht trauen, nicht dass die mich irgendwie erkennen oder so. Und außerdem ist ja immer noch keine Ladung eingetrudelt sodass ich wirklich sicher bin nicht vor Weihnachten umziehen zu müssen.

Zu meiner Sache, ich bin 27 und wurde wegen Betrug verknackt, näheres wollt ich nicht preisgeben...es handelte sich aber jedenfalls um einen "nicht hohen" 5-stelligen bereich. Wovon Sie in Ihrem letzten Satz also ausgehen, stimmt dies alles, trifft alles nicht auf mich zu. ;)

Amtsgericht war Brühl dort wohne Ich. Liegt nahe Köln.

Achso zum Transport, ich glaube ich werde alles dransetzen in die richtige JVA zu kommen :D



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-- Editiert am 10.12.2010 22:41

-- Editiert am 10.12.2010 22:43

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:
näheres wollt ich nicht preisgeben


Nee, das reicht auch völlig aus.

Zuständige JVA für Sie wäre dann prinzipiell die JVA Attendorn, offener Vollzug . Also gute 100 KM von Brühl entfernt. Da würde ich mir dann doch die 25,00 - 30,00 € für eine Bahnfahrkarte an die Seite legen (oder sicherstellen, dass mich jemand mit dem Auto fährt), bevor ich riskieren, einige Tage auf Transport zu sein (wobei ich den Linienplan von NRW absolut nicht kenne, also nicht weiß, wie lange man von der JVA Köln in die JVA Attendorn unterwegs wäre, oder ob es vielleicht sogar eine "Direktverbindung" gäbe).

Mit einer Strafe von "nur" 10 Monaten werden Sie auch direkt nach Attendorn geladen und müssen nicht über die Einweisungsabteilung der JVA Hagen.

Sollten Sie für den offenen Vollzug nicht (ggf. nicht mehr) geeignet sein, z.B. weil Sie sich dort ständig prügeln oder Straftaten begehen (z.B. Drogen), wäre als Anstalt des geschlossenen Vollzugs die JVA Remscheid zuständig.

Was Weihnachten angeht, sagt der Link zwar nichts direkt aus hinsichtlich Ladung, aber da Sie bisher keine Ladung haben, können Sie zu 99,9999% davon ausgehen, erst im neuen Jahr geladen zu werden.










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#7
 Von 
guest-12311.12.2010 13:27:02
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Mal ein dickes Lob an Streetworker. Sie geben immer sehr gute, fundierte und hilfreiche Antworten.

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"gruß azrael"

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#9
 Von 
fidelcestro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dem Lob kann ich mich anschließen, danke.

Also ich werde alles dransetzen, direkt in die richtige JVA zu fahren, wird schon irgendwie machbar sein.

Attendorn ist also die näheste mit offenem Vollzug. Die in Köln haben nur geschlossene Abteilungen ? Soll doch ein Megaknast sein mit Stationen für alle seltsamsten und einigermaßen normalen Leute, oder ? Und wenn aus irgendwelchen Gründen auch immer es geschlossener Vollzug wird, wird es definitiv Köln, ja? Wobei das eigentlich nicht zur Debatte stünde, aber man weiß ja nie.
Weil wieso sollte es dann Remscheid werden?, Köln is doch viel näher?

Wegen Weihnachten find ich ganz nett von Ihnen dass sie zu 99,99 % davon ausgehen, ich kann es nur hoffen. Ist es denn auch ohne diese Amnestie in der Weihnachtszeit üblich? Meinen Sie ich werde zum Neujahr geladen, oder dass die die Ladung erst Neujahr rausschicken ?

MfG

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:
Attendorn ist also die näheste mit offenem Vollzug.


Nein, Attendorn ist die, die lt. Einweisungsplan NRW für Erstverbüßer aus (u.a.) dem Einweisungsbezirk Brühl mit einer Strafhöhe wie der Ihren, zuständig ist. Mit örtl. Gegebenheiten hat das mitunter wenig zu tun. Bevor bei uns hier in Süd-Niedersachsen vor 3 Jahren die neue JVA Rosdorf geöffnet hat, mußten die Leute von hier auch teilweise 120-350 KM zur lt. Einweisungsplan zust. Anstalt fahren.

quote:
Ist es denn auch ohne diese Amnestie in der Weihnachtszeit üblich?


Naja, beides hängt halt mit Weihnachten zusammen. Ob z.B. Bayern lädt, wenn es keine Weihnachtsamnestie gäbe, weiß ich nicht.

quote:
Meinen Sie ich werde zum Neujahr geladen, oder dass die die Ladung erst Neujahr rausschicken ?


Keine Ahnung. Das kann man auch nicht "meinen", sondern nur wissen. Und wissen tue ich es leider nicht.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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