Strafantritt - offener Vollzug?

1. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
knaufi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 13x hilfreich)
Strafantritt - offener Vollzug?

Mein Freund wurde verurteilt. Er ist auch bereits in Haft. War Selbststeller. Auf seiner Ladung stand ein offener Vollzug. Diese haben ihn aber gleich in einen geschlossenen transportiert. Begründung: Gefahr wieder straffällig zu werden im offenen. Erneuter Betrugsvorwurf (was aber nicht stimmte). Daraufhin haben wir eine gerichtliche Entscheidung beantragt. Hier wurden alle Vorwürfe der JVA verworfen. Sprich er ist nicht flucht oder Rückfall gefährdet oder Sucht gefährdet.
Meine Frage: Kann der offene Vollzug ihn dennoch erneut ablehnen obwohl der Richter alles verworfen hat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42873 Beiträge, 14797x hilfreich)

Der Unterschied zwischen offenem Vollzug und Freigängertum ist Dir bekannt?

wirdwerden

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#2
 Von 
knaufi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja kenne den Unterschied. Hat aber meine Frage nicht wirklich beantwortet.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Die Frage läßt sich so nicht beantworten. Kommt drauf an, was das Gericht genau entschieden hat (und worüber es zu entscheiden hatte). Wenn die JVA ihn z.B. wegen Ungeeignetheit für den o.V. und wegen eines noch anhängigen Strafverfahrens abgelehnt hat und er ist vom Gericht nun in dem anhängigen Strafverfahren freigesprochen worden, kann er trotzdem noch ungeeignet für den o.V. sein.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
knaufi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 13x hilfreich)

Es gab kein anhängiges Verfahren mehr. Wir haben eine Beschwerde gegen die Entscheidung der JVA, dass er in den geschlossenen muß, ans Gericht gestellt. Das Gericht hat die Gründe der JVA verworfen. Kann die JVA nun neue Gründe angeben?

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Das Gericht hat die Gründe der JVA verworfen.
Was soll das heißen?

Kann die JVA nun neue Gründe angeben?
Ja natürlich.

Ja kenne den Unterschied.
OK, worauf kommt es ihm denn eigentlich an? Also was soll jetzt erreicht werden?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:
Es gab kein anhängiges Verfahren mehr.


Hörte sich im EP anders an:

Erneuter Betrugsvorwurf
(was aber nicht stimmte). Daraufhin haben wir eine gerichtliche Entscheidung beantragt. Hier wurden alle Vorwürfe der JVA verworfen.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
knaufi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 13x hilfreich)

Sorry, dass habe ich falsch geschrieben. Die Anstaltsleitung hat behauptet, dass er seine aktuelle Anwältin betrogen hätte. Dies war mit ein Grund für die Ablehnung für den offenen Vollzug. Es weis keiner woher die Behauptung kam, da zu diesem Zeitpunkt die Anwältin bereits komplett bezahlt war und es auch hier nie Schwierigkeiten gab. Es gab auch nie eine Anzeige oder ähnliches deswegen.
Die nächste Begründung war, dass er bei Lockerungen wieder straffällig werden würde.
Ebenso dass er Fluchtgefährdet ist.

Diese ganzen Punkte hat der Richter verworfen, sie sind auf ihn nicht zutreffend.

Er hat keine Suchtprobleme. Daher wollte ich fragen ob die JVA sonst noch Gründe anführen könnte, dass er im geschlossenen bleibt.

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