Strafanzeige, wie verhalten?

7. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
AnonyMS
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige, wie verhalten?

Hallo,

ich bin Verkäufer bei EBAY und besitze "einige" Ebay-Accounts.

Vor kurzem hab ich den Verkauf auf Ebay-Account-1 eingestellt. Das heisst ich hatte einfach keine Ware mehr. Nur leider habe ich ein Kunden vergessen.

Der betroffende Kunde hatte am 22. Etwas gekauft und am 25. bezahlt. Es geht um ca 50 Euro. Erst am 04.10. ist mir der Fehler aufgefallen. Der Kunde wurde leider vergessen... das hänt damit zusammen .. das wir unterschiedliche Email-Accounts nutzen.

Der Kunde hat Strafanzeige am 03.10 gestellt.

Jetzt meine Frage .. wie wird das ausgehen? Ich hab mit sowass überhaupt keine Erfahrung.

Und wie läuft das überhaupt ab? Muss ich zur Polizei gehen? Ab wann stehen quasi die Polizei vor meiner Tür?

Wie soll ich mich vorbereiten / Verhalten?

Welche Chancen habe ich?

Ganz Wichtig: Der Kunde hat natürlich sofort seine Ware am 05.10 per Express erhalten.

Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Der Verdacht einer Straftat lag zwar zunächst nahe, aber während der Ermittlungen sollten Sie den Sachverhalt so wie Sie ihn hier beschreiben darlegen. Ich schätze, das Verfahren wird eingestellt, da die Erklärung plausibel klingt und Sie die Ware (sogar per Express) umgehend nachgeliefert haben.

Ich nehme, Ihr anderer Thread hängt mit diesem Sachverhalt zusammen. Sie sollten die Einstellung des Verfahrens abwarten und danach die Rücknahme der Bewertung ('Betrüger') anstreben.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


am 25.ten ??? wurde gezahlt?

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#3
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

25.8., 25.7., 25.6. ... ?

0x Hilfreiche Antwort

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