Strafanzeige Brief Staatsanwaltschaft

25. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mert Koc
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige Brief Staatsanwaltschaft

Hallo

Mein Anwalt hat Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft eingelegt und Akteneinsicht Beantragt für meine Strafanzeige wegen Schwerer Verleumdung und Übler Nachrede und Falscher Verdächtigung.

Nun hat mir gerade mein Anwalt das schreiben der Staatsanwaltschaft geschickt.

Da steht "in obiger Sache wurde ihr Akteneinsichtsgesuch zur Stellungnahme an die Beschuldigte übermittelt. Sobald diese vorliegt oder gegenenfalls nach Ablauf der Stellungnahmefrist erhalten Sie gesondert Bescheid.

Ich verstehe das nicht , bin ich Beschuldigter oder wie? Wieso wird die andere Seite gefragt bzw. um Stellungnahme gebeten ? Mein Anwalt ist im Feierabend ich hoffe ihr könnt mich aufklären.

Bleibt Gesund

-- Editiert von Mert Koc am 25.10.2021 17:37




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Mert Koc):
Ich verstehe das nicht , bin ich Beschuldigter oder wie?
Nein.

Zitat (von Mert Koc):
Wieso wird die andere Seite gefragt bzw. um Stellungnahme gebeten ?
Weil es eigentlich für Dich keinen Grund gibt, die Akte einzusehen. Du hast Strafanzeige erstattet ... um den Rest kümmern sich die Gerichte.

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#2
 Von 
Mert Koc
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Und warum soll es keinen Grund geben für ?
Ich wurde einer Schweren Straftat beschuldigt damals die sich im Nachhinein als Lüge erwiesen hat.
Für mich sieht das eher so aus als würde die Staatsanwaltschaft meine Ex-Frau schützen.
Ich sehe wirklich kein Sinn dahinter als die Beschuldigte zu Schützen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130069 Beiträge, 41474x hilfreich)

Zitat (von Mert Koc):
Ich verstehe das nicht , bin ich Beschuldigter oder wie?

Noch nicht ...



Zitat (von Mert Koc):
Wieso wird die andere Seite gefragt bzw. um Stellungnahme gebeten ?

Zum einen weil es so vorgeschrieben ist.
Zum anderen, weil die Gegenseite ja reale Gründe haben könnte, das die Akte bzw. Teile daraus nicht oder nur zensiert weitergegeben werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat (von Mert Koc):
Und warum soll es keinen Grund geben für ?


Welchen gibt es denn? Als Geschädigter muss man für Akteneinsicht ein berechtigtes Interesse darlegen. Welches ist das in dem Fall?

Zitat (von Mert Koc):
Ich sehe wirklich kein Sinn dahinter als die Beschuldigte zu Schützen.


Das Bundesverfassungsgericht sieht es anders... BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 – 2 BvR 465/05

0x Hilfreiche Antwort

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