Hallo
Mein Anwalt hat Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft eingelegt und Akteneinsicht Beantragt für meine Strafanzeige wegen Schwerer Verleumdung und Übler Nachrede und Falscher Verdächtigung.
Nun hat mir gerade mein Anwalt das schreiben der Staatsanwaltschaft geschickt.
Da steht "in obiger Sache wurde ihr Akteneinsichtsgesuch zur Stellungnahme an die Beschuldigte übermittelt. Sobald diese vorliegt oder gegenenfalls nach Ablauf der Stellungnahmefrist erhalten Sie gesondert Bescheid.
Ich verstehe das nicht , bin ich Beschuldigter oder wie? Wieso wird die andere Seite gefragt bzw. um Stellungnahme gebeten ? Mein Anwalt ist im Feierabend ich hoffe ihr könnt mich aufklären.
Bleibt Gesund
-- Editiert von Mert Koc am 25.10.2021 17:37
Strafanzeige Brief Staatsanwaltschaft
25. Oktober 2021
Thema abonnieren
Frage vom 25. Oktober 2021 | 17:31
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige Brief Staatsanwaltschaft
#1
Antwort vom 25. Oktober 2021 | 17:39
Von
Status: Junior-Partner (5463 Beiträge, 944x hilfreich)
Nein.Zitat :Ich verstehe das nicht , bin ich Beschuldigter oder wie?
Weil es eigentlich für Dich keinen Grund gibt, die Akte einzusehen. Du hast Strafanzeige erstattet ... um den Rest kümmern sich die Gerichte.Zitat :Wieso wird die andere Seite gefragt bzw. um Stellungnahme gebeten ?
#2
Antwort vom 25. Oktober 2021 | 17:47
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Und warum soll es keinen Grund geben für ?
Ich wurde einer Schweren Straftat beschuldigt damals die sich im Nachhinein als Lüge erwiesen hat.
Für mich sieht das eher so aus als würde die Staatsanwaltschaft meine Ex-Frau schützen.
Ich sehe wirklich kein Sinn dahinter als die Beschuldigte zu Schützen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. Oktober 2021 | 18:15
Von
Status: Unbeschreiblich (130069 Beiträge, 41474x hilfreich)
Zitat :Ich verstehe das nicht , bin ich Beschuldigter oder wie?
Noch nicht ...
Zitat :Wieso wird die andere Seite gefragt bzw. um Stellungnahme gebeten ?
Zum einen weil es so vorgeschrieben ist.
Zum anderen, weil die Gegenseite ja reale Gründe haben könnte, das die Akte bzw. Teile daraus nicht oder nur zensiert weitergegeben werden.
#4
Antwort vom 25. Oktober 2021 | 23:25
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Zitat :Und warum soll es keinen Grund geben für ?
Welchen gibt es denn? Als Geschädigter muss man für Akteneinsicht ein berechtigtes Interesse darlegen. Welches ist das in dem Fall?
Zitat :Ich sehe wirklich kein Sinn dahinter als die Beschuldigte zu Schützen.
Das Bundesverfassungsgericht sieht es anders... BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 – 2 BvR 465/05
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.021
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten