Hallo zusammen,
wenn ich Strafanzeige gegen einen Mitarbeiter des Landkreises wegen Amtsmissbrauch und Nötigung stelle und die Staatsanwaltschaft ist der Meinung das beide Tatbestände nicht erfüllt sind, kann der Mitarbeiter des Landkreises mich danach in irgend einer Form rechtlich belangen ?
mfg
Teletubi
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Strafanzeige / Konsequenzen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



nur wenn du das vorher wusstest und es trotzdem gemacht hast
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Nur eine "falsche Verdächtigung" wäre strafbar. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der Anzeigeerstatter wider besseren Wissens, also absichtlich, einen falschen Sachverhalt vorträgt. Wenn er das nicht tut, macht er sich durch eine Anzeige auch nicht strafbar.
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"justice"
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Anscheinend haben Sie ja die Anzeige noch nicht erstattet.
Dann weise ich mal auf Folgendes hin: Nicht alles, was Mitarbeiter von Behörden machen, muss dem, den es betrifft, gefallen.
Wenn es nun jemandem nicht gefällt, liegt nicht gleich ein "Amtsmissbrauch" vor, was für sich genommen auch kein Straftatbestand ist. Nötigung ist einer, aber die läge auch nur dann vor, wenn der Behördenmitarbeiter seinerseits rechtswidrig einen anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigen würde. Das wäre nicht mal dann der Fall, wenn er den Betroffenen zu etwas verpflichtet, was sich am Ende als falsch herausstellt.
Für das, was Behörden machen, gibt es einen Rechtsweg.
Den sollten Sie ausschöpfen, wenn Sie sich davon etwas versprechen. Wenn Strafanzeigen erstattet werden, steht der Anzeigende in solchen Fällen ganz leicht als Querulant da. Und wenn die Anzeige erstattet wird, um dem Behördenmitarbeiter ein Verfahren anzuhängen, obwohl man weiß, dass das Anzeigevorbringen falsch ist, ist es eine falsche Verdächtigung.
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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"
Dann will ich mal schreiben um was es geht.
Meine Heizungsanlage muss ein Mal im Jahr vom Schornsteinfeger geprüft werden.
Das war zuletzt im Dezember 2010.
Schon im Juni 2011 stand der Schornsteinfeger wieder vor der Tür.
Also nach nur 6 Monaten.
Da ich auswärts arbeite war die Tür natürlich verschlossen.
Den Termin den der Schornsteinfeger auf einem hinterlassenen Zettel als nächsten Termin angegeben hatte, hat der Schornsteinfeger nicht eingehalten.
Nun bekam ich Post vom Landkreis, in der eine Ordnungsverfügung gegen mich erlassen wird und ein Bußgeld.
Angeordnet wird der sofortige Vollzug.
Begründet wird das mit: Gefahr für Gesundheit und Leben der Bewohner.
Weiter heißt es: Welche Anlagen in welchen Abständen geprüft werden müssen ist in §1 der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen vom 16.06.2009 in Verbindung mit Anlage 1 zur KÜO geregelt.
Es wird also ein Textbaustein verwendet, der allgemein auf Prüffristen hinweist. Keinerlei Angaben über meinen letzten Prüftermin und eine etwaige Überschreitung.
Diese Anlage gibt für meine Heizung eine Frist von1 Jahr vor. Dieses hat mir auch der Schornsteinfeger bei der letzten Prüfung so noch einmal bestätigt.
Das Jahr war aber noch nicht um.
Widerspruch habe ich eingelegt, aber leider erst 1 Tag nach ablauf der Frist, da ich wieder einmal mehrere Tage nicht zu Hause war.
Für mich ist das wie ein Bußgeld 1 Monat bovor der TÜV am Auto abläuft.
Ich bin der Meinung das ein Angestellter der Behörde zur Sorgfalt verpflichtet ist und genau prüfen sollte bevor er die große Keule auspackt.
Mir wird eine Ordnungsverfügung mit sofortiger Vollziehung, Androhung unmittelbarem Zwang und Kosten dafür, sowie ein Bußgeld von zusammen über 300 Euro aufgebrummt und das obwohl meine Heizung erst vor 6 Monaten geprüft wurde.
Für mich ist das so nicht richtig.
Der Schornsteinfeger, der auch im öffentlichem Auftrag unterwegs ist kommt wann er will und nicht erst nach einem Jahr und der Landkreis bestraft Menschen die nichts falsch machen und stellt Ordnungsverfügungen offensichtlich auf Zuruf des Schornsteinfegers aus.
Sehe ich da was falsch ?
Teletubi
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-- Editiert Teletubi am 05.03.2012 22:12
quote:
Sehe ich da was falsch ?
Ja, und zwar folgendes:
quote:
Widerspruch habe ich eingelegt, aber leider erst 1 Tag nach ablauf der Frist, da ich wieder einmal mehrere Tage nicht zu Hause war.
Fristen sind dafür da, dass sie eingehalten werden. das mag zwar vielleicht für Sie unverständlich erscheinen, aber so läuft es nun mal. Ich denke, Sie hätten in der Tat bei einem Widerspruch gute Chancen gehabt, spätestens vor Gericht. Jetzt ist das Ding aber bestandskräftig. Und die Bestandskraft von Verwaltungsakten nach Ablauf von Fristen dient der Rechtssicherheit.
Es spielt keine Rolle mehr, ob die Ordnungsverfügung rechtmäßig oder rechtswidrig war. Auf jeden Fall ist sie jetzt bestandskräftig.
Man ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sich jemand um die Post kümmert. Wer wochenlang nicht zu Hause ist und sich nicht um seine Post kümmert, ist selbst schuld.
Ihre Eingangsfrage, ob sich einer der Beamten strafbar gemacht hat, entbehrt nunmehr jeder Grundlage. Eine Straftat ist nicht mal ansatzweise zu erkennen, erst Recht keine vorsätzliche.
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"justice"
Vielleicht habe ich mich nicht sehr gut ausgedrückt.
Ich weis das die Ordnungsverfügung rechtskräftig ist und ich nichts mehr dagegen machen kann. Das ist auch nicht der Grund warum ich hier schreibe.
Mir geht es darum, das der "Beamte" ohne sorgfältige Prüfung den ganzen Akt angefangen hat.
Er verfügt das ich sofort den Schornsteinfeger in meine Wohnung zu lassen habe und droht damit meine Wohnung aufbrechen zu lassen.
Er verstößt damit gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung, also gegen das Grundgesetz.
Natürlich hat er das Recht so etwas zu machen, wenn es einen Anlass dazu gibt.
Das hat er aber vorher sorgfälltig zu prüfen.
Das ist in meinem Fall nicht passiert, sonst hätte er gesehen das meine Heizung erst vor 6 Monaten geprüft wurde.
Polizisten dürfen zur Abwehr von Gefahren ihre Dienstwaffe benutzen.
Was wäre wenn sie einfach schießen, ohne zu wissen ob überhaupt eine Gefahr besteht?
Darum geht es mir. Der Beamte hat hier gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen.
Ob vorsätzlich oder fahrlässig entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich möchte diese Sache aber von unabhängiger Stelle geprüft haben und da fällt mir als Laien nur die Staatsanwaltschaft ein.
Teletubi
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quote:
Mir geht es darum, das der "Beamte" ohne sorgfältige Prüfung den ganzen Akt angefangen hat.
Du wirfst ihm also Schlampigkeit vor? Dann fällt Vorsatz denknotwendig weg, somit alle denkbaren Straftatbestände, also bliebe allenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
quote:
Er verstößt damit gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung, also gegen das Grundgesetz.
Verstöße gegen das Grundgesetz sind nicht strafbar, solange sie nicht als explizite Gesetze Eingang ins StGB gefunden haben.
quote:
Ich möchte diese Sache aber von unabhängiger Stelle geprüft haben und da fällt mir als Laien nur die Staatsanwaltschaft ein.
Sorgfaltspflichten und deren Einhaltung prüft ggfs. der Dienstvorgesetzte im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde . Erst recht, wenn wie hier eine Straftat nicht mal mit dem Hubble-Teleskop erkennbar ist. Das Leben ist auch kein Wunschkonzert, sodaß es keine Rolle spielt, ob du das lieber vom StA (oder einer sonstigen "unabhängigen" Stelle) geklärt haben möchtest.
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Die Frist haben Sie verstreichen lassen. Damit ist in der Sache also nichts mehr zu machen.
Ansonsten mag sein, dass der Behörde - oder eben dem Mitarbeiter - ein Fehler unterlaufen ist. Sowas kommt vor. Sicher unterläuft Ihnen auch mal ein Fehler. Falls nicht: Herzlichen Glückwunsch! Dann sind Sie der einzige auf diesem Planeten.
Da kaum anzunehmen/nachzuweisen ist, dass dieser Fehler vorsätzlich erfolgte, hat sich eine mögliche Straftat bereits erledigt, da keine Straftat, die man fahrlässig begehen kann, in Reichweite ist.
Da die Tätigkeit von Behörden häufig mit Eingriffen in die Belange der Bürger verbunden sind, gibt es Rechtsmittel. Wenn man sich so oft/lange von seiner Meldeanschrift fernhält, dass man etwaige Fristen nicht einhalten kann, muss man jemanden bevollmächtigen. Das ist in der Rechtsprechung seit Jahrzehnten wenn nicht länger ausgekaut. Der erste Fehler mag also bei der Behörde liegen, der zweite liegt jedenfalls bei Ihnen. Statt sich also gegenüber der Behörde aufzuplustern (und damit zu bewirken, dass sie den Bescheid bestehen lässt, bestandskräftig ist er ja schon), erscheint es sinnvoller, den Sachverhalt aufzuklären und zuzusehen, dass der Bescheid wieder aufgehoben wird. Allerdings ist mein Verwaltungsrecht deutlich zu lange her um zu wissen, ob das in so einem Fall möglich ist.
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