Strafanzeige Ladendiebstahl

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
vittel22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Strafanzeige Ladendiebstahl

Hallo zusammen,
ich weiß es gab schon mehrere threads darüber, aber ich habe bis jetzt noch keinen gefunden, der richtig gepasst hat.

Also es geht um folgendes:
Als ich gestern einkaufen war, habe ich ausversehen vergessen eine Sauce, die ich dummerweise in meine Tasche gelegt hatte, anstatt in den Korb, zu bezahlen (alle anderen 7 oder 8 Artikel habe ich ordnungsgemäß bezahlt).
Das ist mir auch gar nicht richtig aufgefallen beim Bezahlen. Bei meinem Glück hat mich dann direkt nach der Kasse schon ein Detektiv aufgehalten. Mir ist sofort die Sauce eingefallen (übrigens mit dem lächerlichen Wert von 1,79€ oder so) und bevor ich überhaupt reagieren konnte, hat mich dieser schon mit ihm ins Büro gebeten.
Ich hab ihm auch sofort den Sachverhalt erklärt und gesagt, dass es ein Versehen war und ich auch selbstverständlich bereit bin die Ware schnellstmöglich zu bezahlen.

Letztenendes hatte das ganze Erklären und Diskutieren mit ihm und auch die Bitten an den Filialleiters (der im Büro saß) gar keinen Sinn und sie haben Strafanzeige gegen mich erstattet und ich musste eine übermäßig hohe Fangprämie von 100€ bezahlen, was ich auch sofort gemacht habe, da ich natürlich Angst hatte und unter Druck stand.

Mein größtes Problem allerdings ist, dass ich vor ca 3 Jahren (mit 18) schonmal beim Ladendiebstahl erwischt worden bin. Damals habe ich (vermutlich nach Jugendstrafrecht) 20 Sozialstunden ableisten müssen, was mir auch eine wirkliche Lehre war.

Nun habe ich halt richtig Angst, dass da was größeres daraus werden könnte.
Ich weiß, dass Diebstahl mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet werden können. Wobei ich ersteres hoffentlich ausschließen kann^^.
Könntet ihr mir Tipps geben, wie ich nun am Besten rüberbringen kann, dass das ein versehen, also fahrlässig war um eine mögliche Einstellung des Verfahrens zu bewirken?
Und vorallem könntet ihr mir ungefähr sagen, mit was ich rechnen kann, also wie hoch z.b. die Geldstrafe ausfallen wird?

Außerdem würde ich gerne wissen, ob ich denn gegen diese allzuhohe Fangprämie irgendwie vorgehen kann, weil ich gelesen hab, dass 50€ normal und verhältnismäßig sind?!

Mir kommt das alles so lächerlich vor, da diese dumme Sauce weder das teuerste Produkt bei meinem Einkauf war, noch ich nicht genug Geld dabei gehabt hätte.
Ich würde mich euer Weiterhelfen wirklich sehr freuen!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.12.2010 09:26:32
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Wir reden hier über einen Diebstahl geringwertiger Sachen (1,79€), wobei dir hier noch nicht einmal Vorsatz zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Ich denke nicht, dass es zu einem Verfahren kommt.

quote:
Damals habe ich (vermutlich nach Jugendstrafrecht) 20 Sozialstunden ableisten müssen, was mir auch eine wirkliche Lehre war.


Sicher nach JGG ;) , da Sozialstunden und keine Geldstrafe.


Du müsstest Post von der Polizei kriegen, wo du dich dazu äußern kannst. Du kannst entweder nichts dazu sagen, oder einfach die Geschichte erzählen. Soweit du hier keine wichtigen Dinge weckgelassen hast bei deiner Beschreibung würde ich aussagen, wie es war, dass es ein Versehen war und du auch die anderen Produkte bezahlt hast.

Das ganze geht zur Staatsanwaltschaft und die entscheidet on Einstellung des Verfahrens, Einstellung unter Auflagen, Strafbefehl, ...

Ich denke nicht, dass ein Staatsanwalt da aus einer Mücke einen Elefanten machen will, vor allem da man dir eben den Vorsatz nicht einmal klar nachweisen kann und der Wert doch eher sehr gering ist.

Bei der Fangprämie was wieder zu bekommen - ich denke, das ist fast unmöglich, bzw. so aufwändig dass es in keinem Verhältnis stünde.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vittel22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen, vielen Dank für die superschnelle Antwort! Ich hoffe du behälst Recht und es wird nichts größeres...

An 123zensur: Es ging mir darum,dass es sich in allen anderen threads, die ich zumindest gelesen habe, alles um Ersttäter handelte. Da ich dagegen theoretisch schon "auffällig" geworden bin, mache ich mir halt meine Sorgen, dass nun die Strafe um einiges höher ausfallen könnte.

Also nochmal vielen Dank und schonmal schöne Weihnachten.
Ich hoff ich kann jetzt auch ein wenig ruhiger schlafen :)

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.12.2010 09:26:32
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>in allen anderen threads, die ich zumindest gelesen habe, alles um Ersttäter handelte. <hr size=1 noshade>


Naja, wenn man in die Suche:

Ladendiebstahl zum 2. Mal, 2. Ladendiebstahl, zum zweiten mal bei Ladendiebstahl erwischt usw. eingibt, kommt da schon einiges zum Vorschein.

Ein größerer Unterschied zu den 100en bestehenden Beiträgen besteht wenn dann eher im fehlenden Vorsatz.

Sei's drum: Is ja bald Weihnachten... :)

Der §§-Reiter hat eigentl. alles wesentl. gesagt. Ich würde es im Anhörungsbogen ebenso darlegen wie hier. Und ich würde auch erwähnen, dass ich -trotz mangelndem Vorsatz- bereits den Betrag von 100,00 € an das Geschäft gezahlt habe (Kopie der Quittung beilegen)

Die Chancen auf eine Einstellung nach § 170 II StPO (wenn man das "Versehen" glaubt), bzw. zumindest "auflagenlos" nach § 153 I StPO (wenn man die Schuldfrage offen läßt) sind nicht ganz schlecht.

quote:<hr size=1 noshade>Bei der Fangprämie was wieder zu bekommen - ich denke, das ist fast unmöglich, bzw. so aufwändig dass es in keinem Verhältnis stünde. <hr size=1 noshade>


Das sehe ich absolut genau so. Hier hätte man die Zahlung -zumindest erst mal- verweigern sollen, bzw. wenn dann max. 50,00 € zahlen sollen. Durch die (sofortige) Zahlung (in dieser Höhe) hat man den Anspruch -wenn auch nicht formaljuristisch, aber dennoch- mehr oder weniger anerkannt.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Ach ja, dem Anhörungsbogen kannst dann zusätzlich auch noch (wenn du ihn noch haben solltest) eine Kopie des Kassenbons der

quote:
anderen 7 oder 8 Artikel


die du bezahlt hast beilegen. Auf dem Kassenbon steht ja der Name des Ladens, Datum und Uhrzeit drauf wann er erstellt wurde und bei der Anzeige die der Laden erstattet hat müssen sie ja auch Datum und Uhrzeit angegeben haben, wann die Straftat passiert sein soll...

Und wie gesagt, einfach alles genau so wie hier beschreiben und versuchen die Sache mit solchen Quittungen zu belegen. Unbedingt klar darlegen, dass es keinen Vosatz gab. Wenn der Staatsanwalt auch Zweifel an deinem Vosatz kriegt wird die Sache eingestellt ohne Auflagen. Die passenden § dazu kann dann der Staatsanwalt raussuchen.

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