Strafanzeige Ladendiebstahl - sollte ich nochmal bei der polizei anrufen und mich äußern?

28. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
unicorn
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige Ladendiebstahl - sollte ich nochmal bei der polizei anrufen und mich äußern?

Ich hatte vor ca. 7 wochen einen ladendiebstahl im wert von 14.95 begangen. jetzt habe ich von der polizei einen brief mit folgendem text bekommen:

"Bei der Polizei Hamburg ist gegen sie eine Strafanzeige erstattet worden wegen
Alle Fälle, in denen das Gesetz auf § 248a StGB verweist("geringwertige Sachen")

Wegen geringer Schuld wird es voraussichtlich nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen. Hierüber entscheidet jedoch allein die Staatsanwaltschaft.

Falls sie sie sich zu dem tatvorwurf äußern wollen, rufen sie bitte die oben angegebene Nummer an."

im laden hatte ich schon einen bogen ausgefüllt, der alle meine daten und den tathergang enthalten hat. eine fangprämie oder ähnliches habe cih ncoh nciht bezahlt, dazu hat der detektiv auch nichts gesagt. kommt jetzt noch irgend etwas weiteres auf mcih zu, oder muss ich jetzt einfach abwarten, ob die staatsanwaltschaft das verfahren einstellt? und wann wird mir das dann mitgeteilt? oder sollte ich nochmal bei der polizei anrufen und mich zum tatvorwurf äußern?

vielen lieben dank für die beantwortung meiner fragen!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

oder muss ich jetzt einfach abwarten, ob die staatsanwaltschaft das verfahren einstellt?

Genau.

oder sollte ich nochmal bei der polizei anrufen und mich zum tatvorwurf äußern?

Das mußt Du selber entscheiden. "Müssen" mußt Du nicht.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
unicorn
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ich weiß, dass ich nicht muss. aber ich hatte ja beim ladendetektiv schon ein formular ausgefüllt und im prinzip alles, was ich zu sagen hatte, dort gesagt. ich wüsste ja nur gerne, ob eine solche stellungnahme jetzt ncoh einfluss auf das verfarhen hat oder nicht.

und wie ist das jetzt mit der fangprämie? kommt da noch etwas oder hätte ich die, falls es eine gäbe, direkt beim detektiv bezahlen müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

Das Formular, daß Du beim Dedektiv ausgefüllt hast, wird nicht zwingend der Polizei zur Verfügung gestellt. Wenn Du also noch -das Verfahren beeinflussende- Angaben machen willst, muß Du das bei der Polizei tun.

Die Fangprämie kann der Ladeninhaber auch auf schriftlichem Weg geltend machen. Es kann also sein, daß das noch passiert.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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