Hallo,
Es wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt gegen einen Schuldner , kann der Schuldner mit sofortiger Bezahlung der Schulden das Verfahren beenden oder wird trotzdem weiter ermittelt wegen möglichen Vergehen?
Strafanzeige Staatsanwaltschaft
18. März 2025
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Frage vom 18. März 2025 | 21:01
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige Staatsanwaltschaft
#1
Antwort vom 18. März 2025 | 21:10
Von
Status: Unbeschreiblich (129753 Beiträge, 41388x hilfreich)
Zitat :Es wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt gegen einen Schuldner
Warum konkret?
Zitat :kann der Schuldner mit sofortiger Bezahlung der Schulden das Verfahren beenden oder wird trotzdem weiter ermittelt wegen möglichen Vergehen?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
#2
Antwort vom 18. März 2025 | 21:13
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehen die nicht zurück bezahlt wurden
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#3
Antwort vom 18. März 2025 | 21:21
Von
Status: Schüler (211 Beiträge, 69x hilfreich)
Das ist so erstmal keine Straftat, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit. Ohne weitere Anhaltspunkte wird das einfach wieder eingestellt.
#4
Antwort vom 18. März 2025 | 21:50
Von
Status: Unbeschreiblich (129753 Beiträge, 41388x hilfreich)
Zitat :Darlehen die nicht zurück bezahlt wurden
Schulden zu haben ist nicht strafbar. Zahlungsunfähigkeit auch nicht.
Da würde die Anzeige dann schneller eingestellt als sie geschrieben wurde.
#5
Antwort vom 19. März 2025 | 07:25
Von
Status: Unbeschreiblich (42447 Beiträge, 14737x hilfreich)
Es wird geprüft, ob eine Straftat vorliegt, etwa Betrug. Wenn nicht, wird das Verfahren eingestellt. Liegt ein Betrug vor, ist der mit der Rückzahlung nicht aus der Welt.
-- Editiert von Moderator am 19. März 2025 15:32
-- Editiert von Moderator am 19. März 2025 15:35
#6
Antwort vom 19. März 2025 | 15:38
Von
Status: Unbeschreiblich (34426 Beiträge, 17799x hilfreich)
Liest man die anderen Beiträge des TE, wird da schlicht Anlagebetrug beschrieben - der kann natürlich zu einer Verurteilung führen, ob das Geld nun zurückgezahlt wird oder nicht.
#7
Antwort vom 19. März 2025 | 17:20
Von
Status: Unbeschreiblich (129753 Beiträge, 41388x hilfreich)
Zitat :Liest man die anderen Beiträge des TE, wird da schlicht Anlagebetrug beschrieben
Wenn es also gar nicht um Darlehen die nicht zurück bezahlt wurden geht, dann hoffen wir mal, das er wenigstens die Anzeige deutlich anders formuliert hat als die Eingangsbeitrag hier.
Falls nicht, empfehle ich die zügige Korrektur derselben.
Und ja, bei tatsächlichen Straftaten kann die Schadenwiedergutmachung mildernd berücksichtigt werden. Je früher diese erfolgt, desto besser.
#8
Antwort vom 19. März 2025 | 22:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Anzeige wird ohnehin eingestellt
#9
Antwort vom 19. März 2025 | 22:58
Von
Status: Bachelor (3499 Beiträge, 1353x hilfreich)
Zitat :Eine Anzeige wird ohnehin eingestellt
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