Strafanzeige Staatsanwaltschaft

18. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige Staatsanwaltschaft

Hallo,

Es wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt gegen einen Schuldner , kann der Schuldner mit sofortiger Bezahlung der Schulden das Verfahren beenden oder wird trotzdem weiter ermittelt wegen möglichen Vergehen?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129753 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Es wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt gegen einen Schuldner

Warum konkret?



Zitat (von Karlheinz12):
kann der Schuldner mit sofortiger Bezahlung der Schulden das Verfahren beenden oder wird trotzdem weiter ermittelt wegen möglichen Vergehen?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 0x hilfreich)

Darlehen die nicht zurück bezahlt wurden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 69x hilfreich)

Das ist so erstmal keine Straftat, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit. Ohne weitere Anhaltspunkte wird das einfach wieder eingestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129753 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Darlehen die nicht zurück bezahlt wurden

Schulden zu haben ist nicht strafbar. Zahlungsunfähigkeit auch nicht.

Da würde die Anzeige dann schneller eingestellt als sie geschrieben wurde.


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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42447 Beiträge, 14737x hilfreich)

Es wird geprüft, ob eine Straftat vorliegt, etwa Betrug. Wenn nicht, wird das Verfahren eingestellt. Liegt ein Betrug vor, ist der mit der Rückzahlung nicht aus der Welt.

-- Editiert von Moderator am 19. März 2025 15:32

-- Editiert von Moderator am 19. März 2025 15:35

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34426 Beiträge, 17799x hilfreich)

Liest man die anderen Beiträge des TE, wird da schlicht Anlagebetrug beschrieben - der kann natürlich zu einer Verurteilung führen, ob das Geld nun zurückgezahlt wird oder nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129753 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Liest man die anderen Beiträge des TE, wird da schlicht Anlagebetrug beschrieben

Wenn es also gar nicht um Darlehen die nicht zurück bezahlt wurden geht, dann hoffen wir mal, das er wenigstens die Anzeige deutlich anders formuliert hat als die Eingangsbeitrag hier.
Falls nicht, empfehle ich die zügige Korrektur derselben.


Und ja, bei tatsächlichen Straftaten kann die Schadenwiedergutmachung mildernd berücksichtigt werden. Je früher diese erfolgt, desto besser.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Panda787
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Anzeige wird ohnehin eingestellt

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3499 Beiträge, 1353x hilfreich)

Zitat (von Panda787):
Eine Anzeige wird ohnehin eingestellt

Wieso sollte sie... Vor allem in der Pauschalität.

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