Hallo,
ich habe keine Ahnung, ob meine Frage hier richtig aufgehoben ist, aber ich versuch's trotzdem mal.
Ich hab im Bekanntenkreis zwei Jungs, Studenten, die zusammen in einer WG wohnen.
Einer von denen mußte letztes Jahr wohl Hartz4 beantragen und da beide im Mietvertrag stehen und meinten, dass es bei der Arge da sicherlich Probleme gibt (?), hatten die beiden die glorreiche Idee einen Mietvertrag zu fälschen.
Sie haben wohl die aktuelle Miete halbiert und diese Summe in den gefälschten Mietvertrag geschrieben. Lief wohl alles auch problemlos, bis der Zweite auch Hartz4 beantragen mußte. Die beiden haben noch einen Mietvertrag gefälscht und Nr. 2 hat diesen eingereicht.
Wie es dann weiterging weiß ich nicht genau, aber die Sache flog wohl auf, das war im letzten Sommer.
Beide sind inzwischen nicht mehr im Hartz4, aber letztens bekam wohl einer von beiden Post, dass der Sachbearbeiter der Arge eine Anzeige
machen will wegen Urkundenfälschung.
Mal ein paar Infos (soweit ich informiert bin):
Die beiden gefälschten Mietverträge haben zusammen die gleiche Mietsumme wie der richtige - sie wollten sich damit also wohl nicht "bereichern". Lt. ihrer Aussage wollten sie einfach irgendwelchem Streß mit der Arge aus dem Weg gehen.
Sie hatten in der Zwischenzeit wohl mit ihrem Vermieter gesprochen und kleinlaut zugegeben, dass sie da Mist gemacht haben. Der Vermieter war zwar nicht begeistert, aber da die beiden ja in den Verträgen nicht auf ihren Vorteil auswaren (also finanziell), war er wohl auch nicht sonderlich sauer. Auf eine Anzeige wegen Urkundenfälschung legt der Vermieter lt. den beiden wohl keinen Wert.
Der Sachbearbeiter der Arge will nun mit einer Anzeige gegen die beiden vorgehen (oder nur gegen einen, weiß ich nicht genau) eben wegen Urkundenfälschung.
Bewilligt wurde das Hartz4 wohl beiden, obwohl die Mietverträge gefälscht waren, wohl weil die Summen ja akkurat halbiert worden waren.
Wer kann in so einem Fall eigentlich die Anzeige machen?
Der Vermieter, denn es ist ja seine Unterschrift, die die beiden gefälscht haben?
Der Sachbearbeiter der Arge, obwohl die Arge dadurch ja keinen Nachteil hatte, da die beiden ja keine höheren Summen angegeben haben?
Würde mich mal interessieren, die beiden stecken derzeit den Kopf in den Sand und sitzen das ganze aus. Wohl, weil der Sachbearbeiter schon seit letztem Sommer immer wieder droht sie anzuzeigen, es aber bisher nicht getan hat.
Wie ist hier die Rechtslage?
-----------------
""
Strafanzeige Urkundenfälschung?
Es kann schlichtweg jeder eine Anzeige erstatten, so wie bei den meisten Straftaten. Insofern kann das natürlich auch der Sachbearbeiter tun.
-----------------
" "
Okay, danke.
Gibt es in so einem Fall eine Frist oder sowas, die eingehalten werden muß?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja, die Verjährungsfrist. Diese beträgt 5 Jahre.
-----------------
" "
Die beiden haben nun Sorge, dass sie dann einen Eintrag ins Führungszeugnis kriegen - wäre zumindest für einen ziemlich schlecht. Der studiert Lehramt.
Wie sind denn die Strafen bei sowas?
-----------------
""
Generell kann man das in § 267 StGB
nachlesen. Im konkreten Fall tippe ich mal auf Geldstrafen (Vorstrafen haben sie ja vermutlich nicht). Diese können ins FZ kommen oder auch nicht - das hängt von der Höhe der Strafe ab.
Irgendwie ist die Geschichte aber merkwürdig. Mit dem Sachbearbeiter haben sie doch gar nichts mehr zu tun - wie kann der dann "immer wieder drohen", Anzeige zu erstatten? Schickt er Briefe, in denen steht "Vielleicht zeige ich Sie an", oder wie soll das aussehen?
-----------------
" "
Gute Frage, das habe ich auch nicht so wirklich verstanden. Ich weiß nur, dass da eine Email kam, die haben sie mir auch gezeigt. Und da teilte er mit, dass er eine Anzeige wegen Urkundenfälschung machen will. Und das war wohl nicht die erste Drohung. Aber warum genau da jetzt so eine Mail kommt, darauf habe ich leider keine Antwort erhalten.
-----------------
""
Ich verstehe den Sinn einer solchen Aktion nicht ganz.
Das Jobcenter übernimmt doch sowieso die halbe Miete (sofern diese angemessen ist) wenn man zu zweit in einer Art WG wohnt.
Stimmt die Geschichte tatsächlich so?
-----------------
""
-- Editiert Empathie am 20.03.2012 15:45
Das ist leider alles, was die beiden mir dazu erzählt haben.
Was ich noch vergessen habe: Die beiden sind wohl schon mal zusammen, als WG, umgezogen und waren wohl der Meinung, dass die Arge ihnen dies negativ anrechnen würde. Oder so ähnlich. Das hatten sie dazu mal erwähnt.
Aber ob das wirklich Streß gegeben hätte, kann ich nicht beurteilen, ich hatte mit der Arge noch nie was zu tun.
-----------------
""
Es ist schwierig zu einem Sachverhalt Stellung zu nehmen bzw. eine Meinung zu bilden, wenn er über Dritte herangetragen und geschildert wird.
Du kennst ja offenbar den kompletten Sachverhalt auch nicht richtig. Somit ist alles Spekulation.
Du solltest dich zurücklehnen. Wenn sich einer der Beiden wirklich Sorgen macht kann er sich ja selbst hierher oder an einen Anwalt wenden. Mach dich nicht fertig ;-)
Und:
Unerheblich ob sie sich bereichern wollten oder nicht. Urkundenfälschung ist es wohl dennoch.
-----------------
" "
-- Editiert michatubbie am 21.03.2012 10:01
Hallo,
ja, stimmt schon. Mich wundert einfach, dass die beiden das so locker sehen.
Die stehen wohl auf dem Standpunkt, dass es ja im Grunde keinen Geschädigten gibt. Klar, die Verträge waren falsch, das war ein Fehler, das sehen sie auch ein.
Sind aber eben der Meinung, dass da nicht viel passieren wird, da der Vermieter auf eine Anzeige keinen Wert legt und die Arge ja nicht betrogen wurde.
Und wohl, weil der Sachbearbeiter schon vor einem dreiviertel Jahr oder so mit dieser Anzeige gedroht hat, diese aber eben noch nicht abgegeben hat.
Ich bin eher skeptisch, ob sie aus der Sache wirklich so einfach rauskommen.
-----------------
""
quote:
Die stehen wohl auf dem Standpunkt, dass es ja im Grunde keinen Geschädigten gibt.
Das ist für eine Urkundenfälschung aber egal. Die verlangt, im Gegensatz zum Betrug, keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil.
-----------------
""
Schön, dass die beiden es so locker sehen. Meine persönliche Meinung: Vielleicht täte ihnen ein kleiner Dämpfer mit einer überschaubaren Geldstrafe und deutliche Worte von Staatsanwalt und Richter fürs weitere Leben ganz gut ;-)
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
22 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten