Hallo,
Ich hätte gern einmal eure Meinung.
Folgendes Szenario:
Ein Bezirkspolitiker = Bezirksstadtrat Zuständigkeit für Wirtschaft und Stadtentwicklung ist gleichzeitig bei zwei Unternehmen, im Aufsichtsrat.
Diese beiden Unternehmen sind als GmbH beim Amtsgericht eingetragen.
Hier ist die Stadt aber mit einem gewissen Anteil, auch Gesellschafter.
Diese beiden GmbH Unternehmen Arbeiten natürlich Gewinnorientiert.
Nun meine Theorie:
Der Bezirksstadtrat Plant eine sehr Große Veranstaltung, welche durch GmbH 2 (extra dafür gegründet) durchgeführt werden soll. Hier sitzt er im Aufsichtsrat.
Das Gelände für die Veranstaltung, gehört bis jetzt noch dem Bezirk, soll aber an GmbH 1 Übertragen werden.
Diese Übertragung, ist nicht nur für die Veranstaltung geplant sondern dauerhaft.
Diese Veranstaltung stellt einen erheblichen Eingriff in das Umfeld vieler Menschen dar, Protest, Bürgerbegehren ist am laufen, da die Menschen dieses nicht möchten.
Nun meine Frage:
Korruption wird als destruktiven Akt der Verletzung des allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils in einer Position öffentlicher oder ziviler Verantwortung definiert.
Da der Bezirksstadtrat den Einblick in Bezirks zahlen, HIntergründen aus dem Bezirk Einsicht hat, gleichzeitig im Vorstand beider GmbH Unternehmen ist, stellt sich mir die Frage, besteht hier ein Interessenkonflikt, einerseits alles für den Bezirk zu tun, anderer seits, vorteile der beiden GmbH zu verschaffen.
Ich überlege Strafanzeige zu stellen, wegen des Verdachts der Korruption im Amt.
Wie seht ihr das?
Was könnte mich erwarten, wenn ich Falsch liegen sollte?
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Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Korruption
24. Februar 2014
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Frage vom 24. Februar 2014 | 09:52
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 18x hilfreich)
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Korruption
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 24. Februar 2014 | 11:26
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 704x hilfreich)
Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>des Verdachts der Korruption im Amt. <hr size=1 noshade>
Diesen Straftatbestand gibt es lt. StGB gar nicht.
Wenn dann würde hier eine Anzeige wegen des Verdachts der Vorsteilsannahme nach § 331 StGB in Frage kommen.
Da bei beiden GmbH's die Stadt jedoch, zumindest anteilig, Gesellschafter ist, dürften die GmbH's auch in ihrem Sinne arbeiten.
Eine Anzeige wegen des Verdachts der Vorteilsnahme könnte man stellen, über die Erolgsaussichten kann man jedoch ohne genau Details sehr wenig sagen.
Wenn Sie die Anzeige wegen des Verdachts nicht mit Angaben wider besseren Wissens erstatten, passiert Ihnen nichts, auch im Falle, dass sich der Verdacht nicht bestätigt.
Dennoch ist es immer Ratsam in dieser "Liga" einen Fachanwalt vor Erstattung der Anzeige den Sachverhalt prüfen zu lassen.
Grüße
PP
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#3
Antwort vom 24. Februar 2014 | 12:04
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 757x hilfreich)
quote:
besteht hier ein Interessenkonflikt, einerseits alles für den Bezirk zu tun, anderer seits, vorteile der beiden GmbH zu verschaffen
Ein Aufsichtsrat ist ein Angestellter der Firma und hat insofern keine unmittelbaren Vorteile davon, welchen Auftrag seine Firma bekommt oder nicht (außer die Firma steht kurz vor der Pleite).
Ein Interessenskonflikt ist daher nicht zwingend gegeben.
(Und selbst wenn, wäre das noch keine Straftat.)
Ob alleine wegen der Konstellation und einem vagen Verdacht, es "könnte" ja was sein, ein Staatsanwalt ermittelt, ob Bestechungsgelder geflossen sind, halte ich für fraglich. Dazu müßten wohl weitere Beweismittel vorgebracht werden.
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