Strafanzeige erstatten gegen Unbekannt wegen Beleidigung - Inwieweit sinnvoll?

2. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.07.2019 11:50:40
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige erstatten gegen Unbekannt wegen Beleidigung - Inwieweit sinnvoll?

Guten Tag,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
In der Öffentlichkeit hat eine regelrechte "Wutrede" gegen einen Freund von mir stattgefunden. Dabei beleidigte die fremde Person ihn unter anderem mehrmals als "asozial" und "arrogantes *********", sowie als "nicht gesellschaftsfähig". Das ganze dauerte ca. 3 Minuten und war einfach nur verachtend. Es fand eine regelrechte Bloßstellung statt, da mindestens 15 weitere Personen als stille Zuschauer und Zuhörer beteiligt waren, also alles mitbekommen haben.
(Auf Nachfrage hin erklärte die beleidigende Person ihr Verhalten damit, dass sich mein Freund ihrer Meinung nach an der Warteschlange zur Kasse, an ihr vorbei, vorgedrängelt hat und er ihr dadurch wichtige Lebenszeit genommen hätte, da sie länger warten musste.)

Die Strafanzeige die mein Freund in diesem Fall stellen würde wäre gegen Unbekannt. Da er lediglich über das Aussehen der beleidigenden Person Angaben machen kann.
Ist es dennoch ratsam und sinnvoll den Weg zur Polizei auf sich zu nehmen und Anzeige zu erstatten?
Oder kann man sich das sparen, da das Verfahren sowieso mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt werden würde?





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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei eine Suche nach einem unbekannten Beleidiger einleitet, wenn man außer einer Personenbeschreibung nichts hat, dürfte ziemlich gering sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Vielleicht gibt es ja Aufzeichnungen von Überwachungskameras. Die könnte man dann zur Öffentlichkeitsfahndung bei Aktenzeichen XY ungelöst ausstrahlen. Außerdem sollte unbedingt die DNA des Verbrechers durch die Spurensicherung gesichert und ausgewertet werden.

Aber mal im Ernst: Selbst wenn der Täter bekannt wäre, würde das Verfahren vermutlich eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen werden. Mit anderen Worten: Dein Freund sollte einfach mal tief durchatmen, und dann ist die Sache auch ganz schnell wieder vergessen.

Und für die Zukunft: Wenn er sich hinten anstellt, dann wird er auch nicht mehr beleidigt werden.

-- Editiert von Demonio am 02.07.2019 14:38

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt-Weise
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller. Bei der beschriebenen Handlung handelt es sich um eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB . Diese Tat ist zwar strafbar, gleichwohl werden Ermittlungverfahren wegen einer solcher Beleidigung in aller Regel mangels öffentlichen Interesses einer Strafverfolgung eingestellt. Wenn der Täter nicht bekannt ist, wird das Verfahren wohl bereits mangels Kenntnis von der Identität des Täter eingestellt. Ermittlungen in der Sache sind angesichts der rechtlichen Geringfügigkeit der Tat nicht zu erwarten.

Nach alldem können Sie zwar Strafanzeige erstatten. Dies ist sicherlich nicht von Nachteil. Indes ist nicht zu erwarten, dass sich hierdurch etwas erreichen lässt.

1x Hilfreiche Antwort

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