Strafanzeige gegen Diebstahl

4. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sergi23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige gegen Diebstahl

Heute wurde ein Freund von mir (18) von der Polizei angerufen und ihm die Strafanzeige gegen Diebstahl angzeigt.

Folgendes zum Strafvorgang:

Am Samstag den 24.03.2007 waren ich (17), Freund A(19), Freund B(18) und Freundin C (17) im Burger King essen.
Nachdem wir gegessen hatten sind wir nach draußen gegangen wo ein Schild "Vorsicht, Frisch geputzt" (oder so ähnlich) auf dem Boden stand. Ich erlaubte mir den Spaß das auf den Wagen von Freund B zu stellen. Freund A, der sehr betrunken war, nahm das Schild von der Motorhaube und steckte es in den Kofferaum. Dies sah eine Gruppe von ca. 10 Jugendlichen in Entfernung von ca. 200m. Diese rannten dann auf uns los und schrien irgendwas, so sind wir in den Wagen gefahren und losgefahren.

Alle vorkommenden Personen sind vorstrafenfrei!


-- Editiert von Sergi23 am 04.04.2007 13:19:07

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)
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#2
 Von 
Sergi23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

mich interessiert was mir blüht und vor allem Freund A, der sich zu der Tat bekennt und dies auch der Polizei mitteilt.

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#3
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

Dann sollten Sie den o.g. Artikel lesen.

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#4
 Von 
Sergi23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte sich der Diebstahlswert, also der Wert der von Ihnen gestohlenen Sache, bis zu € 50 bewegen, so wird in der Regel von den Staatsanwaltschaften und den Gerichten das Verfahren eingestellt. Wann diese die Verfahren einstellen, ist den Behörden selbst überlassen. Es gibt keine festen Regeln diesbezüglich. Mit einer Einstellung des Verfahrens können Sie natürlich nur dann rechnen, wenn Sie noch nicht anderweitig vorbestraft sind.


Das könnte mir behilflich sein... :)

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