Strafanzeige gegen Falschaussage?

26. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
KevinMuc
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige gegen Falschaussage?

Ich fordere von einer Person Geld. Dies wurde schriftlich fixiert. Es ist zu Mahnbescheid und jetzt zu einer Gerichtsverhandlung gekommen. Diese ist noch nicht entschieden."Meine" zwei Zeugen waren in meiner Wohnung bei Unterschrift des Schuldscheins anwesend.
Nun sagt aber ein Zeuge der Gegenseite aus, er sei anwesend gewesen und es wäre Erpressung gewesen.
Soll ich Strafanzeige wegen Falschaussage vor Gericht erstatten?
Ich selbst und zwei weitere Personen können das Gegenteil aussagen. Außerdem kann der Zeuge der Gegenseite sicher nicht meine Wohnung beschreiben, da er nie in meiner Wohnung war.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

.....meinst Du, der Richter wird nicht die richtigen Fragen an die Zeugen stellen?
Du sagst doch selbst, es ist noch nichts entschieden. Somit nehme ich an, dass noch ein weiterer Termin erfolgt, wo Du dieses vorbringen kannst.

mfg

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