Strafanzeige gegen Staatsanawalt wegen fahrlässiger Tötung

20. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
hello1
Status:
Frischling
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Strafanzeige gegen Staatsanawalt wegen fahrlässiger Tötung

Wegen fahrlässiger Tötung alte Person gegen Staatsanwaltschaft einer Starfanzeige beantragt. Diese Person wurde aufgrund von Shock und Schreck, Ohnmacht gefallen und später dadurch bedingte Krankheit gestorben.
Es wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbare Straftaten nur dann einzuleiten ist, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Entsprechend ärztlichen Attesten sowie Zeugen zugefügt.
Ganz einfach und nicht ersichtlich, wie der Angezeigte in vorwerfbarer Weise Schuld am Tod der Person des Anzeigeerstatter trägt, zurückgewiesen. Als Begründung wird genannt, könnte der Angezeigte (Herr Staatsanwaltschaft) nicht vorhersehen wenn er seine Sachverhalts sorgfältige verfolgt und durchführt. Damit ist er auch vor die Konsequenzen (fahrlässiger Tötung) nicht zurechenbar.
Is sowas korrekt? Freue mich auf Komments und bitte um Hilfe!

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13 Antworten
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#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Verstehe ich das richtig?

Sie möchten einen Staasanwalt wegen einer fahrlässigen Tötung anzeigen, weil eine alte Person, bei der Vornahme eine Handlung der StA in Ohnmacht gefallen ist und an den Folgen der Ohnmacht (z.b. Schock Schädelbruch durch aufschlagen auf den Tisch) gestorben ist.

Das können Sie vergessen.

Hier liegt mithin keine Straftat vor.

Die Ausführungen der StA sind daher korrekt.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
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#2
 Von 
guest123-2075
Status:
Schüler
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#3
 Von 
guest123-2075
Status:
Schüler
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#4
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Ob in Ihrem geschilderten Falle möglicherweise mehr Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Beschuldigten hätte genommen werden müssen, kann man nicht ausschließen.


Die Frage ist ja auch ob der StA der Zustand des Betroffenen bekannt war.

Die StA kann ja nur auf etwas Rücksicht nehmen was Ihr bekannt ist.


-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
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#5
 Von 
guest123-2075
Status:
Schüler
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#6
 Von 
guest123-2075
Status:
Schüler
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#7
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

VERGESSE ES,denn Polizei und Staatsanschaft können das
Recht hindrehen wie es passt.

Und wenn man doch eine Anklage durch bekommt ist die Strafe nur ein Witz.

Denke gerade an den Fall mit den jungen Mann gerade mal 18 Jahre der auf eine Landstrasse von Polizei -(HILFLOS)- ausgesetz wurde,denn als betrunkener kann man einen nur so bezeichen.

Und die Strafe ist nur ein Witz :(

Ein normaler Bürger hätte dafür mehr bekommen

War eigendlich auch eine fahrlässige Tötung,denn die Polizei
hätte daran denken müssen,dass der junge Mann auf der Strasse
gehen könnte,denn bei einen betrunkenen Menschen ist kein denken







-- Editiert von NET-Surfer am 20.09.2008 14:35:37

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#8
 Von 
guest123-2075
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 103x hilfreich)

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#9
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

@ Net-Surfer...

Ich weiss auf welchen Fall Sie anspielen, beachten Sie jedoch beim Strafmaß auch die Nebenstrafen welche die Verurteilung zur Folge haben. Und das das Verfahren schon mehrere Jahre andauert. Dies ist nach akteuller Rechtssprechung ggf. Strafmildernd zu berücksichtigen.

Außerdem glaube ich kaum das Sie die notwendige Rechts und Sachkenntnis des SV kennen um hier eine vernünftige Aussage zur Qualität des Urteils -was Sie ja auch nicht kennen- machen zu können.

Das ganze ist reine Polemik.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

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#10
 Von 
hello1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hiermit versuche den Fall noch näher zu erläutern:

Staatsanwaltschaft erstellter die internationale Fahndungsausschreibung. Dies wurde laut justizbegriff: nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts erfolgt. Was mit Inhalt und Text betriff - keine Angabe. An die deutsche Botschaft - Abteilung BKA übersendet – weitergeleitet an Innenministerium bis Interpol. Dabei wüste Staatsanwalt alles und perfekte über den gesundheitlichen Zustand auf dort lebende alte Person durch seine Ermittlungsbeamten (Zeugen).
Dass der gesuchte Person auf die internationale Fahndungsausschreibung beim Eintreffen der Interpolbeamten nicht zu Hause sein würde, sondern lediglich seine alte Kranke Mutter und diese daraufhin einen Zusammenbrach erleiden würde, könnte der Staatsanwalt nicht vorhersehen und ist ihm auch nicht zurechenbar.
Der Strafanzeigeerstatter wenn nach Hause kamen, informierte das Erfolge an dem Vorort gegenwärtig deutsche Konsulate. Sofortige Besuchstermin vereinbart, ausweisen und das alles schriftlich protokolliert – förmlich Administrative Funktion erledigt (Zeugen). Hingeweisen - diese Beschwerde sollte von Mutter an die zuständige Vorgesetzter und Leiter der Behörde einreichen. Hat sie auch getan.

Seit diesen Ereignissen, lebte die alte Frau ständig im Schrecken, Schock und Stress Situation auf. Meisten Nächte, kann sie kaum Schlafen und Ruhen. Durch die erwähnte Situation und wegen Unruhe und Schlaflose Nächte, wird ihr gesundheitlicher Zustand rapid verschlechtert und sie ist häufig gezwungen nach ärztliche Behandlung und medizinische Vorsorge zu suchen. Häufig haben den Ärzten ebenfalls über ihre die beschriebene Situation diagnostizierte. Pin-Point Informationen (Krankenhauseinlieferung und medizinische Vorsorge) würde an die Behörde gesandet und fundiert.

Mittlerweile musste sie Höhegeldsumme (Bestechung) was vorausschauend Herr Staatsanwalt in seine Fahndungsausschreibung durch Verlegung von Inhalte, an die Interpol-Polizei, stolz mitteilte, eingezahlt. Warum hat sie es gezahlt – kann man nur denken.

Die alte Frau aus Instruktion von Staatsanwaltschaft, ohne welche Strafverfolgung und Gerichtsverfahren – musst sie ihre Strafe, beides in Form mit dem Geld (finanziell) und durch ihre Wohlergehen Gesundheit hier in Ausland büßen und begleicht.

Am 08.02.2008 hat die alte Frau wegen „Ischemic und Hemorrhagic Anschlag“ nach Krankenhaus eingeliefert und nach ein paar Tagen hat sie ihr letzten Atemzuges abgeholt und das Leben verlassen. Als Beweis – die Kopien der Krankenhausberichte eingereicht.

Mag sein, dass Ihre Staatsanwaltschaft nach deutschem Recht und Gesetz mit seiner internationalen Fahndungsausschreibung korrekt verhalten und verrichtet hat.

Aber auf welche humane kosten und wie definiert solche Art die Gerechtigkeit in der deutschen Jurisdiktion?

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#11
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

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#12
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Alleine der Text hier kann schon eine fahrlässige Tötung verursachen :schock:

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#13
 Von 
guest123-2075
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 103x hilfreich)

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