Strafanzeige gestellt jedoch Verzicht auf einen Strafantrag

11. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
DerTesoro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige gestellt jedoch Verzicht auf einen Strafantrag

Moin Gemeinde, nachdem ich von einem Autofahrer beidigt worden bin und zudem körperlich angegriffen wurde, habe ich eine per Online eine Strafanzeige erstattet gegen unbekannt. Da ich mir das Kennzeichen nicht gemerkt habe habe ich lediglich das Fahrzeug als den Fahrer nach bestem Wissen beschrieben. Eine leichte Prellung verheilte nach wenigen Tagen. Die Anzeige welche online gestellt wurde beläuft sich wegen Beleidigung und Körperverletzung.

Die Polizei schickte mir heute Vordrucke zum Strafantrag welche ich ausfüllen soll. Der Polizei teilte ich bereits vor einem Monat das ich auf die Strafverfolgung verzichte da ich die Erfolgsaussichten tendenziell gegen Null sehe und die Strafverfolgung nicht weiter beanspruchen möchte.

Meine Frage daher wie folgt:

Strafanzeige gegen unbekannt online gestellt, nach der Schilderung verfolgt die Polizei den Tatbestand der Beleidigung und durch die Prellung den Tatbestand ber Körperverletzung. Einen Strafantrag will ich nicht stellen da die Erfolgsaussichten gleich Null sind.

Wie gehe ich vor? Kreuze ich auf dem Vordruck das ich auf die Antragstellung eines Strafantrages verzichte? Entstehen mir hierbei irgendwelche Kosten insb. da ein Strafantrag nicht gestellt worden ist und ich auf diesen verzichte?

Bitte um kurze Aufklärung. Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Kolanda
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es entstehen keine Kosten
Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt, Körperverletzung ist hingegen relatives Antragsdelikt, und kann auch verfolgt werden, wenn ein bes. öffentliches Interesse bejaht wird.

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