Strafanzeige kieferbruch

30. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Michael94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige kieferbruch

Guten Tag, am Sonntag war ich mit meiner Freundin und ein paar Kumpels auf einem fest. Der ganze Tag verlief eigentlich friedlich bis gegen 2 Uhr nachts ein mir unbekannter Mann meine Freundin mit der Faust niederschlug, habe das Geschehen aus einigen Metern Entfernung wahrgenommen und bin sofort dazu gerannt, als der Mann mich auch noch schubste schlug ich ihm mit der Faust ins Gesicht, dieser ging zu Boden und knallte auf den Bordstein wodurch er sich den Kiefer brach. Mit was für Konsequenzen muss ich nun rechnen ?

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33337 Beiträge, 17413x hilfreich)

Mit was für Konsequenzen muss ich nun rechnen ? Das wird Ihnen hier wohl keiner sagen können. Ihrer Schilderung könnte man Notwehr annehmen. Erfahrungsgemäß sieht die Schilderung der Gegenseite aber völlig anders aus. Und die Justiz hat halt beide Aussagen zu würdigen, plus natürlich weitere Aussagen wie die Ihrer Freundin und sonstiger Anwesender.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Falls Notwehr gegeben ist, kommt gar nichts auf Sie zu. Dann wird das Verfahren eingestellt.

Falls nicht, handelt es sich um eine nicht durch Notwehr gerechtfertigte einfache Körperverletzung, § 223 StGB . Was dann auf Sie zukommt, hängt nicht unwesentl. davon ab, ob Sie bereits vorbestraft sind.

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