Strafanzeige - muss ermittelt werden?

16. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Avaya
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Strafanzeige - muss ermittelt werden?

Hallo,

wenn Strafanzeige wegen Prozeßbetrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung erstattet wird, muss die Staatsanwaltschaft dann ermitteln oder kann sie das z.B. wegen Familienstreitigkeiten (geschehen während Scheidung) ignorieren?

Beispiel: Familienrichterin hielt den Sachvortrag der "betrügenden" Person für glaubhaft, die "geschädigte" Person für unglaubwürdig und unsympathisch und hat deshalb keine Zeugen gehört.
Um die Urkundenfälschung zu überpüfen müsste aber das Original eingesehen werden (z.B. beim Finanzamt, Mietvertrag, Kaufvertrag).

Grüße
Avaya




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

quote:
muss die Staatsanwaltschaft dann ermitteln


Ja, es sei denn es läge ein Prozesshindernis (wie z.B. Verjährung) vor.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

ja sie muss immer ermitteln
Nein. Sie muss - und darf auch nur dann - ermitteln, wenn nach dem Anzeigevorbringen ein Anfangsverdacht, also zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat, vorliegt, § 152 Abs. 2 StPO .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 213x hilfreich)

bei antragsdelikten nur auf antrag

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Nein,

zum einen ist zwischen absoluten und relativen Antragsdelikten zu unterscheiden. Bei relativen kann die StA das öffentl. Interesse bejahren (und damit den Strafantrag ersetzen), daher muß die Polizei ermitteln.

Auch bei absoluten muß ermittelt werden, wenn die Anzeige nicht durch den Antragsberechtigten erstattet wird, um dem Antragsberechtigten die Gelegenheit zu geben, den Strafantrag zu stellen und Beweise zu sichern, § 163 StPO

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.435 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.517 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.