Hallo, auf dem Konto von meinen verstorbenen Vater ist von einen angeblichen Bevollmächtigten regelmäßig Geld auf sein eigenes Konto überwiesen, Geldabhebungen usw..
Es sieht schwer nach Betrug aus, oder wie nennt man das?!
Nun wollte ich eine Strafanzeige wegen den Verdacht auf Betrug stellen.
Nun wollte ich wissen, wo man die Strafanzeige stellt, wenn mein verstorbener Vater in Frankfurt Oder gemeldet war, die Bevollmächtigte in Berlin und ich in BW gemeldet bin. Und ob es eine bestimmte Schriftform bedarf.
Wäre nett, wenn da jemand Bescheid weiß.
-- Editiert von Moderator am 07.07.2017 00:23
-- Thema wurde verschoben am 07.07.2017 00:23
Strafanzeige stellen
6. Juli 2017
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Frage vom 6. Juli 2017 | 20:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige stellen
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#1
Antwort vom 7. Juli 2017 | 00:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Es sieht schwer nach Betrug aus, oder wie nennt man das?!
Untreue § 266 StGB
Zitat:Nun wollte ich wissen, wo man die Strafanzeige stellt, wenn mein verstorbener Vater in Frankfurt Oder gemeldet war, die Bevollmächtigte in Berlin und ich in BW gemeldet bin.
Nach meiner Kenntnis ist das egal.
#2
Antwort vom 7. Juli 2017 | 06:28
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Es sieht schwer nach Betrug aus, oder wie nennt man das?!
Grundsätzlich wäre ich da etwas vorsichtig mit solchen Behauptungen, wenn es nicht mehr gibt, als bloß die reinen Geldstransaktionen. Was heißt "angeblich" bevollmächtigt? Gibt es eine Vollmacht oder nicht? Der Straftatbestand wäre dann Untreue, die hh schon sagte.
Für die Führung des Verfahrens ist im Regelfall die StA des Tatortes zuständig. Wenn die Abhebungen direkt bei der Bank in FF/Oder erfolgten, also eigentl. die. Da der Vater aber nun verstorben ist, könnte es auch gut sein, dass die StA Berlin das Verfahren führen würde (Beschuldigtenwohnort). Wenn das ganze per online-Banking von Berlin aus erfolgte, wäre die ohnehin auch nach dem Tatortprinzip zuständig.
Anzeige erstatten können SIe aber auch bei Ihrer örtl. Polizei in BW. An Ihrer Stelle würde ich das mündlich dort machen. Dann kann der Beamte sich ein Bild machen, ob es überhaupt einen greifbaren Anfangsverdacht gibt. Ansonsten handelt man sich mit sowas näml. auch schnell mal selbst eine Anzeige wg. falscher Verdächtigung oder zumindest übler Nachrede ein.
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#3
Antwort vom 7. Juli 2017 | 12:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
Es liegt eine Kontovollmacht vor.
Abgesehen von den ca. 60000€, die sie sich auf ihr Konto überwiesen hat, sind Barabhebungen erfolgt, die mit den Namen meines Vaters erfolgten. Diese sind aber mit offensichtlich verschiedenen Unterschriften erfolgt.
Die letzte Abhebung von 30000€ soll er an einem 21. gemacht haben, obwohl er bis zum 22. im Krankenhaus gelegen hat und nicht mehr in der Lage war, irgendwo hin zu gehen. Gegenüber der Gerichtsbetreuerin äußerte er sich, dass er eine Vollmacht unterschreiben musste, nicht mehr wusste bei wem und das diese Person ihn beklaut.
Er war also schon sehr verwirrt und Dement, was auch im Arztbericht steht.
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