Nehmen wir mal folgendes an,Person x und Person y haben gemeinsam ein Kind zusammen.Sie waren nicht verheiratet und haben sich getrennt. Person x (der Vater des Kindes) hat der Person y (Mutter des Kindes) gedroht "ihr ein Messer in den Rücken zu stechen". Person y hat dieses zur Anzeige gebracht. Person x hat alles zugegeben.Nun muß die Person x 900 Euro Strafe bezahlen.Der Anwalt von Person x hat telefonisch Person y gebeten diese Strafanzeige zurück zu nehmen.
Meine Fragen nun:
1)Ist das möglich die Anzeige zurück zu ziehen?
2) Wird Person x die Srafe (900 Euro) erlassen?
3)Wenn Pers.y die Srafanzeige zurückzieht,wird der Tatbestand trotzdem von der Staatsanwaltschaft verfolgt?
Danke im voraus für eure Antworten.
Strafanzeige wegen Bedrohung zurückziehen
27. Oktober 2008
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Frage vom 27. Oktober 2008 | 09:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige wegen Bedrohung zurückziehen
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2008 | 10:12
Von
Status: Praktikant (527 Beiträge, 242x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 27. Oktober 2008 | 10:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für Deine Antwort:)
Aber noch eine Frage:
Welches Interesse könnte der Anwalt verflogen, wenn Pers. X die Strafe so oder so zahlen muß?????
Und jetzt?
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