Strafanzeige wegen Bedrohung zurückziehen

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
m1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige wegen Bedrohung zurückziehen

Nehmen wir mal folgendes an,Person x und Person y haben gemeinsam ein Kind zusammen.Sie waren nicht verheiratet und haben sich getrennt. Person x (der Vater des Kindes) hat der Person y (Mutter des Kindes) gedroht "ihr ein Messer in den Rücken zu stechen". Person y hat dieses zur Anzeige gebracht. Person x hat alles zugegeben.Nun muß die Person x 900 Euro Strafe bezahlen.Der Anwalt von Person x hat telefonisch Person y gebeten diese Strafanzeige zurück zu nehmen.
Meine Fragen nun:
1)Ist das möglich die Anzeige zurück zu ziehen?
2) Wird Person x die Srafe (900 Euro) erlassen?
3)Wenn Pers.y die Srafanzeige zurückzieht,wird der Tatbestand trotzdem von der Staatsanwaltschaft verfolgt?
Danke im voraus für eure Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
m1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort:)
Aber noch eine Frage:
Welches Interesse könnte der Anwalt verflogen, wenn Pers. X die Strafe so oder so zahlen muß?????

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