Strafanzeige wegen Beleidigung (Polizist)

14. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jan20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Strafanzeige wegen Beleidigung (Polizist)

Guten Mittag,

Heute Nacht nach dem WM Spiel spielte sich folgendes ab:

Ein paar freunde von mir wurden von der Polizei festgehalten da sich "rumgepöbelt" haben, da sie aber beide kein Ausweis dabei hatten wollten sie die beiden auf die Wache mitnehmen. Das passte mir in meinem Rausch nicht und irgendwann viel dann das Wort "Bullenpack" von mir gegen die Beamten. Die Folge: Der Polizist nahm meine Personalien auf und sagte das ich eine Anzeige wegen Beleidigung bekommen würde.

Jetzt meine Frage:

-Was kommt auf mich zu und wann?
-Sollte ich mich bei der Polizei melden und Nachfragen ggf. entschuldigen? (Es tut mir echt leid :/)
-Wird es eher zu einer Verhandlung kommen oder zu einem Strafbefehl?
-Soll ich sofort einen Anwalt einschalten?

Bin etwas nervös deswegen jetzt.

Grüße
Jan

-- Editiert Jan20 am 14.07.2014 13:19

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Was kommt auf mich zu und wann? Es fehlt uns hier an der Gabe der Prophetie, zumal die simpelsten Angaben wie Vorbelastungen und Alter fehlen.
Wird es eher zu einer Verhandlung kommen oder zu einem Strafbefehl? Auch das kann wegen der fehlenden Angaben nicht beantwortet werden.
Soll ich sofort einen Anwalt einschalten? Sie müssen ja Geld haben - 600 Euro für einen Anwalt in einer völlig klaren Sache. Unter Umständen wird der teurer als die zu erwartende Strafe.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jan20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Aja. Ich bin 20 Jahre alt. Verdiene zirka 2600€ Netto pro Monat und hatte zuvor noch nie Probleme mit dem Gesetz.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Okay - 20. Da kann Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werden. In Ausbildung sind Sie nicht mehr - das spricht für Normal-Strafrecht, insbesondere, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Tja, das wird teuer... Der Tagessatz wäre dann mit 80 Euro anzusetzen. Die Zahl der TS wird der Richter festlegen, aber so 20 bis 30 sind es normalerweise. Auch die Frage nach dem Strafbefehlsverfahren ist nicht klar zu beantworten. Die Justiz kann einfach davon ausgehen, daß Sie die geistige Reife eines Erwachsenen haben, und dann normales Strafrecht anwenden. Da wäre dann ein Strafbefehl möglich. Es kann aber auch so sein: Es wird zunächst vor dem Jugendrichter Anklage erhoben. Viele schließen dann daraus, es würde Jugendstrafrecht angewandt. Das ist falsch - der Jugendrichter legt in der Verhandlung fest, welches Strafrecht er anwendet.
Sollte ich mich bei der Polizei melden und Nachfragen ggf. entschuldigen? (Es tut mir echt leid :/) Sie werden ohnehin einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung erhalten - da können Sie dann Ihre Reue bekunden.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Nachtrag: Sie hatten ja noch nach dem "Wann" gefragt - das weiß natürlich keiner, aber die Strafjustiz ist nicht so rasen schnell: Strafbefehl bzw. Verhandlung sind erst in einigen Monaten zu erwarten. Sollten Sie länger als eine Woche wegfahren, sollte jemand ein Auge auf Ihre Post haben.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10679 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Sollte ich mich bei der Polizei melden und Nachfragen ggf. entschuldigen? (Es tut mir echt leid :/)
quote:
Sie werden ohnehin einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung erhalten - da können Sie dann Ihre Reue bekunden.


Wenn der Bogen kommt ist die Sache doch schon fast gelaufen.

Ich würde persönlich zur Wache fahren und mich dort entschuldigen, wirft ein weit aus besseres Licht auf Sie als "trockener Schriftwechsel".

-----------------
""

-- Editiert spatenklopper am 14.07.2014 14:24

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.11.2019 12:41:56
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Wenn die Person nicht vorbestraft ist,denke ich ein Strafbefehl ,vill sogar die Einstellung ,wenn es vor Gericht kommt,wird sicher eine Geldstrafe oder Sozialstunden draus.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.11.2019 12:41:56
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich kenne zig Fälle wg Beamte Beleidigung , rechne zw. 30 bis 90 Ts mal 80Euro

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:
Wenn der Bogen kommt ist die Sache doch schon fast gelaufen.


Der Bogen kommt vor Abschluß des Ermittlungsverfahrens, also bevor die Akte zur Staatsanwaltschaft geht und sich irgendjemand Gedanken über das Strafmaß macht.

quote:
rechne zw. 30 bis 90 Ts


Ich wage mal zu behaupten, dass es in dem dargestellten Fall nie und nimmer zu einer Verurteilung zu 90 TS kommt und falls hier ein durchgeknallter Amtsrichter doch soweit gehen sollte, bekommt man das bei der kl. Strafkammer am Landgericht wieder gesenkt.

30 TS sind eine realistische Einschätzung, wenn es dumm läuft werden es vielleicht 40 oder 45.



-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Die Aussage von Heckett88 ist natürlich verständig als "Beleidigung eines Beamten" auszulegen, und dann wäre es reine Rabulistik, das zu kritisieren, immerhin sagt auch niemand, es gäbe keinen "eBay-Betrug" im StGB.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10679 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Der Bogen kommt vor Abschluß des Ermittlungsverfahrens, also bevor die Akte zur Staatsanwaltschaft geht und sich irgendjemand Gedanken über das Strafmaß macht.


Das ist mir schon klar, nur warum solange warten?
Einen besseren Eindruck macht es allemal sich persönlich zu entschuldigen und je nach Polizist kann es vorkommen, dass überhaupt nicht ermittelt wird und man die Sache einfach auf sich beruhen lässt.
Diese Chance hat man garantiert nicht, wenn man auf den Bogen wartet.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jan20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Das ist mir schon klar, nur warum solange warten?
Einen besseren Eindruck macht es allemal sich persönlich zu entschuldigen und je nach Polizist kann es vorkommen, dass überhaupt nicht ermittelt wird und man die Sache einfach auf sich beruhen lässt.
Diese Chance hat man garantiert nicht, wenn man auf den Bogen wartet.


Jetzt bin ich verunsichert. Lieber warten ob etwas kommt (vielleiht hat er sich ja noch anders überlegt) oder davor sich melden? Ich meine man will ja keine schlafenden Hunde wecken.

Noch eine Frage: Als erstes werde ich ja Post bekommen wegen meiner Aussage. Vorladung etc. Wie lange dauert das? Habe den Polizisten gefragt bis wann ich Post bekomme. Er hat gemeint 1-2 Monate aber das kann ja nicht sein oder?

Danke schoneinmal für alle Antworten, ihr helft mir echt weiter. Danke ;)

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Ich meine man will ja keine schlafenden Hunde wecken. Keine Sorge - die vergessen Sie schon nicht. Ich hege gewisse Zweifel daran, daß eine umgehende Entschuldigung eine Verfahrenseinstellung bewirkt, wie der eine Kollege hier vermutete, aber sie kann zweifellos auch nicht schaden.
Er hat gemeint 1-2 Monate aber das kann ja nicht sein oder? Natürlich kann das sein - mit Verlaub gesagt, aber Sie sind nicht der einzige Straftäter, dessen Akte auf dem Tisch des Bearbeiters liegt. Und die Verhandlung bzw. der Strafbefehl kann durchaus bis 2015 auf sich warten lassen. Um so länger können Sie Ihr Geld behalten, bis es dann doch mal in die Justizkasse wandert...

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10679 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Ich hege gewisse Zweifel daran, daß eine umgehende Entschuldigung eine Verfahrenseinstellung bewirkt, wie der eine Kollege hier vermutete,...


Ich vermute nicht, ich rege nur an das die Möglichkeit dazu bestehen würde.

Sicherlich hängt das von sehr vielen Faktoren ab wie, Art und Umfang der Beleidigung, dem Polizisten, Tageslaune, dem eigenen Auftreten etc., aber es ist nicht unmöglich.

Wenn ich meinen Arsch aber nicht hoch und die Zähne nicht auseinander bekomme, ist die (zugegeben kleine Chance) direkt ungenutzt vertan.

Man bricht sich doch keinen Zacken aus der Krone, wenn man sich persönlich entschuldigt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.621 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen