Hallo,
habe vor wenigen Monaten eine Anzeige wegen Betruges gestellt, da jemand auf meinen Namen und Geburtsdatum, Waren in einem Versandhaus bestellt und nicht bezahlt hat. Die haben mich dann ausfindig gemacht und es kam ein Mahnbescheid. dem wurde natürlich widersprochen.
Daraufhin habe ich Strafanzeige gestellt. Warte aber immernoch auf eine Entscheidung.
Würde ich Akteneinsicht in die Ermittlungsakte bekommen, um zu erfahren, was los ist und welche Aussagen gemacht wurden usw.
Oder muss ich dafür zu einem Anwalt gehen, um zu erfahren, was da los ist, ob schon jemand ermittelt wurde, der den Betrug begangen hat?
Strafanzeige wegen Betrug / Warenbestellung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Bitte nicht Strafrecht mit Zivilrecht verwechseln. Ich fasse mal zusammen.
1. Sie haben eine Strafanzeige wegen Betrugs gestellt.
2. Sie bekamen einen zivilrechtlichen Mahnbescheid, weil Sie die Forderung nicht bezahlt haben.
3. Sie haben danach nochmal Strafanzeige gestellt. (häh?)
Akteneinsicht erhalten Sie über einen Anwalt. Letztendlich können Sie aber auch einfach abwarten. Wenn Sie dem Mahnbescheid widersprochen haben, kann ja zunächst nichts mehr passieren. Die Gegenseite (also der Forderungsinhaber) müsste Sie nunmehr weiter auf Zahlung verklagen (sog. streitiges Verfahren). Das ist bisher aber wohl noch nicht geschehen.
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"justice"
Nee, Mahnbescheid wurde widersprochen. Danach habe ich von dem Betrug erfahren und Strafanzeuge erstattet. Seit dem habe ich nichts mehr gehört. Habe nun durch Bekannte erfahren, dass ich als Anzeigenerstatter keine Akteneinsicht hätte, da die Staatsanwaltschaft dem ganzen jetzt nachgehen würde. (Es würde mich also quasi nichts mehr angehen).
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--- editiert vom Admin
Es liegt schon zumindest ein versuchter Betrug auch zu Lasten des TE vor, wenn darauf spekuliert wurde, dieser würde die Waren bezahlen (entweder aus dem Glauben, das zu müssen, oder um Ärger zu vermeiden oder ...).
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""
Naja, die Forderung des Anwaltes aus dem Mahnbescheid wurde mitlerweile bezahlt. Von wem weiß ich nicht. Ich habe eine Vermutung, daß hinter dem Betrug ein alter Bekannter steckt. Deswegen möchte ich gerne in die Akte sehen, um zu sehen, was bisher passiert ist und was ausgesagt wurde.
Durch einen Bekannten habe ich aber erfahren, dass die Staatsanwaltschaft bei Strafanzeigen alles prüfe und der Anzeigenerstatter keine Veranlassung zur Prüfung hätte. Weiß jemand, ob das stimmt?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Habe nun durch Bekannte erfahren, dass ich als Anzeigenerstatter keine Akteneinsicht hätte, da die Staatsanwaltschaft dem ganzen jetzt nachgehen würde.
Als Anzeigeerstatter haben Sie in der Tat mit dem Verfahren im Grunde nicht zu tun. Sie sind ja schließlich "nur" Zeuge und ggf. Opfer. Über einen Anwalt würden Sie aber Akteneinsicht erhalten. Der Anwalt würde dann sowas schreiben, dass "zur Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche um Akteneinsicht gebeten wird" und dann würde man sie auch erhalten. Ohne Anwalt wird das aber nichts werden.
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"justice"
--- editiert vom Admin
quote:
Das ist vorliegend nicht sicher.
Keine Ahnung haben, aber blödlabern.
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