Strafanzeige wegen Betrug / Warenbestellung

4. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
rumpelstilzchen77
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige wegen Betrug / Warenbestellung

Hallo,

habe vor wenigen Monaten eine Anzeige wegen Betruges gestellt, da jemand auf meinen Namen und Geburtsdatum, Waren in einem Versandhaus bestellt und nicht bezahlt hat. Die haben mich dann ausfindig gemacht und es kam ein Mahnbescheid. dem wurde natürlich widersprochen.

Daraufhin habe ich Strafanzeige gestellt. Warte aber immernoch auf eine Entscheidung.

Würde ich Akteneinsicht in die Ermittlungsakte bekommen, um zu erfahren, was los ist und welche Aussagen gemacht wurden usw.

Oder muss ich dafür zu einem Anwalt gehen, um zu erfahren, was da los ist, ob schon jemand ermittelt wurde, der den Betrug begangen hat?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Bitte nicht Strafrecht mit Zivilrecht verwechseln. Ich fasse mal zusammen.

1. Sie haben eine Strafanzeige wegen Betrugs gestellt.
2. Sie bekamen einen zivilrechtlichen Mahnbescheid, weil Sie die Forderung nicht bezahlt haben.
3. Sie haben danach nochmal Strafanzeige gestellt. (häh?)

Akteneinsicht erhalten Sie über einen Anwalt. Letztendlich können Sie aber auch einfach abwarten. Wenn Sie dem Mahnbescheid widersprochen haben, kann ja zunächst nichts mehr passieren. Die Gegenseite (also der Forderungsinhaber) müsste Sie nunmehr weiter auf Zahlung verklagen (sog. streitiges Verfahren). Das ist bisher aber wohl noch nicht geschehen.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rumpelstilzchen77
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee, Mahnbescheid wurde widersprochen. Danach habe ich von dem Betrug erfahren und Strafanzeuge erstattet. Seit dem habe ich nichts mehr gehört. Habe nun durch Bekannte erfahren, dass ich als Anzeigenerstatter keine Akteneinsicht hätte, da die Staatsanwaltschaft dem ganzen jetzt nachgehen würde. (Es würde mich also quasi nichts mehr angehen).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Es liegt schon zumindest ein versuchter Betrug auch zu Lasten des TE vor, wenn darauf spekuliert wurde, dieser würde die Waren bezahlen (entweder aus dem Glauben, das zu müssen, oder um Ärger zu vermeiden oder ...).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rumpelstilzchen77
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, die Forderung des Anwaltes aus dem Mahnbescheid wurde mitlerweile bezahlt. Von wem weiß ich nicht. Ich habe eine Vermutung, daß hinter dem Betrug ein alter Bekannter steckt. Deswegen möchte ich gerne in die Akte sehen, um zu sehen, was bisher passiert ist und was ausgesagt wurde.

Durch einen Bekannten habe ich aber erfahren, dass die Staatsanwaltschaft bei Strafanzeigen alles prüfe und der Anzeigenerstatter keine Veranlassung zur Prüfung hätte. Weiß jemand, ob das stimmt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Habe nun durch Bekannte erfahren, dass ich als Anzeigenerstatter keine Akteneinsicht hätte, da die Staatsanwaltschaft dem ganzen jetzt nachgehen würde.


Als Anzeigeerstatter haben Sie in der Tat mit dem Verfahren im Grunde nicht zu tun. Sie sind ja schließlich "nur" Zeuge und ggf. Opfer. Über einen Anwalt würden Sie aber Akteneinsicht erhalten. Der Anwalt würde dann sowas schreiben, dass "zur Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche um Akteneinsicht gebeten wird" und dann würde man sie auch erhalten. Ohne Anwalt wird das aber nichts werden.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blubberrat
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Das ist vorliegend nicht sicher.


Keine Ahnung haben, aber blödlabern.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen