Hallo ich hoffe mir kann jemand helfen ,
Ich hab im Internet nach einer neuen Kamera gesucht und auch eine gefunden es war eine NIKON D7000 für 510€
sie wurde als neu gekennzeichnet.
Ich schrieb mit den Verkäufer wegen der Überweisung
für die Kamera ..ich überwies das Geld am nächsten tag.
Das Geld wurde auch abgebucht und erfolgreich überwiesen
der Verkäufer versicherte mir ich bekomme die Kamera.
doch bis jetzt kam keine an ...
Der Verkäufer kommt aus Endland und ich aus Deutschland.
ich schrieb auch den Verkäufer immer wieder und immer wieder an ...aber seit dem das Geld überwiesen ist kommt keine Antwort mehr von ihn...
das bestätigt mein Betrugsverdacht.
jetzt Zur meiner frage:
Kann ich ich wegen Betruges anzeigen ?
auch wenn er in Endland wohnt und ich in Deutschland...
Mail verlauf hab ich noch und die Bestätigung der Überweisung hab ich auch
bitte um antworten ..
Danke
Strafanzeige wegen Betruges nach England
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sicher, Sie können ihn anzeigen.
Aber es wird nichts dabei herauskommen.
Sie würden einen Einstellungsbescheid bekommen, in dem steht, dass der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und das Verfahren daher nicht fortgesetzt werden kann, § 154f StPO
.
Das Problem ist nämlich, dass Rechtshilfe mit Großbritannien (Sie meinen doch mit "Endland" wohl England?) praktisch ein Ding der Unmöglichkeit ist. Die Briten antworten einfach nicht. Die Ermittlungen müssten aber im Rechtshilfewege geführt werden. Deshalb würde es zu recht gar nicht erst versucht werden, zumal der Schaden zwar in einer Höhe ist, die für Sie sehr ärgerlich ist, aber dann doch nicht so hoch ist, dass er den damit verbundenen Aufwand rechtfertigt. Schon gar nicht mit GB.
Und selbst wenn die beschriebenen Hindernisse nicht existieren würden, müßten Sie schon relatives Glück haben, dass "Ihr Täter" ein "Amateur-Betrüger" ist. In der Regel sind diese Englandsachen Aktionen von der sog. Nigeria-Connection" und die wissen sich durchaus so zu "verschleiern", dass man sie nicht ermittelt bekommt, oder sie nicht ohnehin nicht in Europa sind.
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und was ist wenn ich die Adresse hab vom verkäufer ?
ist dann was zu machen ?
Wie gesagt, anzeigen können Sie es natürlich. Würde ich jedenfalls auch machen. Nur sollten Sie sich eben nicht wundern, wenn aus den dargelegten Gründen nichts dabei herauskommt.
Sie können sich relativ sicher sein, daß der Verkäufer an der Adresse unbekannt ist. Vermutlich kennen Sie nicht mal seinen richtigen Namen.
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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."
quote:
und was ist wenn ich die Adresse hab vom verkäufer ?
Die Adresse wird entweder ein kompletter Fake sein, oder eine Postsammelstelle/Postweiterleitungsdienst. Ein Verwandter von mir betreibt einen Online-Shop und hat auch viel Probleme mit diesen "englischen Kunden" (als Käufer in dem Fall), die mit geklauten Kreditkarten(daten) zahlen. Am Ende übernimmt zwar die Kreditkartenfirma den Schaden (jedenfalls Vis* und Maste* Card tun es) aber es ist immer eine Menge Schriftverkehr zu erledigen in jedem einzelnen Fall.
Haben Sie die Adresse mal durch Google gejagt? Wieviel Treffer gab es?
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-- Editiert !!Streetworker!! am 12.03.2013 20:53
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