Guten Tag,
hätte mal ein paar Fragen bezüglich des Strafrechts in Deutschland.
Okay ich beschreib mal kurz worum es in meinem Fall geht. Als ich hab vor einem Jahr in Ebay einen Artikel ersteigert das Geld überwiesen und diesen jedoch nie bekommen.
Folgedessen hab ich diese Deliktshandlung bei der Polizei gemeldet und die haben es geschafft nach einem Jahr die Person auszuforschen und sie zur rede gestellt.
Das Resultat war, dass ich von ihrem Rechtsanwalt einen Brief bekommen hab, worin mir die Gründe für das nichtige Rückerstattung meines Überwiesen Betrages stand.
Nun würde ich gerne Wissen, ob ich zusätzlich zu dem Überwiesnem Geld auch Schadenersatz fordern kann.
Schlussendlich hätte ich noch eine Frage und zwar gibt es irgendwo im Internet Mustertexte für Strafanzeigen?
vielen dank im Vorhinein schon auf eure Antworten
Strafanzeige wegen Betrugs via EBAY
13. November 2004
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Frage vom 13. November 2004 | 11:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige wegen Betrugs via EBAY
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#1
Antwort vom 13. November 2004 | 13:37
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
"Nun würde ich gerne Wissen, ob ich zusätzlich zu dem Überwiesnem Geld auch Schadenersatz fordern kann."
Ja, das können Sie - allerdings müsste Ihnen dafür auch tatsächlich ein konkreter Schaden entstanden sein (zB Zinsausfall, Aufwand für Deckungskauf etc).
"Schlussendlich hätte ich noch eine Frage und zwar gibt es irgendwo im Internet Mustertexte für Strafanzeigen?"
Sie haben den "Verkäufer" doch offenbar schon angezeigt - sonst hätte die Polizei ihn ja wohl kaum ermitteln können...
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"fiat justitia et pereat mundus..."
#2
Antwort vom 13. November 2004 | 13:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
danke für die rasche Antwort!
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#3
Antwort vom 13. November 2004 | 16:51
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
Gern geschehen!
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