Strafanzeige wegen Körperverletzung - werde Widerspruch einlegen, kommt es zur Gerichtsverhandlung?

30. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sternchen2778
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige wegen Körperverletzung - werde Widerspruch einlegen, kommt es zur Gerichtsverhandlung?

Im September 08, war ich mit einem Freund gegen 3 Uhr auf dem Weg heimweg.

Mir ging es nicht so gut und sah etwas verheult aus......auf dem Weg zum Taxi standen ca. 4 Jugendliche vor uns- und einer fing an- mich anzupöbeln und hat auch nicht aufgehört, als ich schon an ihm vorbeigelaufen war. Leider kann ich mich an seinen Wortlaut nicht errinnern. Ich bin dann zu ihm hin gegangen und wollte wissen- was sein Problem ist, warum er mich so anpöbelt.....

5m weiter standen 3 Türsteher vor einem Club und weil ich so verheult aussah, haben sie gemeint- ich soll kurz reingehen und mich beruhigen.

ein paar minuten später war die Polizei da....und haben meine Aussage zu Protokoll genommen- jetzt läuft eine Anzeige, weil ich den Typen 3mal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben soll- was nicht stimmt, ich hab ihn gar nicht angefasst. Ausserdem hätten das die Türsteher mitbekommen u wären eingeschritten.....ich werde Widerspruch einlegen u somit kommt es zur Gerichtsverhandlung. Wie stehen seine Chancen, 2Freunde bestätigen seine Aussagen. Mein Freund hat auch ausgesagt, dass ich den Typen nicht angefasst habe.
Ich habe echt Angst, dass man mir nicht glaubt.
Ich bin eine alleinerziehende Mutter und habe wirklich andere Sorgen, als einen Jugendlichen zu verprügeln. Es steht Aussage gegen Aussage, also kann mir doch nichts passieren- oder?


-- Editiert von sternchen2778 am 30.01.2009 14:44

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32885 Beiträge, 17270x hilfreich)

Hi,

wie oft muß ich das noch schreiben: Aussage-gegen-Aussage bedeutet weder eine Verfahrenseinstellung noch Freispruch. Das Gericht beurteilt dann halt die Glaubwürdigkeit der Aussagen. Im Übrigen wird sich das Gericht fragen, warum ein Mensch, der Sie nicht kennt, Sie falsch beschuldigen sollte.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
sternchen2778
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das frage ich michauch, was das soll- viell. braucht er Geld ( Schmerzensgeld) - keine Ahnung....Ich habe ihn jedenfalls nicht angefasst. Ein paar Meter weiter standen Türsteher- sie werden ja wohl bei einer Schlägerei o was auch immer eingeschritten. Zumal der Kläger ja solche Schmerzen hatte.....Das ist doch einfach nur lächerlich.

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#3
 Von 
sternchen2778
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte gestern den Strafbefehl im Briefkasten. Und soll entweder auf den Überweisungsschein von 450 Euro warten oder Widerspruch einlegen. Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, weil ich nichts gemacht habe. Kommt es dann auf jeden Fall zu einer Hauptverhandlung?

Muss ich den Tat hergang nochmal schreiben- oder genügt die bei der Polizei damals?
Vielen Dank für Eure Antworten

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32885 Beiträge, 17270x hilfreich)

Hi,

es kommt in jedem Fall zu einer Hauptverhandlung. Den Tathergang müssen Sie nicht beschreiben, da der Einspruch nicht begründet werden muß und üblicherweise auch nicht begründet wird. Einfach schreiben: "Hiermit lege ich vollinhaltlich Einspruch gegen den Strafbefehl vom soundsovielten, Aktenzeichen 08/15, ein." Wenn Sie vormittags Zeit haben, können Sie auch in die Rechtsantragstelle des Gerichtes gehen und den Einspruch dort aufnehmen lassen.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
sternchen2778
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank...mümmel

Ich hoffe das alles gut geht...bzw. mir geglaubt wird

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