Wo ist der Unterschied wenn ich sage A hat mich bedroht und beleidigt.
Wo ist der Unterschied wenn ich Anzeige erstatte wegen Verdachts der Beleidigung und Bedrohung gegen A
Ist es zu unterscheiden ob ich jemanden explizit oder auf Verdacht Anzeige?
Danke
-- Editier von TesoroCibola am 15.08.2017 20:37
Strafanzeige wegen Verdacht
Zitat :Ist es zu unterscheiden ob ich jemanden explizit oder auf Verdacht Anzeige?
Klar.
Im ersteren sage ich ja "der war es ganz bestimmt. Im zweiten Fall sage ich nur "er könnte es gewesen sein, bin mir aber nicht sicher".
Wobei bei einer Verdachts-Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung gleich die Gegenfrage kommen wird, warum man sich denn unsicher bezüglich des Täters ist. Und wenn man als direkt Betroffener nicht sicher ist, von wem man bedroht und beleidigt wurde, dann ist schon klar, dass das Verfahren ohne Bestrafung des Täters eingestellt wird.
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Es geht bei dem Verdacht darum das ein Dritter, hier der Staatsanwalt, den Vorwurf prüft und bestätigt. Nicht immer ist eine Beleidigung auch als solche rechtlich verwertenbar bzw. die Bedrohung.
A sagt zu B "Arschloch...."
B zeigt A an wegen Verdacht der Beleidigung
A sagt zu B " Ich mach dich fertig"
B erstattet Anzeige wg Verdacht der Bedrohung
A wirft eine Flasche nach B
B erstattet Anzeige wg Verdacht der versuchten gefährlichen Körperverletzung bzw. versuchtem Totschlag.
Also der Täter ist immer bekannt gegen welchen Anzeige erstattet wird, geht nur um die Anzeigen wg Verdacht einer möglichen Straftat.
-- Editiert von TesoroCibola am 15.08.2017 21:17
-- Editiert von TesoroCibola am 15.08.2017 21:25
Zitat:Es geht bei dem Verdacht darum das ein Dritter, hier der Staatsanwalt, den Vorwurf prüft
Das ist bei jeder Anzeige so.
Streng offizell wird sowieso jedes Ermittlungsverfahren wegen des "Verdachtes auf ... was auch immer" geführt, da man bis zur Verurteilung eben nur "Verdächtiger". Selbst wenn 10 Polizisten Zeugen der Tat waren, heißt das Ermittlungsverfahren "Verdacht auf blabla".
Es ist also völlig schnuppe, ob man sein Schreiben oder was auch immer: "Anzeige wegen XY" oder "Anzeige wg. Verdacht auf XY" nennt. Was es genau ist, ergibt sich aus dem geschilderten Lebenssachverhalt und nicht aus der "Überschrift"
Also hilft der Verdacht nicht vor einer Gegenanzeige zb. Wegen falscher Verdächtigung?
Zitat :Also hilft der Verdacht nicht vor einer Gegenanzeige zb. Wegen falscher Verdächtigung?
Gemäß dem Grundsatz "jeder kann alles anzeigen" schützt das nicht vor Gegenanzeigen.
Zitat :Also hilft der Verdacht nicht vor einer Gegenanzeige zb. Wegen falscher Verdächtigung?
Nein, weil es eben nicht auf die "Überschrift" ankommt, sondern auf den Sachverhalt den man schildert.
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