Strafanzeige zurücknehmen

2. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
butzel1974
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)
Strafanzeige zurücknehmen

Hallo,

ich habe im Sommer letzten jahren jemanden wegen Betruges Angezeigt, da er die Ware nicht geliefert hat.

Staatsanwaltschaft hat ermittelt, und Prozeß findet demnächst statt.

Jetzt bin ich mir aber nicht mehr so sicher, da ich erfahren habe, das unser Postbote " Lange Finger " gemacht hat.

Die Ware wurde damals Unversichert Verschickt, so das es sein kann, das er die ware doch verschickt hat, und der Postbote diese geklaut hat.

Kann ich daher meine Strafanzeige zurücknehmen ?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Eine Strafanzeige kann man nicht zurücknehmen, sondern nur den Strafantrag, falls dieser nötig war. Maßgebend ist, um was für einen Betrugswert es sich handelt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
butzel1974
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

ich habe damasl eine anzeige bei der polizei gemacht. ich glaube dann ist es kein strafantrag ?

es war ein warenwert von 125 euro

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#3
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

Glaube kaum,dass es zum Prozess wegen Dir kommt.

(((*** Die Ware wurde damals Unversichert Verschickt, so das es sein kann, das er die ware doch verschickt hat, und der Postbote diese geklaut hat. ***)))

Wo wäre der Beweis gegeben ?

Es wäre nicht zum Prozess gekommen,denn die Staatsanwaltschaft hätte die Sache eingestellt.

Gehe mehr davon aus,dass mehre Fälle bekannt sind....Nur so paar Beispiel...10 Kunden von den Verkäufer haben keine Ware bekommen ... Soll das ein Zufall sein ?!... Oder die Polizei war selbst mal Kunde haben was bestellt und ist nicht angekommen...

Eine Sache ist eigentlich mehr SICHER nur wegen Dir kommt es nicht zum Prozess,weil die Staatsanwalt nichts in der Hand hätte

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Bei einem Betrugswert von EUR 125,- ist kein Strafantrag nötig gewesen. Sie können also nur Ihr Interesse bei der Staatsanwaltschaft kundtun, dass Sie keine weitere Strafverfolgung wünschen. Zu einer zwingenden Einstellung der Ermittlungen muss dies aber nicht führen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#5
 Von 
manuel 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
ich bin angezeigt worden wegen gefährlicher körperverletzung,doch jetzt sagt das opfer das ich ihn gar nicht so schwer verletzt habe (massenschlägerei)sondern jemand anders.er will die anzeige zurücknehmen,doch das geht nicht.was ist die besste lösung??



Mfg manu

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sie müssen die Ermittlungen der Polizei abwarten und bekommen dann Bescheid von der Staatsanwaltschaft.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bei der gefährlichen Körperverletzung kommt es auch nicht unbedingt(!) auf die schwere der Verletzung an, sondern auch darauf, ob die KV z.B.(!) gemeinschaftlich mit einem anderen Täter stattgefunden hat. Das wäre dann auch gef. KV, egal welcher der Täter die Verletzungen letztendlich verursacht hat.

Es bleibt nur abzuwarten.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
manuel_26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, hab auch mal ne frage.

Ich habe bei ebay was gekauft und auch bezahlt. Habe mit dem verkäufer auch mehrmals telefoniert und er hat mir jedesmal versichert das er mir meine ware schickt, nach 3monaten hab ich dann ne anzeige gestellt. Darauf hin hat er mir dann mit anwalt und so gedroht, aber kurz daruf mir mein geld wieder überwießen. Wie wird das jetzt weiter laufen??? Weis ja inzwischen das man die anzeige nicht zurück nehem kann, aber nachdem ich ja mein geld wieder bekommen hab, ist die anzeige ja nutzlos???

Würde mich über ne antwort freuen

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

aber nachdem ich ja mein geld wieder bekommen hab, ist die anzeige ja nutzlos???

Nein, ist sie nicht. Die Strafanzeige dient nicht dazu, Ihnen Ihr Geld wieder zu beschaffen, sondern dazu eine Straftat aufzuklären und einen Täter zu bestrafen.

Wenn Sie eine Bank überfallen, entgehen Sie auch nicht dem Gefängnis, weil/wenn man noch die ganze Beute bei Ihnen findet und der Bank wieder gibt.

In Ihrem Fall hat der Täter lediglich Schadenswiedergutmachung betrieben. Damit kann er aber nicht die begangene Straftat rückgängig machen.

Strafrechtlich laufen jetzt Ermittlungen gegen den Verkäufer an deren Ende die StA (aufgrund der Ermittlungsergebnisse) entscheidet, ob sie Anklage erheben will, oder nicht.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
manuel_26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle antwort!!!

Ich hab auch strafantrag gestellt, sollte ich den zurücknehem?? Also läuft das jetzt so, dass der Verkäufer dazu stellung nimmt und dann entscheidet die staatsanwaltschafft??? Hab ich das so richtig verstanden??!!

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

So ungefähr. Der Verkäufer wird vernommen, und dann entscheidet der Staatsanwalt, was er macht.

Die Tatsache, daß das Geld zurückgezahlt wurde, ist für den Verkäufer erheblich strafmildernd. Möglicherweise stellt der Staatsanwalt aufgrund dieser Tatsache das Verfahren ein.

Wenn der Schaden niedriger als 50,- Euro war, dann bewirkt eine Rücknahme des Strafantrags, dass der Täter nicht mehr ohne weiteres bestraft werden kann. Die Staatsanwaltschaft müßte dann das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen.

Das wird die Staatsanwaltschaft dann tun, wenn der Verkäufer vorbestraft ist oder vielleicht noch weitere Ebay-betrügereien begangen hat.

Ob Sie den Strafantrag zurücknehmen oder nicht, ist alleine Ihre Entscheidung.

Gruß justice

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich hab auch strafantrag gestellt, sollte ich den zurücknehem??

Das müssen Sie selber wissen. Ich würde es nicht tun, bei jemandem der mir mein Geld erst nach zig Aufforderungen und letztlich auch erst nach Erstattung einer Anzeige zurüchzahlt (und dann auch noch mit RA droht).

Im übrigen ist Betrug ohnehin ein Offizialdelikt, d.h. nicht abhängig von einem Strafantrag. Ausnahme wäre, wenn es um weniger als ca. 50,00 € geht. Dann würde der Betrug zum relativen Antragsdelikt. Wobei aber auch in diesem Fall ohne Strafantrag weiterverfolgt werden kann, wenn die StA öffentl. Interesse geltend macht. Eine (auch nur moralische) Verpflichtung zur Rücknahme Ihrerseits besteht in keinem Fall, da es bei der Strafverfolgung -wie gesagt- nicht um die Rückgabe des Geldes geht, sondern um Strafverfolgung.

Also läuft das jetzt so, dass der Verkäufer dazu stellung nimmt und dann entscheidet die staatsanwaltschafft??? Hab ich das so richtig verstanden??!!

Ja, genau.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
manuel_26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Nochmal danke für die antworten!!!
Bin es auch gar nicht gewohnt, das man mich Sie´zt in einem forum :-)

Sind ja viele neue sachen die ich hier zu lesen bekomme. Aber danke für die vielen kompetenten antworten!

Werde morgen erstmal zu dem polizeilichen sachbearbeiter gehen und hören was er dazu sagt.

vielen dank
manuel

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bin es auch gar nicht gewohnt, das man mich Sie´zt in einem forum

In Jura Foren ist das nicht ungewöhnlich. Mich kann man allerdings auch duzen, wenn man mag. Ich selber halte es mal so, mal so. Die user, die schon länger hier aktiv sind, duzen sich meist auch.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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