Strafanzeige zurückziehen??

1. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
garfield-zero
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)
Strafanzeige zurückziehen??

Hi Leute,

hab ein kleines problem. Wie ich heute kurz mit meiner Nachbarin zur Praxis bin und wieder raus kam hatte ich vorne rechts Kratzer auf der Stosstange und Lack. Für mich sah es so aus, da ich auch nichts anderen vermuten konnte, dass mich ein Auto in der Parklücke gerammt und Fahrerflucht begangen hat.

Da wir ein Kleinkind hatten sind wir kurz Heim. Da mein Auto in einer Teifgarage steht habe ich sicherhaltshalber in der Eile die Wand angeschaut ob ich nicht eventuell da gegen bin, war mir aber keine Schuld bewusst. Nachbarin und meine Freundin haben mitgeguckt, nichts in der schnelle gefunden.

Hab Polizei angerufen, diese haben gesagt vorbeikommen. Hin haben Fotos etc. gemacht und dann Aufnahme der Anzeige die gegen unbekannt gestellt wurde. Da ich mir aber nicht 100% sicher war, dass es nicht doch in der Tiefgarage passiert ist, habe ich reinschreiben lassen, dass ich dieses nicht ausschliesse als Ursache. Habe Beamtin gefragt, ob das korrekt ist etc. und das ich wenn ich daheim bin nochmal ganz in Ruhe schauen werde ob da was ist oder nicht und was wäre wenn, Antwort nichts...

So heim geschaut und es sieht wohl aus, als war es die Tiefgarage. Polizei angerufen, die wollten vorbeikommen anschauen. Gesagt, getan...jetzt sagen diese zu mir, hätte eine Straftat begangen, denn ich hätte zu 100% wissen müssen, das es in der Tiefgarage passiert ist. Meine Mitfahrerin kann bezeugen, dass wir nichts bemerkt haben.

Meine Frage: Man kann doch eigentlich eine Anzeige zurückziehen oder? Oder wann geht das? Denn ich bekomme jetzt sowas wir ne Anhörung sagte die Beamtin, muss nochmal Stellung nehmen und abwarten ob es vor GEricht geht oder nicht.

Ich wusste es defenitiv nicht, dass wir angeblich die Wand berührt haben, denn sonst wär ich ja nicht zur Polizei. Vor allem habe ich es auch nicht ausgeschlossen, was in der Anzeige steht.

Was kann folgen?

Das war jetzt nur Kurzfassung, nicht wundern...

Hoffe jemand weiß rat

Bye

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da wird man Dir wohl "Vortäuschen einer Straftat" und evtl. Versicherungsbetrug vorwerfen wollen.

Warte erst mal ab, was kommt. Benenne Deine Freundinnen als Zeuginnen.

Die Polizisten kamen sich wahrscheinlich verar.scht vor. Erst gucken 3 Frauen und sagen, es war nicht die Wand, und dann war es doch die Wand.

Mit "Anzeige zurückziehen" hat das übrigens nichts zu tun, denn es geht ja jetzt um ein Ermittlungsverfahren gegen Dich wegen: siehe oben, und nicht gegen "unbekannt" wegen Sachbeschädigung.

Sachen gibt's ;)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...unter der Annahme auf Richtigkeit Deiner Sachverhaltsschilderung:

Wir haben ein Willensstrafrecht, Du müßtest danach vorsätzlich, wider besseren Wissens handeln- die VU-Flucht- anzuzeigen, eine Fahrlässigkeit -irrtümlich- ist wohl nicht strafbar.
Ein vers. Versicherungsbetrug dürfte ebenfalls nicht vorliegen, da Du der Versicherung nach Sachlage gar keine Meldung gemacht hast, wobei zu bemerken ist, dass bei Du bei einer VU-Flucht in diesem Fall auf Deinem Schaden "sitzen" bleiben würdest.
Es sei denn, Du hättest eine Vollkaskoversicherung, die würde aber auch den Schaden bezahlen, wenn er in der Garage entstanden ist.

Fazit: Bliebe die Frage -wenn Deine Sachverhaltsschilderung nicht stimmt- warum
hättest Du erklären sollen, die Kratzer stammen von einem VU-mit Flucht?

Hier würde mir nur einfallen, dass Auto gehört z.B. Deinem Vater, dem Du vielleicht nicht erklären könntest, dass in der Garage der " Pfeiler mitgenommen" wurde.

Aber m.E. dass ist nur die Betrachtung eines Außenstehenden.
mfg

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