Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich habe eine Strafanzeige als geschädigter gegen jemand gestellt, ich habe nun gehört dass der Ausgang des Ermittlungsverfahrens bzw. Gerichtsurteil einem im Normalfall nicht automatisch mitgeteilt wird, da ich natürlich ein berechtigtes Interesse habe als geschädigter an dem Ausgang des Strafverfahrens, möchte hierüber Informiert werden.
Kann man bei der Staatsanwaltschaft hier einen Antrag stellen? Oder kann dies nur ein Anwalt in Erfahrung bringen?
Vielen Dank,
grüße
newbie
Strafanzeige/Strafantrag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
> Ich habe eine Strafanzeige als geschädigter gegen jemand gestellt
Wenn du es schon in deine Überschrift bringst:
Als Geschädigter hast du Straf*antrag* gestellt. Straf*anzeige* kann jeder erstatten (auch nicht Betroffene).
> ich habe nun gehört dass der Ausgang des Ermittlungsverfahrens bzw. Gerichtsurteil einem im Normalfall nicht automatisch mitgeteilt wird
Wie sollte denn ein Gerichtsurteil gegen den Täter erfolgen, wenn das Opfer nicht mal vor Gericht als Zeuge vernommen wird? Das ist wohl nur in extremen Ausnahmefällen möglich (nämlich wenn die Schuld auch ohne die Aussage des Opfers offensichtlich ist).
Stellen Sie einfach sicherheitshalber einen Antrag nach § 406d StPO - dann erfahren Sie den Ausgang auf jeden Fall.
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@ Wellkamp,
es könnte hier auch ganz schlicht ein Strafbefehl erlassen worden sein - das kommt ziemlich häufig vor.
Gruß vom mümmel
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