Strafanzeige/Strafantrag

21. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
newbie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
Strafanzeige/Strafantrag

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich habe eine Strafanzeige als geschädigter gegen jemand gestellt, ich habe nun gehört dass der Ausgang des Ermittlungsverfahrens bzw. Gerichtsurteil einem im Normalfall nicht automatisch mitgeteilt wird, da ich natürlich ein berechtigtes Interesse habe als geschädigter an dem Ausgang des Strafverfahrens, möchte hierüber Informiert werden.
Kann man bei der Staatsanwaltschaft hier einen Antrag stellen? Oder kann dies nur ein Anwalt in Erfahrung bringen?

Vielen Dank,

grüße
newbie

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Ich habe eine Strafanzeige als geschädigter gegen jemand gestellt

Wenn du es schon in deine Überschrift bringst:
Als Geschädigter hast du Straf*antrag* gestellt. Straf*anzeige* kann jeder erstatten (auch nicht Betroffene).

> ich habe nun gehört dass der Ausgang des Ermittlungsverfahrens bzw. Gerichtsurteil einem im Normalfall nicht automatisch mitgeteilt wird

Wie sollte denn ein Gerichtsurteil gegen den Täter erfolgen, wenn das Opfer nicht mal vor Gericht als Zeuge vernommen wird? Das ist wohl nur in extremen Ausnahmefällen möglich (nämlich wenn die Schuld auch ohne die Aussage des Opfers offensichtlich ist).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Stellen Sie einfach sicherheitshalber einen Antrag nach § 406d StPO - dann erfahren Sie den Ausgang auf jeden Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

@ Wellkamp,

es könnte hier auch ganz schlicht ein Strafbefehl erlassen worden sein - das kommt ziemlich häufig vor.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.142 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen