Ich möchte eine Strafanzeige zurücknehmen. Ich weiß, dass dies nicht möglich ist. Ich habe mich informiert und herausgefunden, dass das von mir zur Anzeige gebrachte Delikt ein Antragsdelikt ist. Nun meine ich allerdings keinen Strafantrag gestellt zu haben. Dann würde dies ja bedeuten, dass es nichts gäbe, was ich zurücknehmen könnte. Wie läuft es in einem solchen Fall bzw. was kann ich tun? (es ist ja trotzdem ein Antragsdelikt für welches es, mit der Rücknahme meines Interesses an der Verfolgung, an Verfahrensvorraussetzungen fehlt)
Und wenn doch ein Strafantrag gestellt wurde, den ich zurück nehme, was passiert dann mit der Anzeige? Zudem wäre wichtig für mich zu wissen, ob ich Gründe für die Rücknahme nennen muss? Und kann dann noch in meine Richtung ermittelt werden wegen des Vortäuschens einer Straftat?
-- Editiert von Moderator topic am 03.05.2022 12:38
-- Thema wurde verschoben am 03.05.2022 12:38
Strafanzeige/Strafantrag zurückziehen
1. Mai 2022
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Frage vom 1. Mai 2022 | 17:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige/Strafantrag zurückziehen
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 3. Mai 2022 | 14:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Und wenn doch ein Strafantrag gestellt wurde, den ich zurück nehme, was passiert dann mit der Anzeige? Das hängt davon ab, ob es ein relatives oder absolutes Antragsdelikt ist, wozu Sie leider nichts sagen. im Übrigen kann dann eine entsprechende Kostenpflicht entstehen: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__470.html
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