Strafanzeige/Verfassungsschutz angeblicher Hitlergruß

20. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Bon123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige/Verfassungsschutz angeblicher Hitlergruß

Guten Tag zusammen,

ein eigenartiger Vorfall:

Ein paar Männer stehen auf einer Brücke und wehen mit Deutschlandfahnen den darunter fahrenden Autofahren zu.
Zugegeben eine Fahne war mehrere Meter groß und die Frage warum überhaupt die Aktion stattfand soll nicht unbedingt das Thema sein.

Reaktionen der Autofahrer teils Daumen hoch oder Zuwinken.
Die 'Fahnenschwenker' widerum zeigten ebenfalls die Daumen-hoch-Geste, winkten oder erwiderten auch mal mit einem 'High Five'.

Plötzlich rückte die Polzei an.
Jemand hätte ausgesagt, dass die Männer den Hitlergruß zeigten (Blödsinn!).

Folge: Eröffnung eines Strafverfahrens und Meldung an den Verfassungsschutz oder Staatsschutz
(bin mir nicht sicher).

Habt ihr da Meinungen zu?
Es gibt durch die meldenede Person angeblich Beweise in Form von Handyfotos oder Videos.

Es ist natürlich Unsinn aus einem Winken/High Five einen Hitlergruß abzuleiten.
Soll man sich hierzu äußern oder dankend eine Aussage ablehnen bzw. von seinem Schweigerecht gebrauch machen?

VG!


-- Editiert von User am 20. September 2024 10:20

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35 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8025 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von Bon123):
Es ist natürlich Unsinn aus einem Winken/High Five einen Hitlergruß abzuleiten.
Soll man sich hierzu äußern oder dankend eine Aussage ablehnen bzw. von seinem Schweigerecht gebrauch machen?


Unsinn ist das erstmal nicht....
Wenn man sich - wie geschildert - aber nichts vorzuwerfen hat, sagt man aus und berichtet wie es war

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2014 Beiträge, 425x hilfreich)

Zitat (von Bon123):
Es ist natürlich Unsinn aus einem Winken/High Five einen Hitlergruß abzuleiten.

Ehrlich? Habe mal eine alte Postkarte verlinkt
https://www.akpool.de/ansichtskarten/174196-ansichtskarte-postkarte-adolf-hitler-in-uniform-hitlergruss
In Verbindung mit
Zitat (von Bon123):
Ein paar Männer stehen auf einer Brücke und wehen mit Deutschlandfahnen den darunter fahrenden Autofahren zu.

immer noch Unsinn?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

Wenn man denn so sicher ist, wieso fragt man dann hier? Wir haben hier doch ein Paket. Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr z.B., in Kombi mit mit einer durchaus missverständlichen Geste. "High five" ist dadurch gekennzeichnet, dass zwei Menschen sich gegenüber stehen, und nach erheben des Armes sich mit den Händen "abklatschen." Also körperlichen Kontakt miteinander haben, und zwar direkt. Das ist hier ja nicht der Fall, bleibt also die Geste in Kombi mit den Fahnen.

wirdwerden

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#4
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1059 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Ehrlich? Habe mal eine alte Postkarte verlinkt
https://www.akpool.de/ansichtskarten/174196-ansichtskarte-postkarte-adolf-hitler-in-uniform-hitlergruss
In Verbindung mit


Interessant, aber es dürfte bekannt sein, dass das nicht der (verbotene) Hitlergruß ist?

Zitat (von wirdwerden):
Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr z.B.,


Das scheint hier nicht der Vorwurf zu sein?


Zitat (von Bon123):
Habt ihr da Meinungen zu?
Es gibt durch die meldenede Person angeblich Beweise in Form von Handyfotos oder Videos.


Es ist gar nicht erlaubt, bzw. sogar strafbar, einfach Personen aufzunehmen, hier könnte zudem ein Beweisverwertungsverbot für das entsprechende Video in Frage kommen. Daher meiner Ansicht nach erstmal Akteneinsicht mittels Anwalt nehmen und die Beweise sichten. Danach sollte man entscheiden.

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#5
 Von 
Bon123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
"High five" ist dadurch gekennzeichnet, dass zwei Menschen sich gegenüber stehen, und nach erheben des Armes sich mit den Händen "abklatschen."


Das ist natürlich ein Argument.
Nehmen wir das 'High five' raus. Es wurde den winkenden Autofahrern zurückgewunken. Ich will nicht sagen zurückgegrüßt. Was ein dünnes Eis. Vielleicht wäre es anders wenn man den mit der linken Hand winkt.
Wenn Menschen ohne Fahne auf einer Brücke Autofahrern zuwinken zeigt diese kaum einer an.

Ein gefährlicher Eingriff wird seitens der Polizei nicht vorgeworfen.
Ob die Behörde dieses dennoch aufgreift ist mir nciht klar.

Das ist vielleicht doch ein Anwalt wert, welcher die korrekten Formuliereungen kennt.

Danke soweit.

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#6
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1059 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von Bon123):
Nehmen wir das 'High five' raus. Es wurde den winkenden Autofahrern zurückgewunken. Ich will nicht sagen zurückgegrüßt. Was ein dünnes Eis.


Nö, eigentlich nicht, Straftaten müssen nämlich nachgewiesen werden. Ein Winken ist jedenfalls nicht verboten. Es könnte sogar "dünnes Eis" (falsche Verdächtigung) für den Anzeigenerstatter sein, wenn man einfach behauptet, jemand würde den Hitlergruß machen.

Wie das Video zu Stande kam ist ja auch nochmal die andere Frage - Aufnahmen von Privatpersonen (ohne Zustimmung) sind ebenso strafbar, ob dieses überhaupt als Beweis verwendet werden darf - ebenso unklar.

Wenn man sich ganz sicher ist, nichts Unrechtes getan zu haben, kann man sich theoretisch auch den Anwalt sparen. Aber die Beweislage ist hier ja recht undurchsichtig, zumindest eine Akteneinsicht scheint mir sehr sinnvoll.
Gar nichts machen scheint mir hier die schlechteste Option zu sein, die Gefahr einer entsprechenden Verurteilung dürfte dann recht hoch sein.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

Der Verfassungsschutz oder eine sonstige Ermittlungsbehörde ist nicht verpflichtet, in Ladungen, andere Schriftstücke im Betreff alles aufzuführen, weswegen ermittelt wird. Geht ja auch häufig gar nicht, weil sich der Ermittlungsumfang eben erst im Laufe der Ermittlungen ergibt.

Okay, zunächst sollten die Fahnen raus genommen werden, jetzt auch noch "high five." Was soll dann hier noch bewertet werden? Und es kommt doch gar nicht auf die Aufnahmen an. Es sind doch Zeugen da.

Und eine Brücke ist ja wohl kein gesondert geschützter Raum. Inwieweit die Aufnahmen von wem ausgewertet werden dürfen, ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

-- Editiert von User am 20. September 2024 12:49

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3835 Beiträge, 1046x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Es ist gar nicht erlaubt, bzw. sogar strafbar, einfach Personen aufzunehmen
Seit wann? Habe ich was verpasst? Was mache ich jetzt mit meinen Urlaubsfotos, auf denen winkende Personen zu sehen sind?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wir haben hier doch ein Paket. Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

Wo siehst Du bitte einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?

Zitat (von wirdwerden):
Es sind doch Zeugen da.

Wo sind Zeugen?
Es gibt einen Anzeigenerstatter und angebliche Fotos und Videos.
Oder meinst die anderen "Fahnenschwenker", die dürften als Zeugen rausfallen, da sie wohl ebenfalls angeklagt sind.

Da hier das Verfahren wohl schon eröffnet ist, sollte man sich nicht selbst zu den Vorwürfen äußern, sondern der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass man erstmal per Anwalt Akteneinsicht nimmt und dann weiter entscheiden.


Ansonsten einfach mal im Netz nach "Winken oder Hitlergruß? Ein typisch deutsches Problem!" suchen.
Willkommen im realen Wahnsinn.

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#10
 Von 
Bon123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Okay, zunächst sollten die Fahnen raus genommen werden, jetzt auch noch "high five."

Das war missverständlich formuliert.
Das mit den Fahnen war eine rhetorische Frage. Die Fahnen wurde auch dokumentiert.

Ich meinte lediglich die Äußerung zum High five. Das kann man ja auch anders ausdrücken, wie halt, dass Gewunken wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1379 Beiträge, 153x hilfreich)

Zitat (von Bon123):
Ein paar Männer stehen auf einer Brücke und wehen mit Deutschlandfahnen den darunter fahrenden Autofahren zu.


Ich frage mich, warum man sich mit einer Deutschlandflagge auf eine Brücke stellt und Autofahrern "zuwinkt"...welchen Hintergrund hatte das?

Zitat (von Bon123):
Ich meinte lediglich die Äußerung zum High five. Das kann man ja auch anders ausdrücken, wie halt, dass Gewunken wurde.


So naiv kann man doch gar nicht sein?

Ein High Five ist kein Winken und könnte im o.g. Zusammenhang durchaus missverstanden werden.

Zitat:
Zugegeben eine Fahne war mehrere Meter groß und die Frage warum überhaupt die Aktion stattfand soll nicht unbedingt das Thema sein.


Das sehe ich aber ganz anders...

-- Editiert von User am 20. September 2024 14:02

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124659 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Bon123):
Es gibt durch die meldenede Person angeblich Beweise in Form von Handyfotos oder Videos.

Und?



Zitat (von CarstenF):
Es könnte sogar "dünnes Eis" (falsche Verdächtigung) für den Anzeigenerstatter sein, wenn man einfach behauptet, jemand würde den Hitlergruß machen.

Nö, einfach mal nachlesen was falsche Verdächtigung ist.



Zitat (von CarstenF):
Es ist gar nicht erlaubt, bzw. sogar strafbar, einfach Personen aufzunehmen

Ja, das Märchen hört man des Öfteren.
Fällt in die gleiche Kategorie wie "Eltern haften für ihre Kinder", "ohne Dienstmütze ist der Polizeibeamte gar nicht im Dienst", die "Beamtenbeleidigung" und ähnlicher Unfug.



Zitat (von Demonio):
Was mache ich jetzt mit meinen Urlaubsfotos, auf denen winkende Personen zu sehen sind?

Am besten auf einen Haufen werfen und verbrennen. Dann reumütig die nächstgelegene JVA auf suchen um Buße zu tun.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Bon123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich fass es mal kurz zusammen.
Es wurde angezeigt, dass der H.-Gruß gezeigt wurde.
Das ist nicht (!) der Fall. In meinen Vorstellungen ist das ein gerade ausgestreckter Arm im 45Grad Winkel.

Die Fahnen wurden zwar dokumentiert, jedoch nicht beanstandet. Es ist erlaubt diese zu zeigen.
Anders, so die Polizei, sähe das mit z.B. IS-Flagge, Hakenkreutz -oder Antifaflagge aus.

Es wurde auch nicht gewunken, sondern zurückgewunken.

Dass manch einer in Anblick der deutschen Fahne einen H.-Gruß sieht wenn zurückgewunken oder zurückgehifived wird ist mir nicht klar, aber darum geht es doch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1059 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Seit wann? Habe ich was verpasst? Was mache ich jetzt mit meinen Urlaubsfotos, auf denen winkende Personen zu sehen sind?


Naja, wo kein Kläger, da kein Richter, wie es so schön heißt. Falls du die Fotos allerdings veröffentlichen möchtest, solltest du aber auf jeden Fall die Erlaubnis der entsprechenden Personen einholen. Aber wegen mir kannst du die Fotos gerne in deinem Urlaubsalbum belassen.

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, einfach mal nachlesen was falsche Verdächtigung ist.


Nö, muss ich nicht nachlesen.

Zitat (von Harry van Sell):

Ja, das Märchen hört man des Öfteren.
"Eltern haften für ihre Kinder", "ohne Dienstmütze ist der Polizeibeamte gar nicht im Dienst", die "Beamtenbeleidigung" und ähnlicher Unfug.


Stimmt, das sind bekannte Fehlannahmen, davon gibt es sicher noch einige mehr, der § 201a ist aber zumindest keine Mär, der steht wirklich im StGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3835 Beiträge, 1046x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Naja, wo kein Kläger, da kein Richter
Und wo kein Verbot, da kein Kläger.

Zitat (von CarstenF):
alls du die Fotos allerdings veröffentlichen möchtest,
Das ist doch dann aber etwas ganz anderes, als das Anfertigen der Fotos.

Zitat (von CarstenF):
Aber wegen mir kannst du die Fotos gerne in deinem Urlaubsalbum belassen.
Vielen Dank für die Genehmigung.

Zitat (von CarstenF):
Nö, muss ich nicht nachlesen.
Nein, musst Du nicht. Es wäre aber kein Fehler.

Zitat (von CarstenF):
er § 201a ist aber zumindest keine Mär, der steht wirklich im StGB.
Das ist richtig. Nur hat der § mit dem geschilderten Sachverhalt rein gar nichts zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

der § 201a ist aber zumindest keine Mär, der steht wirklich im StGB. Und der hat nun was genau mit den Herren auf der Brücke zu tun? Befanden die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum? Oder wird durch die Bilder deren Hilflosigkeit zur Schau gestellt? Oder was soll auf den Sachverhalt zutreffen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34368 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von Bon123):
Habt ihr da Meinungen zu?
Ja.
Zitat (von Bon123):
Es ist natürlich Unsinn aus einem Winken/High Five einen Hitlergruß abzuleiten.
Dann kann man das gern so in seiner Stellungnahme äußern. Vielleicht sehen die anderen Männer den *Sachverhalt* auch so? Haben alle Männer ein Strafverfahren am Hals oder vor der Brust??
Zitat (von Bon123):
Wenn Menschen ohne Fahne auf einer Brücke Autofahrern zuwinken zeigt diese kaum einer an.
Witzig, ging es evtl. doch auch um die Fahne?
Zitat (von Bon123):
Das kann man ja auch anders ausdrücken,
Ja, wenn einzelne einzeln zurückwinken, ist das ja kein high five. Warum schreibst du das hier?
Zitat (von Bon123):
Das ist vielleicht doch ein Anwalt wert, welcher die korrekten Formuliereungen kennt.
Ganz dünnes Eis. Du zumindest stehst schon drauf und du warst auch auf der Brücke, oder?.
Zitat (von Bon123):
Das ist nicht (!) der Fall. In meinen Vorstellungen ist das ein gerade ausgestreckter Arm im 45Grad Winkel.
Dann übermittle deine Vorstellung. Man wartet drauf. Da du besser weißt, um was es geht--- hau rein, du Mann auf der Brücke. :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

Eben, Demonio. Wir haben keinen höchstpersönlichen Bereich vorliegen, nicht mal im Ansatz. You made my day. Auch ich behalte meine Fotoalben, bin beruhigt.

Aber zurück zum Fall: es ist völlig wurscht, ob man den Arm als Reaktion hebt oder ohne Reaktion "Erstheber" ist. Und es ist ist auch wurscht, in welchem Winkel genau der Arm angehoben wird. Das ganze Paket wird von der Ermittlungsbehörde angeschaut. Erst kürzlich wurde eine Sängerin zu doch einer recht hohen Geldstrafe verurteilt worden, eben wegen des Armhebens. Auch sie hatte erklärt, sie habe nur Freunde im Publikum begrüßen wollen. Es wird nun mal geschaut, welcher Wille geäußert wurde. Geheime Vorbehalte (ich wollte doch was ganz anderes) interessieren da nicht.

wirdwerden

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#19
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2014 Beiträge, 425x hilfreich)

Nur mal aus Interesse: Unter "Deutschlandfahne" verstehen wir die mit schwarz-rot-gold, oder?

P.S.: Ich habe den Verdacht, dass es eher schwarz-weiß-rot war ;)

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1059 Beiträge, 178x hilfreich)

Der 201a war hier bisschen "too much" ist richtig, trotzdem geht es hier ja nicht um Urlaubsfotos, daher auch anfangs meine Frage, wie das Video zu Stande kam. Es ist ja nicht so, dass man Personen einfach filmen darf.

Zitat (von Demonio):
Nein, musst Du nicht. Es wäre aber kein Fehler.


Warum? Ich habe ein Beispiel genannt, bei dem eine falsche Verdächtigung vorliegen könnte, nicht zwingend muss, daher verstehen ich nicht, was das soll.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1379 Beiträge, 153x hilfreich)

Zitat (von Bon123):
Es wurde angezeigt, dass der H.-Gruß gezeigt wurde.
Das ist nicht (!) der Fall. In meinen Vorstellungen ist das ein gerade ausgestreckter Arm im 45Grad Winkel.


Was in deinen Vorstellungen ein Hitlergruß ist, interessiert niemanden.

Zitat (von Bon123):
Die Fahnen wurden zwar dokumentiert, jedoch nicht beanstandet. Es ist erlaubt diese zu zeigen.


Nichtsdestotrotz könnte/wird der Zusammenhang von Bedeutung sein.

Zitat (von Bon123):
Es wurde auch nicht gewunken, sondern zurückgewunken.


Das wird sich dann ggf. noch rausstellen.

Zitat (von Bon123):
Dass manch einer in Anblick der deutschen Fahne einen H.-Gruß sieht wenn zurückgewunken oder zurückgehifived wird ist mir nicht klar, aber darum geht es doch nicht.


Der Unterschied zwischen high five und winken wurde hier ja nun wirklich ausführlich erörtert.

BTW: Leider hast du immer noch nicht Stellung dazu genommen, was man mit der Aktion bezwecken wollte.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124659 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Warum?

Weil man dann wissen könnte, dass das
Zitat (von CarstenF):
Ich habe ein Beispiel genannt, bei dem eine falsche Verdächtigung vorliegen könnte

nicht passt, weil das elementare einer falschen Verdächtigung (wider besseres Wissen) fehlt.



Zitat (von CarstenF):
Es ist ja nicht so, dass man Personen einfach filmen darf.

Sondern?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bon123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist sehr interessant in welch Richtungen es sich hier entwickelt.
Anwalt ist am Start und es ist niemanden mal verwehrt zu googeln was deutsche Fahnen auf Brücken momentan die Stimmung wiederspeigeln.

Es ist ein Symbol, was auch immer manch einer daraus sich ableitet.
Sei es Zusammnhalt, Vielfalt, Freude, Aufsehen, ...such dir was aus.

Stehe ich im Urlaub in Italien und schwinge deren Flagge bekomm ich einen ausgegeben.

Ichh habe leider keinen Paragraphen gerade parat, jedoch weiß ich genau, dass kein H-Gru? gezeigt wurde. Der Fantasie ist keine Grenze, jedoch direkt der Staatsschutz ist Hammer.
Danke für eure Diversität;-)

-- Editiert von User am 20. September 2024 22:44

-- Editiert von User am 20. September 2024 22:47

-- Editiert von User am 20. September 2024 22:49

-- Editiert von User am 20. September 2024 22:50

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124659 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Bon123):
deutsche Fahnen auf Brücken momentan die Stimmung wiederspeigeln.

Nun, da gibt es ja diverse.
Da wäre z.B. das "Team Ziesar" und Sympathisanten die fleißig Fahnen schwingen.
Andere Teams schwingen auch fleißig Fahnen, schwenken die Deutschlandfahne allerdings auch schon mal verkehrt rum oder schwenken andere Deutschlandfahnen aus der Historie Deutschlands.

Der Kontext der Flaggen ist somit schon ein relevanter Faktor für die Glaubwürdigkeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2014 Beiträge, 425x hilfreich)

Es ist schon erhellend, dass die kritischen Fragen nach dem Sinn der Aktion oder nach der Farbe der Flagge nicht beantwortet werden. Anstelle einer Antwort kommt nur eine halb gewalkte Unterstellung.

Zitat (von Bon123):
Es ist sehr interessant in welch Richtungen es sich hier entwickelt.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ich frage mich, warum man sich mit einer Deutschlandflagge auf eine Brücke stellt und Autofahrern "zuwinkt"...welchen Hintergrund hatte das?

Warum denn nicht? Ist doch nicht verboten. Habe ich vor Jahren in Dänemark (natürlich dänische Fahnen) auch schon gesehen. Da hat es wahrscheinlich keine Sau interessiert. Oder wäre es in Ordnung gewesen, wenn man die Regenbogenflagge genommen hätte?

Es ist so ein Spießerland geworden. Ein Land voller Jammerlappen, Bedenkenträger, Klatscher, ewig Schuldigfühlender...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1379 Beiträge, 153x hilfreich)

Zitat (von Bon123):
Es ist sehr interessant in welch Richtungen es sich hier entwickelt.


Interessant finde ich vor allem deine hartnäckige Weigerung, mir die Frage nach dem Sinn der Aktion zu beantworten.

Sollte es vor Gericht gehen, wirst du diese Frage vermutlich noch mal zu hören bekommen.

Zitat (von Bon123):
Ichh habe leider keinen Paragraphen gerade parat, jedoch weiß ich genau, dass kein H-Gru? gezeigt wurde.


Na, dann ist doch alles im grünen Bereich.

BTW: Warum fragst du hier überhaupt, wenn du eh schon einen Anwalt involviert hast?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

Ich hatte ja schon sehr am Anfang darauf hingewiesen, dass man sich das Paket anschauen muss. Und was in Dänemark, in Italien, oder im Takka-Tukka-Land von Pipi Langstrumpfs Vater Gesetz ist, interessiert auch nicht. Ich kann ja hier auch nicht meine Schwiegermutter umbringen, unter Hinweis darauf, es müsse straffrei sein, weil das im Land von Vater Langstrumpf so sei.

Wir haben folgende Fakten: wir wissen nichts über die Fahne (sehr wichtig); wir wissen, dass der Arm zumindest "missverständlich" eindeutig gehoben wurde. Wir haben aber auch noch das Problem mit der Gefährdung des Strassenverkehrs (kann sein oder kann auch nicht sein) und wir haben noch zwei weitere Probleme: Diese Nutzung der Brücke dürfte nicht der Widmung entsprechen. Behördliche Genehmigung eingeholt? Wohl kaum.

wirdwerden



-- Editiert von User am 21. September 2024 09:05

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wir haben aber auch noch das Problem mit der Gefährdung des Strassenverkehrs (kann sein oder kann auch nicht sein) und wir haben noch zwei weitere Probleme: Diese Nutzung der Brücke dürfte nicht der Widmung entsprechen. Behördliche Genehmigung eingeholt? Wohl kaum.


Sowas nennt man wohl eindeutig typisch deutsch :augenroll:

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1059 Beiträge, 178x hilfreich)

Naja kommt drauf an, gerade "wirdwerden" macht es (nach meinem Eindruck) eben oft Spaß - mehr oder weniger subtil - gegen den/die Fragesteller zu argumentieren, sogar vielleicht dem einen oder anderen (noch etwas mehr) Angst zu machen.

Zitat (von Nana71):
Was in deinen Vorstellungen ein Hitlergruß ist, interessiert niemanden.


Aber das ist doch korrekt beschrieben, oder nicht? Der Hitlergruß ist ja zumindest der Vorwurf.

Zitat (von Harry van Sell):
Der Kontext der Flaggen ist somit schon ein relevanter Faktor für die Glaubwürdigkeit.


Die Flagge beweist allerdings auch noch nicht einen möglichen Hitlergruß.

Zitat (von Harry van Sell):
nicht passt, weil das elementare einer falschen Verdächtigung (wider besseres Wissen) fehlt.


Das Tatbestandmerkmal ist mir natürlich bekannt. Der Fragesteller behauptet, keinen Hitlergruß gezeigt zu haben, du kennst die Beweislage doch ebenso so wenig und genau so wenig kannst du die Gedanken des Anzeigenerstatters lesen. Ich habe geschrieben, dass es (theoretisch) in Betracht käme, nicht, dass es so sein müsste.

Zitat (von Nana71):
Interessant finde ich vor allem deine hartnäckige Weigerung, mir die Frage nach dem Sinn der Aktion zu beantworten.


Man kann die Aktion gut, schlecht, doof etc. finden, aber auch das wäre noch kein Beweis.

Zitat (von Bon123):
Der Fantasie ist keine Grenze, jedoch direkt der Staatsschutz ist Hammer.


Kann man sicher drüber streiten, aber ist normal bei solchen Dingen, der Staatschutz ist dafür zuständig. Das mit dem Anwalt ist die einzige sinnvolle Option hier, der (angebliche) Hitlergruß wurde Ihnen ja zugeordnet, da sollte man erstmal in Erfahrung bringen, wie es dazu kam. Das erfährt man alles mit der Akteneinsicht, danach wird der Anwalt entscheiden, ob eine Einlassung (z.B. ein Abstreiten oder ein Geständnis) sinnvoll ist oder nicht.

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