Strafbar? Strafanzeige wegen Raub, schwerer Körperverletzung und Einsatz einer Schusswaffe

9. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
hitcher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbar? Strafanzeige wegen Raub, schwerer Körperverletzung und Einsatz einer Schusswaffe

So hier kurze Erklärung:

Person X möchte bei Person Y ein Bankkonto auf fiktiven Daten kaufen, es wird ein Treffpunkt ausgemacht doch X wird von Y mit einer Person Z überfallen und schwer verletzt, mit eventuellem Tot.

Wie ist die Lage für X, da er gegen Y und Z Strafanzeige gestellt hat wegen Raub, schwerer Körperverletzung und einsatz einer Schusswaffe.

Naürlich hat X der Polizei eine andere Sory erzählt, um einer Strafe zu entgehen.
So wurde alles was im Ort gemacht wurde wahrheitsgemäß angegeben nur halt der wahre Grund durch eine Notlüge ersetzt.

Da Y und Z Gegenstände, die sie identifizieren verloren haben, könnten die X belasten?

Es kam weder zum kauf es blieb sogesehen nur beim Versuch.
Wie sieht die Situation von X aus?

Aus meiner Sicht, hat X sich zu dem Punkt nicht strafbar gemacht, da es nicht vollzogen wurde.
X hat außerdem nach dem Vorfall die Scene verlassen und wird nichtmehr in dem Bereich tätig sein



-- Editiert am 09.10.2010 22:15

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13 Antworten
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#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Wenn ich jetzt noch wüßte was "ein Bankkonto auf fiktiven Daten kaufen" sein könnte.....

Aber generell ist so dass, wenn ermittelt wird und in diesen Anhaltspunkte einer weiteren Straftat (einer anderen Person als die, gegen die ermittel wird) bestehen auch diese Sachen nach § 108 StPO beschlagnahmt und verwertet werden können .

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#2
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Da Y und Z Gegenstände, die sie identifizieren verloren haben, könnten die X belasten?


Ist das jetzt lustiges Sachverhaltsraten? Das hängt doch wohl von den Gegenständen ab.

quote:
ein Bankkonto auf fiktiven Daten kaufen


Was ist das genau? Sind damit die Kontodaten zu einem unter falschem Namen eröffneten Konto gemeint?

quote:
Naürlich hat X der Polizei eine andere Sory erzählt, um einer Strafe zu entgehen.


Könnte natürlich lustig werden, wenn das herauskommt und man X dann den Rest der Story auch nicht mehr glaubt. Dann sollten die Beweismittel besser gut sein, die Y und Z als Täter belasten.

quote:
Aus meiner Sicht, hat X sich zu dem Punkt nicht strafbar gemacht, da es nicht vollzogen wurde.


Grundsätzlich können ja auch Versuche strafbar sein. Der Versuch des Kaufs eines mit falschen Daten eröffneten Kontos dürfte aber noch keine Straftat darstellen.

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#3
 Von 
guest-12311.10.2010 17:13:31
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)

Find jetzt gerade das Gesetz nicht. Aber gilt nicht, dass wenn man eine Straftat begeht um eine schwerere Straftat zu verschleiern das bei Aufklärung der Sache die kleinere Straftat nicht mehr verfolgt wird?
Desweiteren hat sich die Sache sowieso bei einen eventuellen Tod von X erledigt und er wird nicht mehr verfolgt sondern nur Y und Z wegen Totschlag, Mord oder Körperverletzung mit Todesfolge.

Sollte X aber leben und hat versucht ein "Bankkonto auf fiktiven Daten", ich vermute mal das ein Konto besteht mit Namen und Anschrift von fiktiven Leuten, zu kaufen das da auch der Versuch strafbar ist.
Obwohl so ein Konto zu erschaffen schon schwer ist und dahinter hohe kriminelle Energie stegt.
Da er ja weiß das es Betrug ist. So sehe ich das zumindestens.

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#4
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

§ 52 StGB und § 53 StGB

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Aber gilt nicht, dass wenn man eine Straftat begeht um eine schwerere Straftat zu verschleiern das bei Aufklärung der Sache die kleinere Straftat nicht mehr verfolgt wird?


Wo sollte das denn hier passen?

quote:
Da er ja weiß das es Betrug ist.


Das bloße Sichverschaffen noch nicht, weil es keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil verwirklicht. Erst die Benutzung des Kontos zu einer wirklichen Betrugshandlung wäre strafbar. Alles weitere ist nicht strafbare Vorbereitungshandlung (so wie der Kauf eines Baseballschlägers nicht strafbar ist, auch wenn damit ein Raubüberfall verübt werden soll).

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2010 17:13:31
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)

Ist schon klar das es hier nicht reinpasst :) ist irgendwie zuweit ausgeschweift.

Aber ist es nicht Strafbar ein Konto zu erwerben mit dem Wissen das § 152a StGB zugrunde liegt?

Fällt das dann unter § 259 StGB ?
Dann wäre auch die ursprüngliche Frage beantwortet.

quote:<hr size=1 noshade>Es kam weder zum kauf es blieb sogesehen nur beim Versuch.
Wie sieht die Situation von X aus? <hr size=1 noshade>


§ 259 (3) StGB Der Versuch ist strafbar



-- Editiert am 10.10.2010 19:00

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#7
 Von 
guest-12311.10.2010 18:09:02
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12311.10.2010 17:13:31
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)

Oh entschuldigung der Herr.
Deswegen hab ich es auch in Frageform geschrieben.

Bin schon der Meinung das es sich um eine (vertretbare) Sache handelt. § 91 BGB

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2010 18:09:02
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest-12311.10.2010 17:13:31
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja ja.
Das Anton immer das letzte Wort haben muss ist ja schon bekannt.
Hier auch nochmal für Sie.

quote:<hr size=1 noshade>Vertretbare Sachen
im Sinne von § 91 BGB sind alle beweglichen Sachen, bei denen es auf eine Individualisierung nicht ankommt, und die im Rechtsverkehr nach Zahl, Maß und Gewicht bestimmt zu pflegen werden. Beispiele hierfür sind Kartoffeln, Getreide, Geld, Wertpapiere oder Zucker. <hr size=1 noshade>


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#11
 Von 
guest-12311.10.2010 18:09:02
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.10.2010 17:13:31
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)

Oh man, der Anton.
Ist auf den fiktiven Konto ein Dispo eingerichtet und dieser wird ausgeschöpft entsteht der Bank ein Schaden. Da ja Geld (vertretbare Sache) hier im Spiel ist.
Aber Ihr Konto wird wahrscheinlich Ostereier aus nem Automaten rollen lassen.

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#13
 Von 
guest-12311.10.2010 18:09:02
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 25x hilfreich)

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